Die Gebühren in Thüringen zählen bundesweit zu den höchsten. (c) Sabine Rübensaat

Tierkörperbeseitigung Thüringen: Gebühren sollen sinken, Rückzahlung sicher

Mit der Einbringung der „Änderung des Thüringer Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes“ in den Landtag ist eine Reduzierung der Gebühren für die Tierkörperbeseitigung auf den Weg gebracht worden – Tierhalter sollen entlastet werden. Es folgt noch eine Anhörung. Wie ist der aktuelle Stand und wie geht es weiter?

Von Frank Hartmann

Das Sozialministerium hatte den rot-rot-grünen Regierungsfraktionen eine „Formulierungshilfe“ für die Gesetzesänderung vorgelegt. Vertreter aller Fraktionen unterstützten in der Plenardebatte Anfang Februar die Wiedereinführung der Drittelbeteiligung des Freistaates an den Kosten. 2011 war diese dem Sparwillen (Bauernzeitung 27/2023, S.19) der seinerzeitigen großen Koalition zum Opfer gefallen. Seither tragen die Kommunen ein Drittel und die Landwirte zwei Drittel der Kosten.

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Tierkörperbeseitigung Thüringen: Kostenexplosion und Gesetz-Entwurf

Die große Einigkeit, Tierhalter zu entlasten, fußt auf den 2023 um das Dreifache angehobenen Gebühren, die bundesweit zu den höchsten zählen. Als Grund für die Kostenexplosion gelten die enorm gestiegenen Energiepreise für das in Elxleben ansässige Entsorgungsunternehmen.

Fielen in Thüringen für die Beseitigung im Mittel der Jahre 2018–2022 konstant 3,15 Mio. Euro/Jahr Gesamtkosten an, kalkulierte der Zweckverband Tierkörperbeseitigung für 2023 rund 9 Mio. Euro ein. Im laufenden Jahr geht der Verband, dem die Landkreise und kreisfreien Städte angehören, von rund 8,2 Mio. Euro Gesamtkosten aus. Der Gesetzentwurf beziffert die Landesbeteiligung mit 2,734 Mio. Euro pro Jahr. In gleicher Höhe würden sich künftig jeweils Zweckverband und Landwirte beteiligen.

Mit der Rückzahlung rechnen

Mit der Überweisung des Gesetzentwurfes in den Sozialausschuss des Landtags muss zunächst noch eine Anhörung des Zweckverbandes und der berufsständischen Verbände erfolgen. Im Plenum machte die CDU-Fraktion klar, dass sie die im Entwurf vorgesehene Befristung der Drittelbeteiligung bis 2026 nicht mittragen und eine Entfristung will. Hier signalisierte die SPD-Fraktion bereits Entgegenkommen.

Eine zügige Anhörung und Beschlussfassung im Ausschuss vorausgesetzt, könnte das Gesetz Ende April, wahrscheinlicher aber erst Anfang Juni vom Landtag verabschiedet werden. Hiernach muss der Zweckverband dann noch die Gebührensatzung ändern, was wohl erst nach dem Sommer passieren wird. Weil dem Gesetzentwurf zufolge die Landesbeteiligung ab dem 1. Januar gelten 2024 soll, dürfen die Landwirte später im Jahr mit einer Rückzahlung rechnen.

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