Weitere 16.500 Puten mussten wegen eines zweiten Geflügelpestfalls im brandenburgischen Landkreis Märkisch-Oderland getötet werden. (c) Imago/blickwinkel

Geflügelpest in Altmärker Putenmast

Nach einem Fall von Geflügelpest in einem großen Putenbestand in Rohrberg wies der Altmarkkreis Salzwedel eine Sperrzone aus und verfügte eine Aufstallungspflicht für Geflügel im gesamten Kreisgebiet.

Sachsen-Anhalt hat den ersten Fall von Geflügelpest (Aviäre Influenza) in einem landwirtschaftlichen Betrieb in diesem Jahr. Betroffen ist ein Putenbestand mit rund 30.000 Tieren in der Ortschaft Rohrberg im Altmarkkreis Salzwedel. Erste Anzeichen für den Ausbruch der Tierseuche gab es dort Mitte voriger Woche bei betrieblichen Eigenkontrollen. Zunächst wurden Auffälligkeiten hinsichtlich des Gesundheitszustandes der Tiere bemerkt. Am Morgen des folgenden Tages stellte der Betrieb erhöhte Verluste innerhalb der Herde fest. Deshalb erfolgte umgehend die amtliche Untersuchung und Beprobung des Putenbestandes durch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises. Die Behörde verhängte darüber hinaus eine Betriebssperre.

Das Labor des Landesamtes für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt (LAV) in Stendal wies noch am selben Tag hochpathogenes Virus der Geflügelpest vom Typ H5 in den im Tierbestand entnommenen Proben nach. Die amtliche Feststellung des Ausbruchs der Aviären Influenza datiert übrigens vom Freitag, den 10. Dezember 2021. Zur Bekämpfung der anzeigepflichtigen Tierseuche und zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung richtete der Altmarkkreis Salzwedel um den Ausbruchsbetrieb per tierseuchenrechtlicher Allgemeinverfügung eine Sperrzone ein.

Geflügelpest: Sperrzone eingerichtet

Diese umfasst eine Schutzzone mit einem Radius von mindestens drei Kilometern sowie eine Überwachungszone mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern. Des Weiteren ordnete der Landkreis für diese Restriktionszonen die entsprechenden Maßnahmen an. Mit einer weiteren tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung (01/2021 AI) ordnete der Landkreis ab sofort die Aufstallung sämtlichen Geflügels an. Dies betrifft Hühner, Puten, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse. Die Kreisverwaltung untersagte außerdem Geflügelausstellungen und ähnliche Veranstaltungen zum Schutz gegen die Geflügelpest. Ausnahmen können beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises beantragt werden.

In der ausgerufenen Schutzzone befinden sich die Ortschaften Ahlum, Beetzendorf, Rohrberg und Wohlgemuth. Die Überwachungszone schließt folgende Ortschaften ein: Audorf, Bandau, Dankensen, Darnebeck, Drebenstedt, Gieseritz, Groß Gischau, Hagen, Hohenböddenstedt, Hohengrieben, Hohenhenningen, Hohenlangenbeck, Immekath, Jeeben, Jübar, Käcklitz, Klein Apenburg, Leetze, Lüdelsen, Mellin, Nesenitz, Neuenstall, Neu Ristedt, Peckensen, Peertz, Poppau, Poppau- Sieben Linden, Püggen, Ristedt, Rittleben, Siedengrieben, Siedenlangenbeck, Stapen, Stöckheim, Tangeln, Valfitz, Vitzke, Wötz und Wülmersen.

Landkreis ordnet Schutzmassahmen an

Die gebietliche Ausdehnung der Restriktionszonen und die für diese amtlich verfügten Maßnahmen sind ausführlich in den Allgemeinverfügungen beschrieben und gelten ab sofort. Geflügelhalter im gesamten Altmarkkreis Salzwedel sind danach angehalten, folgende Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, um eine Bestandsinfizierung mit der Geflügelpest zu vermeiden und ein Weiterverbreiten des Virus zu verhindern:


  • Meldung der Geflügelbestände beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Salzwedel, soweit dies noch nicht geschehen ist.
  • Unverzügliche Meldung von im Bestand auftretenden Krankheitsanzeichen und/ oder Tierverluste an das Veterinäramt.
  • Zutrittsverbot für fremde Personen in die Ställe. Tierhalter sollten beim Betreten ihrer Ställe Stiefel und Kittel tragen.
  • Futter, Einstreu, Wasser und Gerätschaften sind so aufzubewahren, dass sie nicht mit Ausscheidungen von Wildvögeln in Berührung kommen.

Gänse in einem Stall, dessen Seiten offen, aber vergittert sind.
(c) Karsten Bär

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Betroffener Putenbestand bereits getötet

Der Putenbestand des betroffenen Geflügelhaltungsbetriebes wurde am Sonnabend zum Schutz vor der Ausbreitung der meldepflichtigen Tierseuche getötet und unter strengsten Hygienebedingungen entsorgt. Koordiniert wurden die Arbeiten vor Ort vom Geschäftsbereich Tierseuchenvorsorge der LKV Agro-Tier-Service GmbH. Diese ist vom Land Sachsen-Anhalt mit dieser Aufgabe beauftragt. Die Tötung des Putenbestandes und das Beräumen der Ställe übernahm eine vertraglich gebundene Spezialfirma.

In Sachsen-Anhalt war die Geflügelpest im Jahr 2021 zuvor zweimal in Kleinsthaltungen von Nutzgeflügel sowie neunmal bei Wildvögeln amtlich festgestellt worden. Der letzte Fall datierte von Anfang November, betroffen war eine Saatgans in der Lutherstadt Wittenberg. Einen Seuchenfall in einem landwirtschaftlichen Geflügelhaltungsbetrieb hatte es im Land zuletzt im März 2020 gegeben. Betroffen war damals ebenfalls ein Putenbetrieb, allerdings in Wieglitz im Landkreis Börde, mit rund 20.000 Tieren.

Kontakt zum Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Altmarkkreises Salzwedel:
Tel. (03901) 840 416 oder 840 424
vetamt@altmarkkreis-salzwedel.de

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