Vor der Staatskanzlei kritiserten Mitglieder der AbL Sachsen die Förderbedingungen der Mutterkuhprämie und setzten sich für eine Gemeinwohlprämie ein. (c) AbL Sachsen

Mutterkuhprämie: AbL kritisiert unfaire Förderung

Statt einer Mutterkuhprämie soll der Freistaat eine Weideprämie zahlen. Das forderte die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft Sachsen (AbL Sachsen) bei einer Aktion in Dresden. Die künftige Agrarförderung müsse vor allem Gemeinwohlleistungen honorieren.

Ihre Kritik an der Mutterkuhprämie hat die AbL Sachsen am Dienstag mit einer Aktion in Dresden untermauert. 18 Bäuerinnen und Bauern, die mit  einer Kuh und drei Traktoren gekommen waren, protestierten vor der Staatskanzlei gegen die aus ihrer Sicht unfaire Ausgestaltung der Förderrichtlinie. Zugleich forderten sie einen Systemwechsel in der Förderpolitik. Zwei Landwirte von Land schafft Verbindung Sachsen e. V. beteiligten sich mit zwei Traktoren an der Aktion.

Weidegang ist für AbL wichtiges Tierwohlkriterium bei Rindern

Ihre Forderungen artikulierten die Teilnehmer gegenüber Agrarstaatssekretärin Gisela Reetz und dem Abteilungsleiter Landwirtschaft im Agrarministerium, Daniel Gellner. Die beiden hatten das Gespräch mit den Demonstranten gesucht. Konkret verlangt die AbL Sachsen, dass der Freistaat statt der Mutterkuhprämie eine Weidetierprämie zahlt. Diese Prämie sollten Halter bereits ab dem zweiten Tier bekommen, damit auch kleinere Betriebe von der Förderung profitierten. Weidegang sei sowohl für Mutter- als auch für Milchkühe das wichtigste Kriterium für Tierwohl, erklärten der Sprecher der AbL Sachsen, Danilo Braun, und der AbL-Sachsen-Geschäftsführer Clemens Risse. Eine reine Förderung der Stallbedingungen für Mutterkühe sei zwar im Sinne des Tierwohls. Betriebe mit ganzjähriger Weidehaltung würden aber durch das Raster fallen.


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Mit der in diesem Sommer eingeführten Mutterkuhprämie fördert der Freistaat eine verbesserte Winterhaltung von Mutterkühen im Stall. Die Prämie beträgt 71 Euro pro Mutterkuh. Dafür muss pro gefördertem Tier unter anderem mindestens 6 m2 Aktionsfläche im Stall bereit stehen und Stroheinstreu ausgelegt werden. Für die Förderung besteht jedoch eine Bagatellgrenze von 2.000 Euro. Daher müssen mindestens 28 Mutterkühe gehalten werden, damit Anspruch auf die Prämie besteht. Das hatte nicht nur die AbL Sachsen frühzeitig kritisiert. Auch der Sächsische Landesbauernverband (SLB) sprach sich dafür aus, dass die Prämie ebenso kleinen Beständen zugutekommt.  

Ministerium verweist auf das sächsische Haushaltsrecht

Dies ist jedoch nach Auskunft des Ministeriums aus haushaltsrechtlichen Gründen nicht realisierbar. Entsprechend der sächsischen Haushaltsordnung dürften die Verwaltungskosten einer Förderung nicht den Förderbetrag übersteigen. Das sagte Landwirtschaftsminister Wolfram Günther (Grüne) am Mittwoch in einer Diskussionsrunde mit Landwirten in Erlau. Alle Bemühungen seines Hauses hätten kein besseres Ergebnis gebracht. „Sie können sich vorstellen, dass es mir als bündnisgrünem Minister ein Anliegen ist, gerade kleinere Betriebe zu unterstützen“, sagte Günther dort. „Wenn ich könnte, würde ich ab dem ersten Tier fördern.“ Die Alternative zur jetzigen Förderung wäre gar keine Förderung gewesen. Man habe sich daher im Sinne eines verbesserten Tierwohls dafür entschieden. Eine künftig bessere Lösung sieht Günther in einer Gemeinwohlprämie. Diese setze Anreize für das Erbringen von Umweltleistungen, statt wie bisher nur den Aufwand auszugleichen.

Einen solche Gemeinwohlprämie hatte die AbL Sachsen auch in Dresden gefordert. Das Fördersystem müsse umgestaltet werden, sodass es Betriebe honoriere, die umweltgerecht, sozial und nachhaltig wirtschaften. Der Deutsche Verband für Landschaftspflege hat einen entsprechenden Vorschlag erarbeitet. Darüber hinaus verlangt die AbL in Dresden Schutz des Bodens vor landwirtschaftsfernen Investoren. Auch fordert sie besseren Zugang kleiner Betriebe und junger Landwirte zu landeseigenen Landwirtschaftsflächen.