Gegen Schäden durch Feldmäuse können sich Landwirte derzeit nur mit der Legeflinte wehren. (c) IMAGO / McPHOTO

Mäuseplage in Brandenburg

Thema im jüngsten Fachausschuss Ackerbau im Landesbauernverband waren Schäden durch Feldmäuse in Raps- und Wintergetreidebeständen der Oehnaland-Agrargesellschaft mbH im Süden Brandenburgs.

Von Heike Mildner

Eine Mäuseplage gibt es derzeit im südlichen Brandenburg. Wo überall sich die Nager vermehrt breit machen, ist noch unklar. Mit rund 500 ha Raps ist jedenfalls die Agrargesellschaft Oehnaland (Landkreis Teltow-Fläming) betroffen. 

„Beim Herausstellen der Gelbschalen bin ich auf die zahlreichen Mäusenester in den Vorgewenden aufmerksam geworden“, berichtet Pflanzenbauleiterin Elisa Erpel der Bauernzeitung. Seit ihrer Entdeckung seien täglich drei bis fünf Mitarbeiter damit betraut, die Vorgewende abzulaufen und mit Legeflinten Fraßköder auszubringen.

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Beim Abfahren der Rapsschläge seien die Mäusenester vom Schlepper aus zu erkennen. „Die nächsten 14 Tage werden wir damit beschäftigt sein“, schätzt Erpel. Sie erinnert sich an einen vermehrten Mäusebefall im Raps im Jahr 2014.

„In Luzerne und beim Feldgras rechnen wir mit Mäusen, im Raps und im Wintergetreide ist es eher eine besondere Situation“, schätzt die Pflanzenbauleiterin. Thematisiert wurde die Mäuseplage bei Oehnaland im jüngsten Fachausschuss Ackerbau des Landesbauernverbandes (LBV).

Schwierige Bekämpfung

Ackerbaureferent Fabian Blöchl plädiert für Erleichterungen beim Einsatz von Rodentiziden. Er weist auf die jüngsten Informationen des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hin. Demnach seien nur Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Zinkphosphid als Ködermittel zur Bekämpfung von Feld-, Erd- und Rötelmaus zugelassen.

„Nach den Vorgaben der Pflanzenschutzanwendungsverordnung darf die Ausbringung außerhalb von Forsten nur verdeckt erfolgen. Die Zulassung dieser Mittel wurde – in Abhängigkeit von der Art der Ausbringung – mit verschiedenen Anwendungsbestimmungen verbunden, um eine sichere Verwendung der Ködermittel zu gewährleisten, die auch für Nichtziel-Wirbeltiere toxisch sind“, so Blöchl.

Einige dieser Anwendungsbestimmungen seien vom BVL aktualisiert worden (kurzelinks.de/feldmaus). Neu ist, dass zur verdeckten Ausbringung der zugelassenen Mittel eine Köderlegemaschine verwendet werden darf, so diese in der „Liste der Köderlegemaschinen“ des Julius-Kühn-Instituts aufgeführt sei, heißt es in den Anwendungsbestimmungen. Derzeit hat diese Liste nur eine Position, die „Wumaki“ aus Ettingen in der Schweiz (kurzelinks.de/koeder).

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