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Biogasmais: Weiterer Anbaurückgang erwartet

Maisanbau zur Biogaserzeugung könnte weiter zurückgehen, sollte die EEG-Vorlage umgesetzt werden. Das erwartet Dr. Gerd Reinhold vom Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum. Vor allem große Biogasanlagen wären betroffen.

Sollte die Regierungsvorlage zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beschlossen werden, ist nach Einschätzung von Dr. Gerd Reinhold vom Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) eine Einschränkung des Maisanbaus für Biogas und Biomethan kaum aufzuhalten. Das liege aus seiner Sicht auch daran, dass der Maisdeckel von 44 % auf 40 % abgesenkt werden soll. Dies werde vor allem große Biogasanlagen und die Biomethanerzeugung treffen, erklärte Reinhold in einer Stellungnahme für das Deutsche Maiskomitee (DMK) zu dem in der vergangenen Woche gefassten Kabinettsbeschluss.

ackerbauliche Probleme durch „Maisdeckel“

Dr. Gerd Reinhold vom Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Dr. Gerd Reinhold vom Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) Foto (c) Frank Hartmann

Ein weiteres Problem sieht Reinhold darin, dass der Mais besonders in Gegenden mit wenig Tierhaltung verlorengehe, was ein ackerbauliches Problem darstelle. In diesen Regionen, wie zum Beispiel in Mitteldeutschland, sei der Mais eine Bereicherung der Fruchtfolge. „Wir reden hier von Anteilen um 9 % bis 12 %. Da kann von einer Vermaisung keine Rede sein“, stellte der Agrarexperte fest.

Anders sieht es laut Reinhold in den Regionen mit intensiver Tierhaltung aus. Dort werde der Maisanbau durch den Maisdeckel begrenzt und der Druck auf die jetzt schon knappe Fläche verstärkt, da die Bauern auf Alternativen mit geringeren Methanhektarerträgen ausweichen würden. Angesichts dieser großen Unterschiede sei ein Maisdeckel, der eine Obergrenze für die einzelne Anlage festlege, überhaupt nicht hilfreich. Besser wäre eine regional abgestimmte Agrarstrukturplanung.

Für Reinhold überwiegen „Eindeutig die negativen Aspekte“

Für den Agrarexperten überwiegen in dem Gesetzentwurf „eindeutig die negativen Aspekte“. Zwar habe die Bundesregierung mit ihrem Kabinettsbeschluss die Höchstvergütungen um etwa 0,02 Euro erhöht, und der geplante Flex-Zuschlag solle von 60 Euro auf 65 Euro und das Ausschreibungsvolumen auf 500 MW angepasst werden. Inwieweit das helfe, werde sich an der Beteiligung bei der Ausschreibung zeigen, sagte Reinhold.

Für die Gülleanlagen seien die Steigerung der installierten Maximalleistung auf 150 kW und die Halbierung der Degression erste, wenn auch zu kleine Schritte, um den Gülleeinsatz in Biogasanlagen zu steigern, führte der TLLLR-Agrarexperte aus. Die Zahlung der EEG-Umlage bei Eigenstromnutzung und die Verhinderung von Eigenstromanteilen am Ende der Förderperiode seien unsinnigerweise immer noch da und würden nicht diskutiert.

aktuell NUr jede Siebte BiogasAnlage mit ANschlussförderung

Reinhold wies darauf hin, dass bislang weniger als 15 % der Thüringer Biogasanlagen den Umstieg in eine Anschlussförderung oder eine anders geartete Marktteilnahme geschafft hätten. „Dabei brauchen wir die Bioenergie. Wir können doch nicht so tun, als ob wir die Fluktuation des Wind- und Sonnenstroms mit Stromex- und -importen ausgleichen können. Diese EEG-Novelle steht den Zielen des Klimaschutzes komplett entgegen“, resümierte der bundesweit geschätzte Fachmann. red (mit AgE)