Unter anderem in der Milchproduktion sind viele sächsische Betriebe in Grenznähe auf Kollegen aus Polen oder Tschechien angewiesen. (c) imago images / Martin Wagner

Pendlerzuschüsse jetzt auch in Sachsen

Sachsen zahlt Pendlerzuschüsse für Arbeitskräfte aus Polen und Tschechien seit gestern auch für Mitarbeiter in der Landwirtschaft. Damit gleicht der Freistaat seine Regelung an die der Bundesländer Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern an.

Von Karsten Bär

Der Freistaat Sachsen hat seine Unterbringungszuschüsse für Einpendler aus Tschechien und Polen auf zusätzliche Branchen erweitert. Galten diese Zuschüsse bislang nur für Mitarbeiter aus dem Gesundheits- und Pflegebereich, sind sie nunmehr  auch für Beschäftigte in Einrichtungen und Betrieben, die der Sicherstellung der öffentlichen Ordnung sowie der öffentlichen Infrastruktur oder der Versorgung der Bevölkerung dienen. Dazu gehören auch die Land- und die Ernährungswirtschaft. Die entsprechende Richtlinie habe das Kabinett gestern beschlossen, teilt das sächsische Wirtschaftsministerium mit.

Richtlinie auf relevante Branchen ausgedehnt

In den relevanten Branchen tätige Berufspendler aus Polen oder Tschechien erhalten 40 Euro pro Nacht, wenn sie vorübergehend in Deutschland bleiben, um nicht unter die dort bestehenden Quarantänebestimmungen für Einreisende zu fallen. Enge Familienangehörige, wie Ehepartner und Kinder, bekommen eine Unterstützung in Höhe von 20 Euro pro Übernachtung. Auch die Notfallbetreuung für Kinder von Eltern, die in systemrelevanten Berufen tätig sind, steht ihnen zu.

Mit der Erweiterung reagiere der Freistaat „auf die starke Nachfrage aus den Bereichen, die in der momentanen Situation für unser Land von elementarer Bedeutung sind“, sagte Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Dulig (SPD). „Die Arbeitskräfte aus unseren Nachbarländern leisten seit vielen Jahren wertvolle Arbeit in und für Sachsen. In dieser außergewöhnlichen Situation zeigt sich das besonders.“ Dulig dankte Kommunen und regionalen Tourismusverbänden, die bei der Vermittlung geeigneter Unterkünfte an die Pendler unterstützen.

Zuschuss bei Landesdirektion beantragen

Wie das Wirtschaftsministerium weiter mitteilt, können Arbeitgeber den Bedarf  ihrer Arbeitnehmer aus Polen oder Tschechien direkt bei der Landesdirektion Sachsen anzeigen und die Unterstützung beantragen. Die entsprechenden Formulare stehen online zur Verfügung. Der Anspruch auf den Zuschuss für die neu hinzugekommenen Bereiche besteht ab 7. April und wird bei Bedarf nachgezahlt.

In Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern waren bereits Ende März Pendlerzuschüsse auch für polnische Arbeitnehmer in Landwirtschaftsbetrieben beschlossen worden. Dort beträgt der Zuschuss pro Nacht 65 Euro.