Bundesminister Cem Özdemir (Grüne) erklärte, „Landwirtinnen und Landwirte erhalten durch die neue Möglichkeit zur Umsetzung von GLÖZ 8 mehr Flexibilität bei ihrer Bewirtschaftung und zusätzliches Einkommen. (c) Sabine Rübensaat

GLÖZ 8: Ackerbau statt Stilllegung 

UPDATE 1.3.: Deutschland setzt die Ausnahmeregelung der EU-Kommission zur Flächenstilllegung – GLÖZ 8 – 1:1 um. Daraus folgt unter anderem, dass auf vier Prozent der Ackerflächen zunächst regulär Sommerungen angebaut werden können, bevor im Herbst Zwischenfrüchte folgen.

Von Frank Hartmann

Deutschland wird sich bei der von der EU-Kommission für dieses Jahr eröffneten Ausnahme von der Stilllegungsverpflichtung (GLÖZ 8) allein an den Brüsseler Vorgaben orientieren. Bis zum Schluss wollten das Bundesagrar- und das Bundesumweltministerium in diesem Zuge einen Teil der Basisprämie in die Ökoregeln umlenken und hier neue Maßnahmen etablieren. Damit sollte ein Ausgleich zum Aufweichen der Umweltstandards geschaffen werden. 

Dem Entwurf der zweiten GAP-Ausnahme-Verordnung zufolge, der der Bauernzeitung vorliegt, können die Betriebe freiwillig vier Prozent ihrer Ackerfläche stilllegen und diese mit der Ökoregelung 1 kombinieren. Erst kürzlich hatten sich das BMEL und die Länder darauf verständigt, den finanziellen Anreiz für das Brachen-Programm zu erhöhen. 

GLÖZ 8: Zwischenfrüchte bis zum 15. Oktober

Alternativ können Betriebe auf den vier Prozent Stilllegungsflächen auch Zwischenfrüchte anbauen. Dem Entwurf zufolge genügt es, wenn diese spätestens bis zum 15. Oktober ausgebracht und über einen Zeitraum von sechs Wochen stehen. Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist dabei untersagt. Für die Praxis bedeutet dies, dass in diesem Frühjahr regulär Sommerungen angebaut werden können, sofern ihre Beräumung die rechtzeitige Aussaat der Zwischenfrucht nicht behindert. Anrechenbar sind aber auch Winterkulturen, denen die Zwischenfrucht folgt.

Zudem können Landwirte auf den vier Prozent Stilllegungsflächen Leguminosen anbauen. Dazu zählen allerdings keine Gemenge (etwa mit Getreide). Eingeschränkt wird die Möglichkeit durch das Anwendungsverbot von Pflanzenschutzmitteln. Eine Anrechnung dieser Leguminosen-Flächen auf die Ökoregelung 2 (vielfältige Fruchtfolge mit Mindestanteil Leguminosen) ist nicht möglich.  

Wichtig: Sowohl bei Leguminosen als auch Zwischenfrüchten können Landwirte die Ökoregelung 1, wie sie für Brachen gilt, in Anspruch nehmen. In beiden Fällen ist eine Kombination mit der Ökoregelung 6 (PSM-Verzicht) aber ausgeschlossen. Einschließlich vorhandener Brachen können Stilllegung, Leguminosen- und Zwischenfruchtanbau kombiniert werden, um die Vier-Prozent-Marke zu erreichen.

Sowohl bei Sommerungen vor Zwischenfrüchten als auch bei Leguminosen wir neben den Aussaatbedingungen die Verfügbarkeit von Saatgut der limitierende Faktor sein. 

GLÖZ 8: Praktiker müssen sich noch gedulden

Die Praktiker, die dringend auf das rechtlich abgesicherte Startsignal warten, müssen sich noch einige Wochen gedulden. Zwar wollte das Bundesagrarministerium die deutsche Umsetzung der EU-Ausnahmeverordnung zum heutigen letzten Termin (29. Februar) nach Brüssel senden. Einer Mitteilung des Bundesagrarministeriums vom Donnerstagnachmittag (29. Februar) zufolge ist der Verordnungsentwurf jetzt auch innerhalb der Bundesregierung geklärt. Allerdings werden die Länder erst am 22. März im Bundesrat abschließend über diese GAP-Ausnahmeverordnung beraten. Einzelne Details können sich also noch ändern.   

Özdemir sieht mehr Flexibilität

Bundesminister Cem Özdemir (Grüne) erklärte, „Landwirtinnen und Landwirte erhalten durch die neue Möglichkeit zur Umsetzung von GLÖZ 8 mehr Flexibilität bei ihrer Bewirtschaftung und zusätzliches Einkommen, damit reagieren wir auf den Druck, unter dem die Landwirtschaft steht“. Die Umsetzung des Kommissionsvorschlags habe aber auch einen Preis: „Ich hätte mir gewünscht, dass wir den Schutz der Artenvielfalt gleichzeitig angehen. Wir werden jetzt gemeinsam mit der Landwirtschaft und den Umweltverbänden gute und praxisgerechte Lösungen ausarbeiten. Dafür haben wir mit den Vorschlägen der Zukunftskommission Landwirtschaft schon eine gute Blaupause, wir müssen das Rad hier nicht neu erfinden. Unser Ziel ist: Planungssicherheit für unsere Bauern und für unseren Artenreichtum.“ 

Bauernverband begrüßt die Entscheidung

Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, begrüßte die Entscheidung der Bundesregierung, die Vorschläge der EU auch in Deutschland 1:1 umzusetzen: „Die Bundesregierung hat verstanden, dass wir Bauern keine weitere Benachteiligung und damit Schwächung der Wettbewerbsfähigkeit akzeptieren werden. Wir bewerten es positiv, dass die Bundesregierung und die Fraktionen die Zeichen der Zeit erkannt haben. Wir erwarten, dass die Wettbewerbsgleichheit auch bei zukünftig anstehenden politischen Entscheidungen berücksichtigt wird.“ 

Auch der Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern hat die Entscheidung begrüßt. „Es ist und gut richtig, dass Deutschland in der Frage der verpflichtenden Flächenstilllegungen keinen Extraweg beschreiten möchte“, erklärte Bauernpräsident Detlef Kurreck laut einer Mitteilung und regte an, diesen Prozess der Freiwilligkeit zu verstetigen. „Jeder Landwirt muss als Unternehmer selbst entscheiden können, ob er Teile seiner Ackerflächen gegen eine Ausgleichszahlung stilllegt oder darauf Feldfrüchte anbaut“, so Kurreck.

GLÖZ 8: Heftige Kritik der AbL

Heftige Kritik an der 1:1-Umsetzung kam hingegen vom Bundesverband der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL). Kanzler Scholz hat sich heute vollständig dem Druck der Agrarindustrie und deren Strippenziehern Friedrich Merz und Joachim Rukwied gebeugt. Die Ampel bezahlt die Streichung der Agrardieselbeihilfe, die in ihrer jetzigen Form vor allem flächenstarken Großbetrieben dient, damit doppelt und dreifach. Die Entscheidung des Kanzlers entbehrt jeder Vernunft und diskreditiert die Zukunftskommission Landwirtschaft“, zitierte der Verband sein Vorstandsmitglied Ottmar Ilchmann. 

Max von Elverfeldt, Vorsitzender der Familienbetriebe Land und Forst, erklärte hingegen: „Die Entscheidung der Bundesregierung, den anderen EU-Mitgliedsstaaten zu folgen und die Aussetzung von GLÖZ 8 auch in Deutschland umzusetzen, begrüßen wir ausdrücklich. Ein erster richtiger Schritt bei der Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen für deutsche Landwirte.“ 

Hinweis: Wir haben den Beitrag am 1. März, 12.20 Uhr, aktualisiert und präzisiert.

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