Keine Rissvorfälle mehr

Goldschakal auf Sylt: Entnahme-Genehmigung läuft aus

Der Goldschakal breitet sich in Mitteleuropa aus. (c) Goldschakalprojekt Österreich/Leopoldsberger/DJV
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Erst verhinderten Naturschützer die Entnahme eines Goldschakals auf Sylt. Nun ist die Abschussgenehmigung abgelaufen. Das Tier war für 76 Rissvorfälle verantwortlich.

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Die Ausnahmegenehmigung für die Entnahme eines Goldschakals auf der Nordseeinsel Sylt läuft am Freitag (1. August) aus. Damit darf das Tier nicht mehr geschossen werden. Darüber informiert das Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein.

Die Entnahmeerlaubnis sei bis 31. Juli befristet gewesen, so die Behörde. Da es seit einigen Wochen keine Sichtung und keine neueren Rissvorfälle auf Sylt gegeben habe, die dem Goldschakal zugeordnet werden, werde keine Verlängerung der Ausnahmegenehmigung vorgenommen.

Gegen Entnahme von Goldschakal geklagt

Das Landesamt für Umwelt hatte die Entnahme des Goldschakals nach einer Reihe von Schafsrissen erlaubt. Im Zeitraum vom 19. bis 21. Mai gingen 76 Rissvorfällen an derselben Herde auf das Konto des Tieres. Ausschlaggebend für die Verfügung war, dass nach Ansicht der Behörden durch die Risse von Schafen die Deich- und Küstensicherheit beeinträchtigt wird. Zudem schwäche eine mögliche Besiedlung der Insel durch den Goldschakal den Schutz von Bodenbrütern. Gegen die am 4. Juni nach Anhörung von anerkannten Naturschutzverbänden ausgesprochene Allgemeinverfügung zur Entnahme legte jedoch eine Naturschutzorganisation Widerspruch ein. Während das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht einen Eilantrag abwies, setzte am 20. Juni das Oberverwaltungsgericht die Entnahmeverfügung aus. Am 3. Juli wies das OVG die Beschwerde der Umweltorganisation ab. Damit trat die Entnahmegenehmigung wieder in Kraft und das Tier hätte getötet werden können.

Geschützte Art breitet sich in Mitteleuropa aus

Ursprünglich aus Südosteuropa stammend, breitet sich der Goldschakal in den vergangenen Jahren auch nach Mitteluropa aus. Der Goldschakal ist in Anhang V der FFH- oder Habitatrichtlinie aufgeführt. Eine Entnahme aus der Natur ist daher nur erlaubt, wenn sie den günstigen Erhaltungszustand nicht beeinträchtigt. Goldschakale sind eine eng mit dem Wolf verwandte Art, jedoch deutlich kleiner und haben ein dem Rotfuchs ähnelndes Jagdverhalten. Dennoch kommt es auch zu Nutztierrissen.

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Im Rahmen der neuen Regelungen beim Wolfsmanagement in Thüringen soll künftig bei der Rissbegutachtung der genetische „Fingerabdruck“ des Wolfes festgestellt werden. © Sabine Rübensaat

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