Abstimmung im EU-Parlament in Straßbourg © European Union, 2021

Antibiotikanutzung: EU-Parlament lehnt Veto ab

Ab 2022 stehen bestimmte Antibiotika nicht mehr für die Tiermedizin zur Verfügung. Aus Sicht von Tierärzteverbänden konnte im EU-Parlament eine weitere Verschärfung der ohnehin strengen EU-Vorgaben verhindert werden.     

Das vom Umweltausschuss des EU-Parlamentes eingebrachte Veto gegen den Delegierten Rechtsakt der EU-Kommission zur Antibiotikanutzung ist mit großer Mehrheit von den Europaabgeordneten abgelehnt worden. Insgesamt 450 Parlamentarier stimmten am Mittwochabend in Straßburg gegen die Zurückweisung des Kommissionspapiers. Damit können die neuen Regeln nun in Kraft treten. Für das unter dem Berichterstatter, dem Grünen-Agrarsprecher Martin Häusling, erstellte Veto votierten 204 Abgeordnete.

Pauschale Streichung von Antibiotika

Mit dem Rechtsakt werden neue Kriterien für die Anwendung von Antibiotika in der Human- und der Veterinärmedizin festgelegt. Demnach dürfen Reserveantibiotika auch weiterhin bei der Behandlung von Tieren eingesetzt werden. Häusling hatte dagegen die Streichung der Zulassung bestimmter – aus Sicht von Veterinären essenzieller – antibiotischer Wirkstoffe für die Tiermedizin eingefordert.

Kluge Parlamentarier

Dagegen setzten sich auch in Deutschland Tierärzteverbände zur Wehr, allen voran der Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt). „Hocherfreut“ über das Abstimmungsergebnis zeigte sich dessen Präsident, Dr. Siegfried Moder. Denn die neuen Kriterien würden Human- und Tiergesundheit nicht gegeneinander ausspielen. Erleichtert reagierte auch die Bundestierärztekammer (BTK), weil die Mitglieder des EU-Parlamentes den Wegfall weiterer essenzieller Antibiotikaklassen für die Behandlung von Tieren verhindert hätten. Die Europäische Plattform für einen verantwortungsvollen Umgang mit Tierarzneimitteln (EPRUMA) erklärte, dass das Parlament mit seinem Votum die Empfehlungen der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) für geeignet hält. Zudem zeige die Ablehnung des Entschließungsantrags, dass die Abgeordneten die Bedeutung der Tiergesundheit und ihre Folgewirkungen auf die öffentliche Gesundheit, Lebensmittelsicherheit, Nahrungsmittelversorgung und die Umwelt verstanden hätten.

„Unbelehrbare Agrarlobby“

„Anstatt auf Verbote müssen wir uns auf Lösungen konzentrieren“, begrüßte die CSU-Europaabgeordnete Marlene Mortler die Ablehnung des Vetos. Selbstverständlich gelte es, Reserveantibiotika so sparsam wie möglich einzusetzen. Tiemo Wölken, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Europaabgeordneten, behauptete hingegen, dass die Zurückweisung des Einspruchs ein Lobby-Sieg sei, „der mit Falschinformationen errungen wurde“. Für den Initiator des gescheiterten Vetos und agrarpolitischen Sprecher der Grünen im EU-Parlament, Martin Häusling, hat die Mehrheit seiner Abgeordneten-Kollegen „für einen gefährlichen Kompromiss auf Kosten von menschlicher Gesundheit und zugunsten einer unbelehrbaren Agrarlobby“ votiert. Häusling hatte sich in den vergangenen Wochen mit dem Bundesverband Praktizierender Tierärzte einen heftigen Schlagabtausch in der Öffentlichkeit geliefert.

Regeln gelten auch für Importe

Ab Januar 2022 gilt die im Jahr 2019 beschlossene EU-Verordnung über Tierarzneimittel. Bis dahin muss geklärt werden, welche antimikrobiellen Mittel künftig für die Humanmedizin reserviert und in der Veterinärmedizin verboten sind. Die EU sieht sich damit als globalen Vorreiter im Kampf gegen Antibiotikaresistenzen. Die Festlegungen gelten dann auch für Einfuhren in die EU. AgE/red

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