Jonas Gruber und Nina Keller von yosana mit Frank Schumacher (TAP) und Schülerpraktikant Ole.

Geld für Blühstreifen

Dem Insektenschwund mit Förderprogrammen begegnen – das will man seit 2019 auch in Brandenburg. Doch die Richtlinie ist nicht leicht umzusetzen. Und für Blühstreifen ist spezielles Saatgut nötig.

Von Heike Mildner

Es ist das erste Mal, dass auf ausgewählten Flächen unseres Brandenburger Praxispartners, der Trebnitzer Agrarproduktionsgesellschaft (TAP), Blumen gesät werden. Geschäftsführer Frank Schumacher hat für den denkwürdigen Dienstag, es ist der 12. Mai, auch seine Saatgutlieferanten Nina Keller und Jonas Gruber auf den Acker eingeladen. Sie haben reichlich Erfahrung mit Blühpflanzen, züchten Saatgut für die Mischungen, die in Brandenburg zugelassen sind, und vertreiben sie an Landwirte.


Video (c) Heike Mildner

Um die Förderung von 700 Euro pro Hektar und Jahr zu erhalten, ist authochtones, also gebietseigenes, Saatgut zu verwenden. Die Mischung für einjährige Blühstreifen muss 17 ausgewählte Wild- und Kulturarten enthalten, die für mehrjährige mindestens 27 von 34 ausgewiesenen Wild- und sechs Kulturarten. Die Zusammenstellung ist mit Anteilen zwischen 0,3 und 3,5 % bei den Wildarten und 5–8 % bei den Kulturarten genau bemessen. Diese hochspeziellen und teuren Mischungen bekommen Landwirte – wenn überhaupt – bei drei Spezialisten: Nagola Re (Brandenburg), Saaten Zeller (Bayern) und Rieger-Hofmann (Baden-Württemberg). Für Letzteren gewinnen Nina Keller und Jonas Gruber auf 1,5 ha in Reitwein Wildpflanzen-Saatgut. Taubenkropf-Leimkraut, Lichtnelke, Königskerze und andere Wildpflanzen gedeihen hier streifenweise und handverlesen, werden teils von Hand geerntet, grob vorgereinigt, kommen dann zur Saatgutaufbereitung zu Rieger-Hofmann, für den sie als yoSana die Mischungen vor Ort verkaufen.

Quelle: Verband deutscher Wildsamen- und Wildpflanzenproduzenten e. V.

Kein Wunder, dass die Mischung kostenintensiv ist: Bei einem Einsatz von sechs Kilo je Hektar kostet das Saatgut für einen Hektar 390 € zuzüglich Mehrwertsteuer. Frank Schumacher hat mit der Aussaat auf Regen gewartet. Der Boden ist feucht, der Blühstreifen, dessen Aussaat Schumacher und die Saatgutproduzentekon ansehen, 48 m breit. Gemäß Richtlinie darf er 50 m breit sein, aber 48 sind optimal: Viermal muss die Sämaschine mit sechs Metern Arbeitsbreite hin und zurück. Rechts grenzt der Streifen an einen Feldweg, links an einen Schlag Triticale. Auch der Ort muss richtig gewählt sein, will man die Landesförderung beanspruchen. Ein Blühstreifen neben einer Brache geht ebenso wenig wie einer neben einem ebenfalls geförderten Ackerrandstreifen.

Gute Resonanz trotz spezieller Anforderungen

Die pneumatische Sämaschine der Trebnitzer ist auf einen Zentimeter eingestellt: „Noch zu tief“, befinden Keller und Gruber. Die Drille wird nachjustiert, jetzt bleibt das Saatgut, das einen hohen Anteil an Lichtkeimern enthält, obenauf liegen. Nachdem in den vergangenen Jahren Blühstreifen in Brandenburg ausschließlich auf Initiative von Vereinen über Saatgutsponsoring angelegt wurden, gibt es seit Ende Oktober vergangenen Jahres auch hier eine staatliche „Förderung naturbetonter Strukturelemente im Ackerbau“. Die 700 Euro je Hektar gibt es nicht nur für das Anlegen von ein- und mehrjährigen Blühstreifen, sondern auch für Ackerrandstreifen, auf denen weder Dünger noch Pflanzenschutzmittel ausgebracht werden und nur jede zweite Reihe mit der Feldkultur bestellt wird.


Landesflagge Brandenburg

Brandenburg aktuell

Regional und praxisnah: Die Bauernzeitung versorgt Sie regelmäßig mit allen wichtigen Nachrichten rund um die Landwirtschaft und das Landleben in Brandenburg. mehr


Ein Blühstreifen in Thüringen (c) Frank Hartmann

Lange hatte sich der Landesbauernverband für eine Förderung von Blühstreifen starkgemacht. Als sie kam, ärgerte er sich über ein „unpraktisches bürokratisches Monstrum“, freute sich dann aber gemeinsam mit dem Ministerium über die gute Beteiligung: Eingegangen waren 424 Anträge für rund 10.000 ha Fläche: davon rund 1.500 ha einjährige Blühstreifen und 3.700  ha mehrjährige Blühstreifen, zusammen sind das  0,5  % der Ackerfläche Brandenburgs. Außerdem werden knapp 4.900 ha Ackerrandstreifen über diese Richtlinie gefördert. Die wurde noch von Jörg Vogelsänger (SPD), Vorgänger von Agrarminister Axel Vogel (Grüne) verabschiedet und soll bis Mitte des Jahres evaluiert werden. Vereine wie Blühstreifen Beelitz sowie Landesjagd- und Landesbauernverband sind aber weiter aktiv.

In Trebnitz kommt an diesem Tag die Mischung für mehrjährige Blühstreifen auf 16 Teilflächen von 0,5 bis 7,8 ha in den Boden. Insgesamt sind es 51 ha – betriebswirtschaftlich relevant für den Ackerbaubetrieb mit 780 ha und im Schnitt 27 Bodenpunkten. Ob Saat und Rechnung aufgehen, wird sich in den kommenden Jahren zeigen. Heute lässt man dort den Acker nach dem Säen erst mal eine Stunde abtrocknen, bevor die Walze für Bodenschluss sorgt.