Die georeferenzierten Fotos von den Flächen erstellen und hochladen ist vielfach mit Problemen verbunden. (c) IMAGO/IMAGEBROKER

GAP neue Förderregeln: Antragsänderungen bis 30.09.

Die ab diesem Jahr geltenden neuen Förderregeln im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik bergen eine Vielzahl an Fehlerquellen. GAP-Experte Christian Gaebel vom Deutschen Bauernverband erläutert Details.

Von AgE

Fehlerquellen bieten die neuen Regeln der EU-Agrarförderung (GAP ab 2023) in großer Zahl: Statt Cross Compliance und Greening gibt es nun die Auflagen der erweiterten Konditionalität, die für alle antragstellenden Betriebe gilt. Die Konditionalität umfasst elf Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) und neun Anforderungen zur Erhaltung der Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ).

Je nach freiwilliger Teilnahme des Betriebes können Bewirtschaftungsverpflichtungen aus den Ökoregelungen (Eco Schemes, Erste Säule) und/oder den Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM, Zweite Säule) hinzu kommen.

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GAP: Antragsänderungen bis 30. September möglich

In diesem Geflecht von Vorschriften können leicht Fehler passieren. Hinzu kommen potenzielle und übliche Antragsfehler wie etwa Nichtübereinstimmungen bei Flächenumfängen etc. Von nicht unerheblicher Bedeutung ist, dass Antragsänderungen noch bis zum 30. September des Antragsjahres gemeldet werden können. Doch wie wird die Einhaltung der vielen neuen GAP-Vorschriften kontrolliert? Und auf welche Kürzungen müssen sich Landwirte gegebenenfalls einstellen?

Auch muss die kritische Frage erlaubt sein, ob Landwirte, Behörden und Berater wirklich noch vollends durchblicken. Oder ob ein verhältnismäßiges Maß an Komplexität spätestens mit dieser GAP-Reform überreizt wurde. Werden Verstöße gegen Konditionalitätsverpflichtungen bei der landwirtschaftlichen Tätigkeit oder im Betrieb festgestellt, kommen prozentuale Kürzungen bei den beantragten Zahlungen in Betracht. Dies betrifft bei den Direktzahlungen die Basisprämie, die erste-Hektare-Förderung, die Junglandwirteprämie, gegebenenfalls die Ökoregelungen und die gekoppelte Tierprämie sowie möglicherweise im Zuge der ländlichen Entwicklungsprogramme z. B. die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen und die Ausgleichszulage.

Grundsätzlich gilt ein gesamtbetrieblicher Ansatz, wonach die grundlegenden Anforderungen bei Beantragung von Direktzahlungen in allen Produktionsbereichen und Betriebsstätten einzuhalten sind. EU-rechtlich ist vorgeschrieben, dass mindestens ein Prozent der Antragsteller von den Behörden systematisch vor Ort auf Konditionalitätsverstöße kontrolliert werden müssen.

Dies betrifft bei rund 300.000 Antragstellern demnach rund 3.000 Betriebe in Deutschland. Zuständige Behörden und Zahlstellen bewerten festgestellte Verstöße nach den Kriterien Häufigkeit, Ausmaß, Schwere und Dauer als leicht, mittel oder schwerwiegend. Die Konditionalität ist ein förderrechtliches Auflagenwerk der GAP für den zusätzlichen Schutz von Klima, Umwelt, Mensch, Pflanze sowie Tier und ersetzt nicht das deutsche Fachrecht.

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