Vor allem auf die Reduzierung der Schwarzwildbestände in Sachsen zielt die Erlaubnis der Gemeinschaftsjagd auch unter Corona-Bedingungen. (c) Detlef Finger

Gemeinschaftsjagd bleibt auch in Sachsen möglich

Auch unter Corona-Bedingungen dürfen in Sachsen Drück- und Bewegungsjagden stattfinden. Voraussetzungen sind das Vorliegen eines Hygienekonzeptes und die Einhaltung bestimmter Regeln.

Der Freistaat Sachsen hat Regeln erlassen, die Drück- und Bewegungsjagden auch in der aktuellen Corona-Pandemie ermöglichen. Das soll eine effiziente Bejagung des Schwarzwildes ermöglichen und bei der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) helfen. Wie das Sozialministerium mitteilt, sind „Formen der gemeinschaftlichen Jagdausübung (Gesellschaftsjagden, Bewegungsjagden, Ansitz-Drückjagden, Drückjagden, Gruppenansitze etc.)“ mit der geltenden Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vereinbar, sofern ein entsprechendes Hygienekonzept gemäß § 5 Absatz 4 der Verordnung vorliegt. Der Jagdleitung obliege es, die Einhaltung des Hygienekonzeptes während der Gemeinschaftsjagd umzusetzen und sicherzustellen. Eine gesonderte Genehmigung der Hygienekonzepte durch die Gesundheitsämter sei nicht erforderlich. Über die Sächsische Verordnung hinausgehende Festlegungen der Landkreise sind einzuhalten.

Hygienekonzept für Gemeinschaftsjagd erforderlich

Die erforderlichen Hygienekonzepte müssen darlegen, wie die Infektionsschutzanforderungen während der gemeinschaftlichen Jagdausübung zum Tragen kommen. Ein Muster für ein geltendes Hygienekonzept, das für die Ausübung der Gemeinschaftsjagd benötigt wird, hat der Verein Land schafft Verbindung Sachsen e. V. (LsV Sachsen) zum Download bereitgestellt.

In einer gemeinsamen Erklärung unterstrichen Sozialministerin Petra Köpping (SPD) und Landwirtschaftsminister Wolfram Günther (Grüne), wie wichtig Drückjagden zur Eindämmung der ASP seien. Jedoch dürften gemeinschaftliche Jagden nicht zum Infektionstreiber werden. Köpping appellierte daher an alle Teilnehmer von Gemeinschaftsjagden, die festgelegten Kontaktbegrenzungen und Schutzmaßnahmen einzuhalten.  

Interaktion auf Mindestmaß beschränken

Wichtigste Regeln eines notwendigen Hygienekonzeptes für die Gemeinschaftsjagd ist die Einhaltung des Mindestabstands zwischen Teilnehmern und die Beschränkung der Interaktion untereinander auf ein Mindestmaß. Eine Anwesenheitsliste soll die Kontaktverfolgung sicherstellen. Personen mit Erkältungssymptomen oder vorherigem Kontakt zu Menschen, die positiv auf das Sars-CoV-2-Virus getestet wurden, werden nicht zur Jagd zugelassen.