Bei einem Mindestlohn von zwölf Euro die Stunde klafft eine riesige Lücke zu dem, was Betriebe im benachteiligen Gebiet erwirtschaften können. (c) Frank Hartmann

Mindestlohn: Ausnahmen abgelehnt

Die Bundesregierung rechnet nicht damit, dass sich die geplante Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns negativ auf die Höhe der Beschäftigung in der Landwirtschaft auswirken wird.

In ihrer Antwort auf eine Anfrage der AfD im Bundestag verweist die Regierung auf Erfahrungen mit der Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015. Damals seien keine gesamtwirtschaftlichen Beschäftigungseffekte festgestellt worden. Es sei nicht erkennbar, dass die Mindestlohnerhöhung diesmal einen Einfluss haben werde. Die Bundesregierung bekräftigte ihre Ablehnung von Ausnahmen in der Landwirtschaft.

keine sonderreglungen für landwirtschaft

„Wir wollen keine Sonderregelungen beim Mindestlohn für die Landwirtschaft“, bestätigte Agrarstaatssekretärin Silvia Bender in der „Tageszeitung“ (taz). Auch eine nochmalige Verlängerung der 70-Tage-Regelung für die sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung werde es nach ihrer Auskunft nicht geben. Die sei nicht notwendig. Das Problem von zu niedrigen Erzeugerpreisen dürfe nicht gelöst werden, „indem man Sozialstandards in der Landwirtschaft senkt.“ AGE/red


Spargelernte, Mindestlohn, Spargelanbauer
Symbolbild (c) IMAGO / Felix Abraham

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