Ist auch die mit DNA-Tests auf Erbkrankheiten untersuchte DTK-Zuchthündin Zora bald von den geplanten Änderungen des Tierschutzgesetzes betroffen? © Ralf Stephan

Vorwurf der Qualzucht: Diskussion über Verbot der Dackel

Wegen „Skelett-Anomalien“ könnten viele Jagdhunde-Rassen bald unter das Qualzuchtverbot fallen. Züchter und Jäger sind alarmiert. Betroffen wären Dackel, Bracken oder auch Terrier. Die Politik bemüht sich um Klarstellung.

Von Ralf Stephan

Die geplante Neufassung des Tierschutzgesetzes versetzt Rassehundezüchter und Teile der Jägerschaft in Unruhe. Aus dem kürzlich vorgelegten Entwurf diskutiert die Agrarbranche meist das vorgesehene Verbot der Anbindehaltung von Rindern. Verbände wie der Deutsche Teckelklub (DTK) und der Jagdgebrauchshundverband (JGHV) sind hingegen durch neue Aussagen zur Qualzucht von Jagdhunden alarmiert.

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Zuchtverbände befürchten Zucht- und Ausstellungsverbote

Entsprechend des Qualzuchtverbotes für Jagdhunde wäre es künftig verboten, mit Wirbeltieren zu züchten, die „Skelettanomalien“ oder „erbliche Krankheitsmerkmale“ aufweisen. Was Außenstehenden einleuchtend erscheinen mag, sehen die Zuchtverbände im Sinne des Tierschutzes als unnötig und für die verantwortungsvolle Zucht als gefährlich an.

Besonders in Sorge sind die Züchter der kurzläufigen Jagdteckel. Denn was unter einer „,Skelettanomalie“ zu verstehen ist, wird nicht definiert. Der Begriff sei „so weitläufig auslegbar, dass es zwangsläufig zu subjektiven und in Einzelfällen auch exzessiven Rechtsinterpretationen kommen wird“, schreibt DTK-Präsident Josef Ramacher in einem Brandbrief an die Mitglieder des Teckelklubs. Die Folge wären Zucht- und Ausstellungsverbote selbst für völlig gesunde Dackel aus kontrollierten Zuchten.

Gegen Qualzuchtverbot für Jagdhunde: Jagdhundzüchter starten Online-Petition

Auch den zweiten Punkt wertet Ramacher als Versuch für ein Pauschalverbot: Kaum ein Säugetier sei nicht Träger irgendeiner genetisch bedingten Erkrankung. Um riskante Verpaarungen auszuschließen und gesunde Hunde zu erhalten, gebe es bereits die Zuchtprogramme der Vereine, argumentiert er.

Jagdhundzüchter befürchten, dass mit dem Hinweis auf „Skelettanomalien“ alle niederläufigen wie auch große Jagdhundrassen unter das Qualzuchtverbot fallen könnten. Es geht also nicht nur um den Dackel, den aufgrund seiner Vielseitigkeit meistverwendeten Jagdgebrauchshund in Deutschland. Ohne ihn wäre die Baujagd auf Füchse zum Schutz von Bodenbrütern und Niederwild nicht mehr durchführbar. Betroffen wären Bracken und Terrier, aber auch der Bayerische Gebirgsschweißhund (BGS).

Kurzläufige und damit langsamer jagende Hunde sind gefragt als effiziente Helfer bei Drückjagden im dichten Wald, bei denen Schalenwild reduziert werden soll. Der DTK hat eine Online-Petition gestartet, um Anpassungen des Gesetzentwurfs zu fordern. Der Dachverband für das Deutsche Hundewesen (VDH) unterstützt mit einer Social-Media-Kampagne.

„Niemand will den Dackel verbieten“

Nachdem auch die Bild-Zeitung das Thema aufgegriffen hat und sich selbst internationale Medien interessieren, bemüht sich die Politik um Klarstellung. „Es geht um Qualzuchtmerkmale und die Gesundheit der Tiere – nicht, wie fälschlicherweise behauptet, um das pauschale Verbot von bestimmten Rassen“, erklärte das Bundeslandwirtschaftsministerium auf eine Anfrage der Bild. Bisher seien die Regeln zu schwammig. Die vom Teckelklub als „weitläufig auslegbar“ kritisierte Symptomliste soll nach Ansicht des Ministeriums vor allem Züchtern helfen, zu erkennen, ob eine geplante Zucht gegen das Qualzuchtverbot verstößt. „Damit stärken wir zudem den Vollzug des Qualzuchtverbotes durch die Bundesländer“, wird das BMEL zitiert.

Zu einer „Versachlichung des Diskurses“ rief die Tierschutzbeauftragte der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag, Anke Henning, auf. „Niemand will ganze Rassen verbieten und natürlich auch nicht den/die Dackel“, erklärte sie am 3. April in einer Pressemitteilung. Stattdessen gehe es einfach nur um die Zucht gesunder Tiere, das sei eines der obersten Ziele des neuen Referentenentwurfs des Tierschutzgesetzes. „Modezüchtungen, die auf Extreme setzen und den Tieren gesundheitlichen Schaden zufügen, gehören klar untersagt“, erklärte die SPD-Abgeordnete aus Osnabrück.

Zuchtverband: Merkmale der Qualzucht schwammig formuliert

Der Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) hat die Aussagen von Minister Özdemir begrüßt. „Das Qualzuchtverbot im Tierschutzgesetz ist eine sinnvolle Vorschrift. Ein konkreter Merkmalskatalog kann dazu beitragen, die Gesundheit von Hunden zu verbessern“, unterstützte er in seinem Newsletter vom 5. April das Anliegen. Die darin festgelegten erblichen Krankheitsmerkmale müssten aber hinreichend konkret formuliert sein. In der aktuellen Formulierung sei das nicht der Fall. Gesunde Hunde könnten allein deshalb ausgeschlossen werden können, weil sie zu groß oder zu klein sind, bemängelt der VDH. Zu den einzelnen Merkmalen und Symptomen hat der Dachverband eine Stellungnahme verfasst.





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