Rote Gebiete: Thüringen beschließt Landesdüngeverordnung

Um 100.000 Hektar hat sich in Thüringen die Kulisse der roten Gebiete verkleinert. © TLLLR/TLUBN

In der heutigen Sitzung des Thüringer Kabinettes wurde die neue Landesdüngeverordnung verabschiedet. Damit stehen die Nitratüberschuss- und die Phosphatkulisse fest.    

Von Frank Hartmann

In Thüringen tritt am 1. Januar 2021 die neue Landesdüngeverordnung in Kraft. Am Dienstag passierte die Verordnung das Kabinett. Damit herrscht Klarheit, welche Flächen in die roten Gebieten fallen. Agrarminister Benjamin-Immanuel Hoff erklärte, dass durch die Versäumnisse der Bundesregierung „die Länder unter erheblichem Druck“ gestanden hätten. „Dennoch ist es Thüringen gelungen, innerhalb kürzester Zeit auch im Interesse der Thüringer Landwirte ein gangbares und praktikables Ergebnis zu erzielen“, so der Linken-Politiker.

Im Interesse der Landwirte

Mit der fristgemäßen Verabschiedung der Landesverordnung habe der Freistaat überdies seinen Teil dazu beigetragen, dass EU Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland abzuwenden. Zudem sei es gelungen, im Interesse der Landwirtinnen und Landwirte in der Landesverordnung den Immissionsansatz einzubringen, für Trockengebiete Übergangsregeln zu verankern und das Messstellennetz anzupassen.

Rote Gebiete: Ein Drittel ist Trockengebiet

Die bundesweit verpflichtende Binnendifferenzierung schütze Agrarbetriebe vor strengeren Auflagen, wenn sie zwar in nitratbelasteten Gebieten liegen, aber auf ihren Flächen keine Nitrat-Schwellenwerte überschritten würden. Die Kulisse der roten Gebiete umfasst nunmehr ca. 6,4 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche des Freistaates. Zuvor waren es 22,7 %. Die neue Phosphatkulisse umfasst rund 46 % der Agrarflächen des Landes. Fast 16.000 ha in den roten Gebieten gelten als Trockengebiet (max. 550 mm Jahresniederschlag im 30-jährigen Mittel). Auf diesen Flächen entfällt der verpflichtende Zwischenfruchtanbau (ohne Futternutzung) im Herbst, wenn die geplante Sommerung gedüngt werden soll.   

Verursachergerecht weiter differenzieren   

Im Anhörungsverfahren zur Landesdüngeverordnung hatten sowohl der Thüringer Bauernverband (TBV) als auch die Initiative „Landwirtschaft verbindet Thüringen“ (LsV-Thüringen) die Anwendung der Binnendifferenzierung und die damit einhergehende Verkleinerung der roten Gebiete begrüßt. Beide Interessenvertretungen hielten ihre grundsätzliche Kritik an der Düngeverordnung jedoch aufrecht. Geforderte wurde, weitere Parameter zur Ausweisung der Trockengebiete heranzuziehen. TBV und LsV-Thüringen mahnten das Agrarministerium, die verursachergerechte Differenzierung der Nitratüberschuss- und der Phosphorkulisse weiter zu verfolgen. Zudem müssten diese Ergebnisse zu einer regelmäßigen Aktualisierung der Kulissen führen. TBV und LsV-Thüringen drängen darauf, die gemeinsam mit der Agrar- und der Umweltverwaltung und den Fachministerien zu Beginn des Jahres gebildete Arbeitsgruppe Nitrat fortzuführen. Im Rahmen der AG Nitrat wurde etwa die Überprüfung von Messstellen auf den Weg gebracht, die Landwirte als zweifelhaft gemeldet hatten. Auch konnten einige landwirtschaftliche Brunnen als neue Messstellen identifiziert werden.

Feldblöcke in digitalen Karten  

Das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) informierte, dass die Feldblöcke der neu ausgewiesenen Nitrat-, Niederschlags- und Phosphatkulisse in vorläufigen Übersichtskarten ab Dezember im Geoproxy zur Verfügung gestellt werden. Die endgültigen und dann auch rechtskräftigen Kulissen würden aufgrund von möglichen geänderten Flächenzuschnitten zum 1. Februar 2021 nochmals aktualisiert. Sobald die 2020er Daten zur Ermittlung des 30-jährigen Niederschlagsmittels (1991 bis 2020) vom Deutschen Wetterdienst Anfang 2021 eingetroffen sind, würden die „Gebiete innerhalb der Nitratkulisse kleiner 550 mm langjähriges Niederschlagsmittel“ angepasst. Daneben informiert das TLLLR auf seiner Homepage fortlaufend zur Düngeverordnung.