In Sachsen kann bis Ende des Monats die Mutterkuhprämie beantragt werden. (c) Sabine Rübensaat

Kritik zum Start der Mutterkuhprämie

Noch bis 30. Juni können Landwirte in Sachsen erstmals eine Mutterkuhprämie beantragen. Auf Kritik stößt die Untergrenze für die Förderung. Sie schließt Halter kleiner Tierbestände aus.

In der vergangenen Woche hat das Landwirtschaftsministerium die neue Richtlinie Tierwohl Mutterkuhhaltung (RL TWK/2020) veröffentlicht. Bis zum 30. Juni können Mutterkuhhalter ihre Anträge auf Förderung beim Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) einreichen. Der Freistaat fördert damit eine tierwohlgerechte Haltung von Mutterkühen, die während der Wintermonate im Stall gehalten werden. Mutterkuhhalter erhalten über diese Förderung eine  Prämie von 71 Euro je Mutterkuh und Jahr, wenn sie den Tieren mehr Platz im Stall zur Verfügung stellen.

Kleine Halter von Mutterkuhprämie ausgeschlossen

Auf Kritik stößt jedoch, dass die Untergrenze für die Förderung bei 2.000 Euro jährlich liegt. Dies entspricht etwa 28 Mutterkühen. Halter mit kleineren Beständen können somit nicht von der Förderung profitieren. Der Sächsische Landesbauernverband (SLB) hatte dies bereits Ende März in seiner Stellungnahme an das Landwirtschaftsministerium im Rahmen der Anhörung kritisiert. Der Verband bat schon damals darum, dass die Prämie für jede gehaltene Mutterkuh gewährt wird.


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AbL fordert Kappung der Mutterkuhprämie ab 50 Tieren

Zumindest in Teilen stimmt der SLB damit mit der Kritik überein, die die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) Mitteldeutschland äußerte. Der Ansatz der Mutterkuhprämie sein richtig, urteilte dieser Verband. Jedoch würde die Mehrzahl der Betriebe leer ausgehen. Landessprecher Danilo Braun nannte die Zahl von 3.000 Haltern, die nicht von der Richtlinie erfasst würden. Die AbL fordert, dass Bestände ab fünf Mutterkühen Förderung erhalten. Stattdessen sollte ab einem Bestand von 50 Tieren eine Kappung erfolgen. Für notwendig hält die AbL eine Weideprämie, da diese den Weidegang unterstütze, der besonders artgerecht sei und zudem die biologische Vielfalt auf den Flächen fördere.

Eine Prämie für alle Weidetiere hat der SLB ebenfalls bereits gefordert, nachdem im vergangenen Jahr die Förderung für die Weidehaltung von Schafen und Ziegen eingeführt worden war.

Folgenden Voraussetzungen müssen Halter erfüllen, um die Mutterkuhprämie zu erhalten:

  • Jedem Tier müssen  mindestens sechs Quadratmeter nutzbare Stallfläche zur Verfügung stehen.
  • Die spaltenfreie Liegefläche muss so bemessen sein, dass alle Tiere gleichzeitig liegen können. Diese ist regelmäßig mit Stroh zur ausreichenden Polsterung zu versehen.
  • Für alle Tiere ausreichende Grundfutterfressplätze sind erforderlich.
  • Die tageslichtdurchlässige Fläche des Stalles muss mindestens 5 % der Stallgrundfläche betragen.

Weitere Informationen zur Förderung gibt es hier.