In Zeiten der Geflügelpest appelliert das Thüringer Sozialministerium an alle Geflügelhalter, das Veterinäramt umgehend über Krankheitssymptome von Geflügel zu unterrichten. Neue Geflügelhalter, die ihre Bestände noch nicht gemeldet haben, müssen ihre Geflügelhaltungen umgehend anzeigen. © Sabine Rübensaat

Geflügelpest breitet sich weiter aus

Von einem Aufzucht- und Handelsbetrieb für Junghennen in Nordrhein-Westfalen hat sich die Geflügelpest in mehreren Bundesländern ausgebreitet. Allein in Thüringen sind bislang zwei Dutzend Klein- und Kleinsthaltungen betroffen.  

Von Frank Hartmann

In 25 Thüringer Geflügelhaltungen in den Landkreisen Weimarer Land, Sömmerda, Saale-Holzland-Kreis und der Stadt Erfurt bestätigte sich bis Montag die Infektion mit dem Subtyp H5N8 der Aviären Influenza. Bis gestern veranlassten die Veterinärbehörden nach Angaben des Sozialministeriums in Erfurt die Tötung von mindestens 360 Tieren. Nur wenige Tage zuvor hatten die betroffenen Klein- und Kleinsthalter das Geflügel erworben. In acht weiteren Fällen liegt ein Verdacht vor.

10.000 Tiere aus Geflügelpestbestand

Ihren Ursprung hat diese Ausbreitung der Geflügelpest in einem mit dem Virus verseuchten Junghennen-Bestand in Nordrhein-Westfalen. Der Betrieb belieferte seit Anfang März nach Angaben des Agrarministeriums in Düsseldorf 152 Geflügelhalter in sechs Bundesländern mit rund 10.000 Tieren. Die meisten Junghennen gingen an Klein- und Kleinsthalter in Thüringen, Baden-Württemberg und Bayern. Auf einer Pressekonferenz des Düsseldorfer Agrarministeriums sprach man von einem bisher nicht gekannten „Super-Spreader“-Ereignis. Bei dem familiengeführten Zuchtbetrieb in Delbrück-Westenholz waren Anfang voriger Woche 31.000 Junghennen gekeult worden. Davon betroffen war auch ein angeschlossener Betrieb mit über 100.000 Hennen.

Fahrender Händler reist durch Dörfer

Nach Thüringen wurden an 30 Halter rund 1.300 Junghennen geliefert. In Niederreißen im Weimarer Land gibt es einen Zweigbetrieb des nordrhein-westfälischen Händlers. Allein dieser nahm fast 600 Tiere auf. Am Donnerstag der Vorwoche bestätigte sich auch hier der Verdacht des Kreisveterinäramtes in Apolda auf Geflügelpest. Davor hatte der fahrende Händler in verschiedenen Dörfern Junghennen an Privathalter verkauft. Weil die Daten im Viehhandelskontrollbuch zum Teil unvollständig oder falsch sind, mühen sich noch immer die Veterinärbehörden, die unbekannten Käufer ausfindig machen.

Kontakt mit 130 Thüringer Haltern

In zwölf Landkreisen ermittelten die Thüringer Amtstierärzte bis heute (30. März) knapp 130 Halter. Diese bezogen Junghennen sowohl direkt vom Ausbruchsbetrieb in Nordrhein-Westfalen als auch vom Betrieb in Niederreißen (ca. 100). Bereits Ende voriger Woche bestand ein amtlicher Verdacht auf Geflügelpest bei Haltern im Weimarer Land, Saalfeld-Rudolstadt, dem Saale-Orla-Kreis, der Stadt Erfurt, dem Saale-Holzlandkreis und im Landkreis Sömmerda.


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Geflügelpest auch im sächsischen Vogtland

Auch in Sachsen sind Halter betroffen. Bestätigt wurde das Geflügelpest-Virus bei Junghennen in zwei Kleinhaltungen im Vogtland nach. Sie gehören offenbar zu den Haltungen, die Junghennen von dem Thüringer Geflügelhof bezogen haben. Die Behörden wiesen den gesamten Vogtlandkreis als Risikogebiet aus und ordneten Stallpflicht für Geflügel an. Ein weiterer Fall von Geflügelpest trat vorige Woche in einem Legehennen-Kleinbestand in der Nähe von Döbeln im Kreis Mittelsachsen auf. Dem Landratsamt zufolge besteht jedoch kein Zusammenhang mit dem von der Tierseuche betroffenen Geflügelhändler.

Keine landweite Aufstallungspficht

Der Thüringer Landeskrisenstab entschied sich am Montagabend gegen eine landesweite Aufstallung von Geflügel. Diese Maßnahme sei gegen den Eintrag des Virus von Wildvögeln in Hausgeflügelbestände gerichtet. Im Land sei diese Gefahr derzeit nicht in allen Landkreisen als hoch einzuschätzen. Ungeachtet dessen erließen acht Landkreise bzw. kreisfreie Städte vollständige bzw. örtlich begrenzte Aufstallungsanordnungen.  

„Fliegenden“ Handel in Risikozeiten einschränken

Aus aktuellem Anlass tauschten sich bereits Fachleute der Länder, des Bundes und des Friedrich-Loeffler-Instituts über den fahrenden Geflügelhandel aus. Geklärt werden soll, ob und wie dieser Vertriebsweg in Risikozeiten der Geflügelpest künftig eingeschränkt oder gar verboten werden kann.

(Hinweis: Die Tierzahlen und die Zahl der Betriebe haben wir am 31. März um 16.15 Uhr aktualisiert bzw. korrigiert. Zur Verfügung gestellt wurden sie auf Anfrage der Bauernzeitung vom Thüringer Sozialministerium. Die bisher an dieser Stelle veröffentlichten Daten fußten auf unvollständigen bzw. fehlerhaften Angaben der zuständigen Behörden in Erfurt und Düsseldorf.)