Misthaufen müssen in absehbarer Zeit nicht nur umwandet, sondern auch abgedeckt oder überdacht sein. (c) Frank Hartmann

Gülle und Mist: So sollen sie künftig abgedeckt werden

Die ersten Landratsämter erinnern nunmehr Tierhaltungsbetriebe an die Umsetzung der neuen TA Luft. Dies betrifft neben Gülle- und Gärrestlager auch Festmistlager von genehmigungsbedürftigen Anlagen.

Von Frank Hartmann

Die ersten Tierhaltungsbetriebe im Land erhielten in den vergangenen Wochen Post von ihrem Landratsamt. Hingewiesen wurde in den Schreiben auf den Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) beziehungsweise der Technischen Anleitung Luft (TA Luft). Ende 2021 trat die neue TA Luft in Kraft. Sie fordert unter anderem für neue Schweine- und Geflügelställe, die der BImSchG unterliegen, eine verpflichtende Abluftreinigung. Für Altanlagen gilt, sofern dies wirtschaftlich verhältnismäßig ist, eine Nachrüstung bis Ende 2026 bzw. Anfang 2029. Anlagenbetreiber haben das im Hinterkopf.

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Gülle und Mist: Die Zeit drängt

Der eine oder andere Betrieb dürfte von den genannten amtlichen Schreiben einigermaßen überrascht worden sein. Denn die TA Luft regelt darüber hinaus neu das Abdecken von Gärrest- beziehungsweise Güllelagern sowie das Abdecken von Festmistlagern – sofern diese Lagerstätten Teil einer BImSchG-Anlage sind.

Sowohl für Güllelager als auch für Misthaufen endet die vom Gesetzgeber eingeräumte Frist zur Umsetzung im Dezember 2026. Die Zeit drängt also. Und das gilt vor allem für vorhandene Flüssigmistlager (Altlager). Hier verlangt die TA Luft das Minderungsziel von 85 % für Geruchsstoffe und Ammoniak im Vergleich zu einem offenen Behälter ohne Abdeckung. Technisch und finanziell dürfte das eine Herausforderung sein. Über das Agrarinvestitionsprogramm fördert Thüringen das Nachrüsten der Abdeckung von Lagern für flüssige Wirtschaftsdünger mit 50 %.

Gülle und Mist: Klage über Bürokratie

Erst beim Thüringer Milchtag in Erfurt hatte Silvio Reimann, Geschäftsführer der Milch-Land GmbH Veilsdorf, die Anforderungen als Beispiel für Praxisferne und Bürokratie gegeißelt. Denn es gebe kaum beziehungsweise keine bautechnischen Lösungen, dies umzusetzen.

Mist: Alleingang aus Deutschland

Während die Minderungsziele bei den Güllelagern auf EU-Vorgaben fußen, ist das Abdecken von Misthaufen ein deutscher Alleingang, den seinerzeit einige Länder im Bundesratsverfahren durchdrückten. So ist nicht nur die dreiseitige Umwandung des Lagerplatzes zu gewährleisten. Darüber hinaus sind Festmistmieten abzudecken oder zu überdachen.

Am 24. April bietet der Thüringer Bauernverband eine Informationsveranstaltung zur TA Luft im Bürgerhaus in Apfelstädt an, um Fragen zur Umsetzung der neuen Anforderungen beantworten zu können. Details zur Veranstaltung finden sich in Kürze unter www.tbv-erfurt.de.

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