Direktzahlung 2023: Ausgleich für Bauern in Sachsen
Mit einem Nachteilsausgleich will Sachsen Bauern helfen, wenn sie wegen der verspäteten Agrarzahlungen Liquiditätslücken schließen müssen. Die Enttäuschung über die Misere ist dennoch groß.
Sachsens Landwirte werden ihre Agrarzahlungen definitiv nicht mehr in diesem Jahr erhalten. Um Kosten für die Überbrückung von dadurch entstehenden Liquiditätslücken zu decken, gewährt der Freistaat den Betrieben nach Auszahlung der Direktzahlungen auf Antrag einen pauschalisierten Nachteilsausgleich. Dafür stellt der Freistaat insgesamt 1 % der Summe der Direktzahlungen bereit. Bis spätestens Ende Februar 2024 sollen die Betriebe die Zahlungen erhalten.
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Direktzahlung 2023 für Bauern in Sachsen: Enttäuschte Hoffnung auf einen Abschlag
Die endgültige Absage für die Auszahlung in diesem Jahr hat unter Landwirten für herbe Ernüchterung gesorgt. „Die Enttäuschung ist groß, dass es nicht einmal einen Abschlag gibt“, sagte Torsten Krawczyk, Präsident des Sächsischen Landesbauernverbandes (SLB). Angesichts der Tragweite der Verspätung für die Betriebe reiche es nicht, wenn aus dem Agrarministerium nur lapidares Bedauern zu vernehmen sei.
Auch Land schafft Verbindung Sachsen (LsV Sachsen) äußerte sich frustriert – und forderte den Rücktritt von Agrarminister Wolfram Günther (Grüne): „Das Nichtauszahlen des Agrarausgleichs zum Jahresende ist ein Tiefpunkt der sächsischen Verwaltung. Es ist ein Versagen des Agrarministers.“
Bauernpräsident schreibt Brief an Ministerpräsident Michael Kretschmer
Ungeachtet der großen Enttäuschung zeigte sich Bauernpräsident Krawczyk zumindest darüber zufrieden, wie auf die Forderungen des SLB bezüglich einer Übergangshilfe eingegangen wurde. Diese seien fast vollständig erfüllt worden, sagt er. In einem Brief an Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) hatte der SLB gefordert, dass das Ministerium die Hausbanken der Landwirte über die Verspätung der Betriebsprämienauszahlung informiert und dass der finanzielle Nachteil, der zum Beispiel durch Aufnahme von Überbrückungskrediten entsteht, durch den Freistaat ausgeglichen wird. Darüber hinaus forderte der SLB, dass staatliche Stellen wie die Finanzämter oder das Zentrale Flächenmanagement den Betrieben anbieten, ihre Forderungen gegen sie zinsfrei zu stunden.
Bis auf den letzten Punkt sehe er alle Forderungen als erfüllt an, so Krawczyk. Bei den Stundungen staatlicher Forderungen sei zumindest Kulanz signalisiert worden. Mit der Information der Banken erkläre sich der Staat als der Säumige, der die Kosten für die Übergangslösungen übernimmt. Der Nachteilsausgleich in Höhe von 1 % orientiere sich an den Zinsen, die für kurzfristige Kredite für einen Monat anfallen. Somit könnten Betriebe Übergangslösungen mit ihren Hausbanken suchen, deren Kosten staatlich abgedeckt seien. Diese Lösung sei besser, als Nothilfen auszureichen, durch die Betriebe auch stigmatisiert würden. „Die Betriebe sind nicht schuld an der Situation“, so der Präsident. „Daher muss der Freistaat alles tun, um sie schadlos dort herauszuholen.“ Bei aller Enttäuschung über die gesamte Misere begrenze der angebotene Nachteilsausgleich den Schaden so gut es gehe.
Ausgleich für Direktzahlung: Antrag hat keinen Einfluss auf Bonität
Währenddessen kursiert unter Landwirten die Befürchtung, dass die Inanspruchnahme des Nachteilsausgleichs antragstellende Betriebe als in wirtschaftlichen Schwierigkeiten stehend erscheinen lassen könnte, was sie für die Teilnahme an langfristigen Förderprogrammen des Freistaates ausschließen würde. Dies weist das Ministerium indes zurück. „Derartige Befürchtungen sind völlig unbegründet“, antwortet ein Sprecher auf Nachfrage der Bauernzeitung. „Die Frage der Bonität der Betriebe spielt für die Antragstellung und das gesamte Verfahren des Nachteilsausgleichs ausdrücklich keine Rolle. Vielmehr handelt es sich um eine einmalige, auf verallgemeinerten Annahmen beruhende Pauschale für Zusatzkosten.“
Der Nachteilsausgleich soll nach Auszahlung der Direktzahlungen einfach und digital beantragt werden können. Antrags- und Auszahlungsstelle soll die Sächsische Aufbaubank (SAB) sein. Gezahlt wird der Ausgleich einmalig und pauschalisiert.
Erledigt ist die Sache aus Sicht des Berufsstandes mit der gefundenen Lösung noch nicht. „Die Angelegenheit hat einen sehr schalen Beigeschmack, was die Leistungsfähigkeit des Ministeriums betrifft“, betont Krawczyk. „Das Ganze wird uns noch beschäftigen.“ Eine politische Aufarbeitung sei wichtig. Geklärt werden müsse auch, warum sich Sachsen nicht an einer länderübergreifenden Lösung für die Entwicklung der hochkomplexen Antragssoftware beteiligt habe.
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