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Die falsche Arznei – Tierärztin verliert Approbation

Eine Tierärztin verliert ihre Approbation. Auch eine Klage der Veterinärmedizinerin beim Oberverwaltungsgericht Münster kam nicht durch. Der Vorwurf: Betrug mit Medikamenten.

Schon seit 2003 war eine Tierärztin bei Kontrollen der Aufsichtsbehörde regelmäßig durch ihren dubiosen Umgang mit Medikamenten aufgefallen. Immer wieder wurde festgestellt, dass sie abgelaufene oder auch nicht zugelassene Arzneimittel in ihrer Praxis lagerte und an Landwirte sowie andere Kunden weitergab. Bußgelder und Zwangsgelder – insgesamt immerhin 40.000 € – schreckten die Medizinerin nicht ab, strafrechtliche Urteile ebenfalls nicht.

Keine Kenntnisse

Im Juli 2019 griff die zuständige Behörde schließlich zum schärfsten Mittel und widerrief die Zulassung (Approbation) der Tierärztin. Begründung: Ihr hartnäckig fortgesetztes Fehlverhalten zeige, dass sie unzuverlässig sei und unwürdig, den tierärztlichen Beruf auszuüben. Gegen diese Maßnahme klagte die Tierärztin: Sie könne doch nicht alle Arzneimittel in ihrer Praxis kennen, lautete ihr Einwand. Damit kam die Veterinärmedizinerin beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster allerdings nicht durch (Az. 13 A 4112/19). Tierärzte müssten die für ihre Berufsausübung einschlägigen arzneimittelrechtlichen Vorschriften kennen und beachten, erklärte das OVG.

Beruf verfehlt?

Diese elementare Pflicht verkenne die Tierärztin offenbar, wie ihr Vortrag vor Gericht ein weiteres Mal gezeigt habe. Sie habe eine Vielzahl von Präparaten in der Praxis vorrätig, habe sie ausgesagt, „ohne im Einzelnen positive Kenntnisse“ darüber zu haben.

Das entschuldige aber ihr Verhalten nicht, sondern stelle gerade das Problem dar: Diese Kenntnisse hätte sie sich nämlich verschaffen müssen. Denn es gehöre zum Kernbereich der Berufspflichten eines Tiermediziners, die Hausapotheke regelmäßig zu kontrollieren. Der Widerruf der tierärztlichen Approbation sei daher rechtmäßig. red mit Material von OnlineUrteile.de