Kann Pferdeleben retten: der Test auf das West-Nil-Virus. (c) Detlef Finger

West-Nil-Virus: Bluttest für Pferde

Ein spezielles Angebot der Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt richtet sich an Pferdehalter. Sie können Blut ihrer Tiere auf Antikörper gegen das West-Nil-Virus testen lassen – die Kosten sind überschaubar.

Von Detlef Finger

Seit Kurzem können Pferdebesitzer in Sachsen-Anhalt ihre Tiere auf Antikörper gegen das West-Nil-Virus (WNV) beim Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) im Fachbereich Veterinärmedizin in Stendal untersuchen lassen. Die Tierhalter tragen nur die Kosten der tierärztlichen Probenentnahme. Die entstehenden Untersuchungskosten trägt die Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt im Rahmen ihrer Beihilfesatzung als besondere Untersuchung, die Abrechnung dieser Kosten erfolgt direkt zwischen Labor und Tierseuchenkasse. Damit bedarf es keines gesonderten Antrages auf Beihilfe. Auf diese Verfahrensweise haben sich Tierseuchenkasse und Landesamt geeinigt und hierzu eine entsprechende Kooperation geschlossen, teilte das Landesamt mit.

West-Nil-Virus: So läuft der Test

Besitzer, deren Pferde bisher noch nicht geimpft wurden, können durch den Hoftierarzt eine Blutprobe entnehmen lassen und diese mit dem aktuellen Untersuchungsantrag an das Landesamt in Stendal senden. In jedem Fall sollte die Durchführung der Untersuchung mit dem für die Überwachung anzeigepflichtiger Tierseuchen zuständigen Veterinäramt beim Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt abgestimmt sein. Letzteres entscheidet in eigener Zuständigkeit über die Verfahrensweise. Die Blutprobe kann als Serum mit der Post oder über die Kurierstützpunkte mit dem LAV-Kurier eingesandt werden. Die Verpackungsvorschriften für den Versand von Blutproben sind dabei zu beachten.



Die geographische Verbreitung und die Anzahl der klinischen Fälle der West-Nil-Virus-Infektion, auch bei Pferden, haben 2019 deutlich zugenommen. Dennoch ist über die tatsächliche Verbreitung der Infektion in Sachsen-Anhalt bisher wenig bekannt. Das gemeinsame Projekt von Tierseuchenkasse und Landesamt für Verbraucherschutz soll hierzu weitere Erkenntnisse liefern. An der von Mücken übertragenen Infektion können nicht nur Pferde, sondern auch Menschen erkranken. Es handelt sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche.