Die Direktzahlungen sollen vor Weihnachten auf den Konten der Landwirte sein. (c) Sabine Rübensaat

Direktzahlungen kommen vor Weihnachten

Sachsen-Anhalts Agrarverwaltung reicht die Direktzahlungen erneut früher aus. Die Gelder sollen vor Weihnachten auf den Konten der Landwirte sein.

Die landwirtschaftlichen Direktzahlungen werden 2020 in Sachsen-Anhalt analog zu den beiden Vorjahren noch vor Weihnachten ausgezahlt. Dem Magdeburger Agrarministerium zufolge ist vorgesehen, dass die Beträge ab dem 22. Dezember auf den Konten der Antragsteller gutgeschrieben werden sollen. Hintergrund für die erneute Terminvorziehung seien die unter anderem durch die Trockenheit, die Afrikanische Schweinepest und den Milchmarkt beeinträchtigten Betriebsergebnisse in der Landwirtschaft, so das Ministerium.

Bis zum Jahresende werden insgesamt 298 Mio. Euro Direktzahlungsmittel der Europäischen Union an 4.202 landwirtschaftliche Betriebe in Sachsen-Anhalt ausgezahlt. Davon entfällt knapp ein Drittel auf die Greeningprämie. „Diese Gelder sind existenziell für unsere landwirtschaftlichen Betriebe“, betonte Landesumwelt- und -agrarministerin Claudia Dalbert (Grüne). Die Direktzahlungen der EU trügen wesentlich dazu bei, die Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln zu gewährleisten sowie die Kulturlandschaft als Lebensgrundlage zu erhalten. Dalbert zeigte sich erfreut, dass auch in diesem Jahr wieder viele landwirtschaftliche Unternehmen im Land einen Beitrag zum Insektenschutz und zum Erhalt der heimischen Artenvielfalt geleistet haben. Im Rahmen der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUMK) seien beispielsweise von den Betrieben mehr 3.400 Hektar Blühflächen bzw. Blühstreifen eingesät, zirka 1.600 Hektar Schonstreifen an Wald- und Feldrändern oder Ufern von Gewässern angelegt und 26.000 Hektar Ackerland aus der Produktion genommen worden.

Auch Ausgleichszulagen sollen im Dezember ankommen

Bereits Anfang Dezember sollte im Land die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete ausgereicht werden. Im Laufe des Monats Dezember sollten dann auch die diesjährig beantragten Zahlungen für Freiwillige Naturschutzleistungen (FNL) und der Natura 2000-Ausgleich folgen. Letztere beiden allerdings nur für Antragsteller, die für FNL die Formulare „Weidetagebuch/schlagbezogene Aufzeichnungen“ und „Verpflichtungserklärung AUKM“ sowie für Natura 2000 das Formular „Verpflichtungserklärung Natura 2000“ vorzeitig (für das komplette Kalenderjahr 2020 ausgefüllt) bis 15. November 2020 bei den Bewilligungsbehörden abgegeben haben.

Das Agrarministerium wies außerdem erneut darauf hin, dass eine nochmalige Bestätigung der zum 15. November 2020 eingereichten Unterlagen zwischen dem 1. und dem 15. Januar 2021 durch die Antragsteller erforderlich ist. Dazu sei ein gesondertes Formular auf dem Internetportal ELAISA eingestellt worden. fi