Farbenspiele der Kenia-Koalition: Wer setzt welche Akzente im Koalitionsvertrag in Sachsen? (c) Imago Images / Steinach

Landwirtschaft in Sachsen: Das steht im Koalitionsvertrag

Ökolandbau, Agrarstruktur, Pflanzenschutz – dem Koalitionsvertrag in Sachsen ist die grüne Handschrift anzumerken. Aber auch die CDU setzt in der Agrarpolitik ihre Themen. Ein Überblick.

Neben der Umwelt hat sich die Landwirtschaft seit einigen Jahren zu einem zentralen Themenfeld grüner Politik entwickelt. Dem Koalitionsvertrag, auf dessen Grundlage CDU, SPD und Grüne die nächsten fünf Jahre gemeinsam Sachsen regieren wollen, ist es anzumerken, dass CDU und Grüne gleichermaßen darum gerungen haben, in diesem Feld Pfosten einzuschlagen und ihre Vorstellungen festzuhalten. Worauf haben sich die Koalitionspartner konkret verständigt?

Das steht im Koalitionsvertrag in Sachsen

Die Koalition will konventionelle und ökologische Landwirtschaft als gleichberechtigt behandeln. Allerdings ist es Ziel, den Anteil an Ökobetrieben weiter zu erhöhen. Durch eine verlässliche Förderung will man das marktgerechte Wachstum des Sektors unterstützen. Zugleich sollen Wertschöpfungsketten und Absatzmöglichkeiten gefördert werden. Die Partner wollen eine Strategie initiieren, mit der der Absatz re­gionaler und/oder ökologischer Lebensmittel gesteigert wird, unter anderem in der Gemeinschaftsverpflegung. 

Weiterhin sieht der Koalitionsvertrag in Sachsen die Stärkung regionaler Wertschöpfung und Wirtschaftskreisläufe in der Land- und Ernährungswirtschaft vor. Hierzu will man sich für rechtliche Vereinfachungen für kleinere Erzeuger einsetzen und Investitionen, Innovationen, Vernetzung und Absatzmaßnahmen fördern.

Bis Ende 2021 will die Koalition ein Agrarstrukturgesetz beschließen, um die Pacht und den Erwerb sowohl landwirtschaftlicher Flächen, als auch von Betriebe oder Betriebsanteilen für außerlandwirtschaftliche Investoren zu erschweren. Ortsansässige Landwirte soll der Zugang zu Agrar­flächen hingegen erleichtert werden. Bis Ende 2020 soll die Verpachtung landeseigener Flächen nach einem Kriterienkatalog geregelt werden, „der sich insbesondere an agrarstrukturellen und nachhaltigen Aspekten orientiert“. Weiter heißt es im Koalitionsvertrag, dass man den Erwerb von Flächen der Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft GmbH (BVVG) anstrebe  und ab 2021 ein Existenzgründer- und Hofnachfolgeprogramm für Haupterwerbsbetriebe auf den Weg bringen wolle. Um die Fortführung des Betriebes im Erbfall zu sichern, soll eine Sächsische Höfeordnung geschaffen werden.

Einsetzen will man sich beim Bund für einen Prämienzuschuss zum Aufbau von Mehrgefahrenversicherungen.

Pflanzenschutz wird im Koalitionsvertrag in Sachsen als auch in Zukunft notwendig bezeichnet. Zugleich verpflichtet man sich jedoch darauf, Strategien zu entwickeln, um den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu halbieren. War im Sondierungspapier zudem noch die Halbierung des Düngemitteleinsatzes als Ziel aufgeführt, taucht dieser fachliche Lapsus im Koali­tionsvertrag nicht mehr auf. Auch in Privatgärten will man den Einsatz synthetischer Pflanzenschutzmittel reduzieren. Die Entwicklung und flächendeckende Einführung von „Smart farming“ will man unterstützen. Das auf Bundesebene verankerte Verbot des Anbaus gentechnisch veränderter Pflanzen trägt die Koalition in Sachsen mit. 



Der Koalitionsvertrag in Sachsen bekennt sich „zu einer flächengebundenen und tiergerechten Nutztierhaltung als wichtigem Bestandteil einer nachhaltigen Landwirtschaft“. Die Investitionsförderung soll sich an Tierwohl, Innovation und Umwelt orientieren und auf Basis einer bis 2021 zu erarbeitenden Nutztierstrategie erfolgen. Ziel soll es sein, Haltungssysteme zu fördern, die über den gesetzlichen Standard hinausgehen. Weitere im Vertrag genannte Ziele im Bereich Tierhaltung sind die Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes, das Vermeiden nicht kurativer Eingriffe und das Verbot, diese betäubungsfrei auszuführen, sowie die konsequente Einhaltung und amtliche Kontrolle der tierschutzrechtlichen Vorgaben auch bei Tiertransporten, wozu die Kapazitäten des Vollzugspersonals ausgeweitet werden sollen. KB