Auf insgesamt 70 ha vermehrt der Landwirtschaftsbetrieb Gert Harz bei Lommatzsch Wildpflanzen. (c) Karsten Bär

Wildpflanzenvermehrung: Nische für Landwirte

Gebietseigenes Saatgut ist bei der Begrünung nichtlandwirtschaftlicher Flächen in der freien Natur gesetzliche Pflicht. Doch Wildpflanzenvermehrung steht vor bürokratischen Hürden, wie auf dem Wildpflanzentag im sächsischen Lommatzsch beklagt wurde.

Bei landschaftsgestalterischen Maßnahmen in der freien Natur ist die Verwendung gebietsheimischen Saatgutes seit einigen Monaten gesetzliche Pflicht. Doch seine Gewinnung steht mitunter vor bürokratischen Problemen. Wer Wildsamen sammelt, um das benötigte Saatgut zu vermehren, braucht dafür eine Genehmigung. „Und die unteren Naturschutzbehörden gehen damit sehr unterschiedlich um“, sagte Maria Höhne vom sächsischen Projekt DiverGenPlus des Deutschen Verbandes für Landschaftspflege (DVL) beim Wildpflanzentag in Lommatzsch. „In einigen Landkreisen gibt es viele Zusatzauflagen.“ Dadurch steigen die Kosten und der Zeitaufwand. Mitunter sei der geeignete Zeitpunkt verstrichen, bis die Genehmigung vorliegt.

Eine Gruppe von Menschen steht am Rande eines Feldes, das zur Wildpflanzenvermehrung genutzt wird. Rechts steht der sächsische Landwirtschaftsminister.
Sachsen Landwirtschaftsminister Wolfram Günther (r.) nahm ebenfalls am Wildpflanzentag teil. Er betonte die Vorbildwirkung des Freistaates und seiner Landesbetriebe hinsichtlich der Verwendung von zertifiziertem gebietsheimischem Saat- und Pflanzgut. (c) Karsten Bär

Bedarf an gebietseigenem Saatgut steigt

Auf rund 160 t gebietseigenes Saatgut schätzt das Projekt DiverGenPlus den jährlichen Bedarf allein in Sachsen. Die für die Vermehrung benötigte Fläche kalkulieren die Projekt-Mitarbeiter mit 400 ha. Der Bedarf steige. „Die derzeitige Produktion kann die benötigte Menge in Sachsen nicht decken“, so Maria Höhne. Das Saatgut muss aber regional sei, das heißt: aus dem betreffenden Ursprungsgebiet stammen. Sachsen hat Anteil an fünf Ursprungsgebieten. Davon befinden sich zwei – das Erz- und Elbsandsteingebirge sowie das Sächsisch Löss- und Hügelland – so gut wie vollständig in Sachsen.

Aktuell vermehren im Freistaat fünf Betriebe Wildpflanzen auf Flächen zwischen weniger als 0,5 ha bis zu 70 ha. Der Betrieb mit der – auch deutschlandweit – größten Vermehrungsfläche ist der Landwirtschaftsbetrieb  Gert Harz in Grauswitz bei Lommatzsch. Er war Gastgeber des Wildpflanzentages, an dem auch Sachsens Agrarminister Wolfram Günther (Grüne) teilnahm.  Weitere vier kleine Produzenten wollen mit der Wildpflanzenvermehrung beginnen, wie Maria Höhen verdeutlichte. Alle Erzeuger in Sachsen sind im Verband Deutscher Wildsamen- und Wildpflanzenproduzenten organisiert sind und produzieren für die Rieger-Hofmann GmbH im baden-württembergischen Blaufelden-Raboldshausen oder die Nagola Re GmbH in Jänschwalde als „VWW-Regiosaaten©“ zertifiziertes Saatgut. In anderen Bundesländern gibt es Vermehrer, die Mitglied im Bundesverband deutscher Pflanzenzüchter (BdP) sind (Zertifikat: RegioZert©).


Sachsen aktuell

Regional und praxisnah: Die Bauernzeitung versorgt Sie regelmäßig mit allen wichtigen Informationen rund um die Landwirtschaft und das Landleben in Sachsen. mehr


Wildpflanzen zu vermehren ist oft Handarbeit

Landwirten kann die Wildpflanzenvermehrung angesichts des wachsenden Bedarfs an gebietsheimischem Saatgut eine Nische bieten. Doch die Produktion ist kein Selbstläufer und mit vielen Problemen verbunden, wie auch Ernst Rieger in Lommatzsch verdeutlichte. Er ist Geschäftsführer der  Rieger-Hofmann GmbH. Das Unternehmen handelt mit Saatmischungen von Wildpflanzen, die Landwirte deutschlandweit in den einzelnen Ursprungsgebieten vermehren. Es sei viel Handarbeit gefragt, so Rieger. Die Ernte sei schwierig, weil die Pflanzen im Bestand nie zum selben Zeitpunkt reif sind.

Von Rückschlägen berichten viele, die sich mit Wildpflanzenvermehrung befassen. Praxiswissen zu erfassen und zugänglich zu machen, sieht Maria Höhne vom DVL-Projekt daher als wichtige Unterstützung zur Etablierung einer stabilen Wildpflanzenvermehrung an.

Gebietsheimisches Saatgut
Laut § 40 (1) Bundesnaturschutzgesetz dürfen seit 2. März 2020 gebietsfremde Pflanzenarten, -unterarten und -populationen nur noch mit einer Genehmigung in der freien Natur ausgebracht werden. Das bedeutet, dass in der Regel auf zertifiziertes gebietseigenes Saatgut oder  gebietsheimische Gehölze zurückgegriffen werden muss. Unter „freier Natur“ versteht das Gesetz in diesem Zusammenhang Nicht-Siedlungsfläche, was auch durchaus auch größere zusammenhängende Flächen in Städten einschließt, wenn sie nicht in funktionalem Zusammenhang mit Gebäude stehen. Auch straßenbegleitende Grünflächen, etwa Böschungen, gelten als „freie Natur“ – ebenso wie Landwirtschafts- und Forstflächen, die aber von dem Gebot ausgenommen sind. In Brandenburg ist die Verwendung gebietseigenen Saatgutes Bedingung, um Förderung für Blühstreifen zu bekommen.
Gebietsheimisch sind Pflanzen und Saatgut, wenn sie aus dem jeweiligen Ursprungsgebiet stammen, zu dem die Fläche gehört, auf der sie ausgebracht werden. Deutschlandweit gibt es 22 Ursprungsgebiete.