(c) Sabine Rübensaat

Normenkontrolle rote Gebiete: Verhandlung verschoben

Heute sollte der erste Normenkontrollantrag in Mecklenburg-Vorpommern gegen die Festlegung der roten Gebiete in der Düngelandesverordnung von 2019 verhandelt werden. Doch wegen des erhöhten Ansteckungsrisikos mit dem Coronavirus im Gerichtssaal zog das Oberverwaltungsgericht Greifswald die Notbremse.

Aufgeschoben ist nicht aufgehoben: Das Oberverwaltungsgericht Greifswald hat den für heute vorgesehenen ersten mündlichen Verhandlungstermin eines Normenkontrollantrages von Landwirten gegen die Festlegung roter Gebiete in der Düngelandesverordnung vom 23. Juli 2019 aufgehoben. Wie eine Gerichtssprecherin auf Anfrage der Bauernzeitung mitteilte, gab dafür die aktuelle Entwicklung der Corona-Pandemie den Ausschlag.

Aufgrund zahlreicher Antragsteller hätte man von einer großen Zahl von Teilnehmern an der Verhandlung ausgehen müssen. Bei steigenden Corona-Infektionszahlen sei dies nicht zu verantworten gewesen, so Sprecherin Dorothea Tessin. Wegen des harten Lockdowns seien alle Verhandlungstermine am Oberverwaltungsgericht in Greifswald ab heute abgesagt. Ein neues Datum zur  Beratung des Normenkontrollantrages steht noch nicht fest. 

Normenkontrolle: 39 Antragsteller mit über 35.000 ha Fläche

Rechtsanwalt Dr. Robert Krüger von der Kanzlei Geiersberger Glas & Partner, Rostock, zeigte Verständnis für die Entscheidung. „An dem für heute angesetzten Gerichtstermin hätte das Leitverfahren zu den Normenkontrollanträgen verhandelt werden sollen. Davon sind 39 Antragsteller von der Insel Rügen mit  insgesamt 35.175 ha landwirtschaftlicher Fläche in roten Gebieten betroffen. Viele der Mandanten haben großes Interesse an dem Verfahren und wären vermutlich nach Greifswald angereist. Das  Zusammentreffen im Gerichtssaal hätte ein erhöhtes Ansteckungsrisiko bedeutet“, so Krüger.

Nachteile aus der Verlegung des Verhandlungstermins für die Landwirte sieht der Anwalt nicht. Beim Oberverwaltungsgericht liegen insgesamt 12 Anträge zur Normenkontrolle gegen die Festlegung roter Gebiete nach der Düngelandesverordnung von 2019 vor. Daran sind rund 200 Landwirtschaftsbetriebe aus mehreren Landesteilen beteiligt. ri