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Geflügelpest erstmals in Tierhaltung nachgewiesen

Am Dienstag ist in Brandenburg erstmals im Jahr 2020 der Geflügelpesterreger H5N8 in einer Tierhaltung nachgewiesen worden. In der Hobby-Haltung waren erhöhte Tierverluste aufgetreten.

In Brandenburg ist am Dienstag (29. Dezember) erstmals im Jahr 2020 der Geflügelpesterreger H5N8 nachgewiesen worden. In einer Kleinsthaltung mit etwa 50 Tieren waren erhöhte Tierverluste aufgetreten, teilt das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV) mit. Der Bestand wurde sofort nach dem ersten Verdacht der Geflügelpest-Infektion durch das zuständige Veterinäramt gesperrt und beprobt. Zunächst hatte das Landeslabor Berlin-Brandenburg das Aviäre Influenzavirus vom Subtyp H5N8 nachgewiesen. Bestätigt hat die Geflügelpest-Infektion das Friedrich-Löffler-Institut (FLI).

Staatssekretärin für Verbraucherschutz Anna Heyer-Stuffer sagte dazu: „Leider ist das eingetreten, womit wir bereits gerechnet haben. Nun sind auch in Brandenburg Nutztierbestände von der Tierseuche betroffen. Seit im Oktober die Seuche wieder verstärkt bei Wildvögeln und auch in Nutzbeständen in den benachbarten Bundesländern und europaweit aufgetreten ist, sind wir in Alarmbereitschaft. Die Ursache für die Infektion in Spree-Neiße ist derzeit noch unklar. Die notwendigen Ermittlungen sind eingeleitet. Das Veterinäramt des Landkreises Spree-Neiße wird dabei von dem Tierseuchenbekämpfungsdienst des Landes unterstützt.“


Symbolbild

Geflügelpest in Nordwestmecklenburg

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Geflügelpest im Landkreis Leipzig ausgebrochen

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Geflügelpest in brandenburg: Maßnahmen zur Eindämmung eingeleitet

Es sind alle erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung der Geflügelpest eingeleitet worden. Zwischen dem Landkreis und dem Landeskrisenzentrum, das bereits auf Grund der Afrikanischen Schweinepest eingerichtet worden ist, besteht eine enge Zusammenarbeit und ein ständiger Informationsaustausch. Durch das Veterinäramt des betroffenen Landkreises sind die in der Geflügelpest-Verordnung bei Feststellung der Geflügelpest in einem Geflügelbestand vorgesehenen Maßnahmen eingeleitet worden. Dazu gehören die Einrichtung eines Sperrbezirkes im Radius von drei Kilometern und eines Beobachtungsgebietes im Radius von zehn Kilometern um den Ausbruchsbestand.

Das im Ausbruchsbestand gehaltene Geflügel wurde auf Anordnung des zuständigen Veterinäramtes getötet und unschädlich beseitigt. Die genauen Grenzen der Restriktionsgebiete werden durch das zuständige Veterinäramt des Landkreises Spree-Neiße festgelegt. Die betroffenen Geflügelhalter werden durch den Landkreis über die erforderlichen Maßnahmen in diesen Gebieten informiert. Das Verbraucherschutzministerium appelliert eindringlich an die Geflügelhalter, alle Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin strikt einzuhalten und die seit 13. Dezember in Risikogebieten geltende Stallpflicht konsequent zu beachten.

Das Geflügelpestvirus war in diesem Herbst bislang nur bei 4 Wildvögeln in Brandenburg nachgewiesen worden. Dass das hochpathogene Aviäre Influenza A Virus des Subtyps H5N8 nach wie vor in der Wildvogelpopulation weit verbreitet ist, zeigen die Nachweise in Europa und in den derzeit betroffenen Bundesländern Deutschlands. red