Kastenstandsverordnung

Panne im Bundesrat nicht leicht zu beheben

Auf der Tagesordnung war die Kastenstandverordnung Punkt 76. Zu Beginn sprach die Kanzlerin über das Corona-Konjunkturpaket. (c) Bundesrat/Steffen Kugler
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Trotz der fehlenden Flächenvorgabe will Berlin die „Kastenstandverordnung“ zeitnah von Brüssel genehmigen lassen. Notfalls gibt es eine Extra-Verordnung.

Von Ralf Stephan

Was lange währt, wird nicht immer gut. Bei der Abstimmung über die jahrelang diskutierte Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung Anfang Juli unterlief der Bundesratsverwaltung ein durchaus schwerwiegende Panne. Denn bei den Vorgaben für die Abferkelbucht wollte das Bundeslandwirtschaftsministerium eigentlich eine Mindestfläche von 6,5  qm vorschreiben. Dazu sollte der §  24 Abs. 5 neu formuliert werden. Inzwischen stellte sich aber heraus, dass der Beschluss keine Vorgabe zur Mindestfläche enthält.

Tohuwabohu von Anträgen

Damit gibt es die erhoffte Planungssicherheit für Landwirte und die Rechtssicherheit für Behörden noch immer nicht. Grundsätzlich gelte damit die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung in ihrer bisherigen Form weiter, berichtet Agra-Europe (AgE) unter Berufung auf den Bundesratssprecher. Diese schreibt in Bezug auf Abferkelbuchten nur vor, dass hinter der Sau „genügend Bewegungsfreiheit für das ungehinderte Abferkeln sowie für geburtshilfliche Maßnahmen besteht“.

Dass der Bundesratsverwaltung ein Fehler mit solchen Auswirkungen unterläuft, ist zwar äußerst selten, in diesem Fall aber auch nicht völlig unerklärlich. Die Abstimmung der Länder am 3. Juli verlief sehr unübersichtlich. Das Plenum hatte über ungewöhnlich viele, sich teils widersprechende Anträge abzustimmen. Diese Anträge enthalten keine vollständigen Verordnungstexte, sondern lediglich die gewünschten Änderungen. Dabei geht es zum Beispiel darum, das in Absatz 3 ein Wort gestrichen und in Absatz 5 ein Halbsatz hinzugefügt werden sollte. Pro Antrag füllten diese Änderungswünsche für die Siebte Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung ganze Listen. Dass dabei eine Panne passierte, sei ärgerlich, mit Blick auf die Umstände aber durchaus verzeihlich, meinen selbst Beteiligte aus dem politischen Umfeld.

Nach Informationen der Bauernzeitung kann der Fehler nicht ohne Weiteres behoben werden. Ein einfacher Nachtrag ist nicht zulässig. Die Verordnung noch einmal vollständig zur Abstimmung zu stellen, würde das Risiko bergen, sie politisch als Ganzes erneut infrage zu stellen. Angesichts der nötigen Vorlaufzeiten liefe man sogar Gefahr, in den Vorwahlkampf zur Bundestagswahl im nächsten Herbst zu geraten.

Brüssel soll die Flächenvorgabe vorab bestätigen

Das Bundeslandwirtschaftministerium stimmt derzeit mit den Ländern Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Niedersachsen, die den entscheidenden Antrag eingebracht haben, das weitere Vorgehen ab. Erwogen wird nun offenbar, die Korrektur in eine der noch erwarteten Neuregelungen für den Tierschutz, zum Beispiel zur Putenhaltung, aufzunehmen. Auch eine eigenständige Verordnung, die nur diese Frage regelt, scheint vorstellbar.

Auf jeden Fall möchte man den Fehler zeitnah korrigieren. Denn Berlin will in Brüssel erreichen, dass die EU-Kommission die Verordnung einschließlich der 6,5-qm-Vorgabe notifiziert. Aufgrund der vorgeschriebenen Notifizierung könnte eine neue Verordnung ohnehin frühestens im Dezember inkrafttreten. Zuerst hatte agrarheute.com am Montag über die Panne berichtet.