Tarifeinigung für die Landwirtschaft

Mehr Geld durch Tarifeinigung. © Sabine Rübensaat

Auf Angestellte in der deutschen Agrarbranche warten Lohnerhöhungen im Jahr 2019 und 2020.

Angestellte in der deutschen Agrarbranche können sich auf Lohnerhöhungen und Arbeitszeitflexibilisierungen freuen. Laut der vom Gesamtverband der Deutschen land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA) und der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) am 19. Dezember beschlossenen Bundesempfehlung werden die Löhne und Gehälter ab dem 1. Januar 2018 um 3,0 %, ab dem 1. Januar 2019 um 2,5 % und ab dem 1. Januar 2020 um weitere 1,5 % angehoben. Die Laufzeit der Bundesempfehlung endet zum 30. Juni 2020.

Da die letzte Lohnerhöhung für Beschäftigte in der Land- und Forstwirtschaft am 1. Juli 2014 erfolgte und damit sehr lange zurückliegt, haben sich GLFA und IG BAU darauf geeinigt, zum Ausgleich alle Lohngruppen in den regionalen Tarifverträgen auf Basis der am 30. Juni 2015 geltenden Tariflöhne vorab rechnerisch um 3 % zu erhöhen.

Der Lohn in der untersten Lohngruppe beträgt in Fortführung der Lohnhöhe aus dem Mindestentgelttarifvertrag Landwirtschaft und Gartenbau mit dem neuen Jahr 9,10 €/h. Ab vier Monaten Betriebszugehörigkeit erhöht sich die Bezahlung auf 9,25 €/h. Ab dem 1. Januar 2019 gilt der gesetzliche Mindestlohn.

Zur Flexibilisierung der Arbeitszeit sieht die Bundesempfehlung zwei Ausgestaltungen vor. Kernpunkte sind eine Jahresarbeitszeit von 2 088 Stunden, eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 40 Stunden sowie eine Verstetigung des Monatseinkommens. Dabei sieht die Bundesempfehlung zwei Flexibilisierungsmöglichkeiten vor: Entweder kann die Arbeitszeit über eine Vereinbarung eines Arbeitszeitkontos geregelt werden, oder es wird festgelegt, wie die Arbeitszeit – abweichend von der Normalarbeitszeit  – über die Kalenderwochen verteilt ist. Dabei soll die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit maximal zwölf Wochen pro Jahr 60 Stunden betragen können. In den verbleibenden 40 Wochen muss dann eine Anpassung der Wochenarbeitszeit vorgenommen werden, um die durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 40 Stunden zu erreichen. Sowohl bei der abweichenden Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit als auch bei der Variante „Arbeitszeitkonto“ wird laut IG BAU ein Überstundenzuschlag fällig. Die Inhalte der Bundesempfehlung müssen nun in regionalen Verhandlungen zwischen den Mitgliedsverbänden des GLFA und der IG BAU umgesetzt werden.

GLFA-Präsident Martin Empl bezeichnete die Bundesempfehlung als „positives Signal für eine kooperative Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern“. Mit einer Anhebung der Ausbildungsvergütungen werde zudem ein Beitrag geleistet, den Ausbildungsberuf Landwirt attraktiv zu halten.

Autor: Agra Europe