Symbolfoto/Montage (c) Sabine Rübensaat

ASP: Restriktionszone in Ostsachsen ausgewiesen

Zur Eindämmung der ASP in Sachsen haben die Behörden ein „Gefährdetes Gebiet“ ausgewiesen und weitere Maßnahmen festgelegt. An der Grenze zu Polen soll jetzt ein fester Zaun entstehen.

Nach dem Auftreten der Afrikanische  Schweinepest (ASP) in Sachsen haben die zuständigen Behörden am späten Dienstagnachmittag eine Restriktionszone und weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Seuche festgelegt. Die Restriktionszone beschreibt ein sogenanntes Gefährdetes Gebiet um die Abschussstelle des infizierten Wildschweins auf dem Territorium der Gemeinde Krauschwitz (Landkreis Görlitz). Im Norden (bei Bad Muskau) und Osten wird das Gebiet im Wesentlichen von der Staatsgrenze zu Polen gebildet, im Westen von der B 115. Die südliche Linie zieht sich nördlich der Ortschaft Steinbach über Daubitz bis Rietschen (Karte).

In dem gesamten Gebiet gilt ein Jagdverbot für alle Tierarten. Zugleich startet dort eine intensive Suche nach Fallwild. Dies soll einen Überblick über die tatsächliche Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest geben oder, wie es aus dem Sozialministerium hieß den Nachweis erbringen, „dass es zu keinem weiteren Eintrag gekommen ist.“

Schweine dürfen nicht aus Restriktionszone heraus

Verendet aufgefundene Wildschweine müsse der Allgemeinverfügung zufolge gemeldet werden. Jäger erhalten eine Entschädigung, wenn sie an der Bergung und Beseitigung von Fallwild mitwirken. Schweinehaltern dürfen ihre Tiere nicht im Freien halten oder ihnen Auslauf gewähren. Es ist nicht erlaubt, Schweine aus dem gebiet zu verbringen. Dies gilt auch für den Transport zum Schlachthof. Mögliche Ausnahmen sind beim Veterinäramt zu beantragen. Geleiches gilt für das Verbingen von Schweinefleisch. Für Hundehalter und ihre Tiere gilt ein Leinenzwang. Messen, Versteigerungen und sonstige Veranstaltungen mit Schweinen sind untersagt. Über die Nutzung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen entscheiden die Behörden im Einzelfall.  

Das Sozialministerium bestätigte, dass das später auf ASP getestete Wildschwein auf einer Fläche geschossen worden war, die zwischen der bestehenden Wildbarriere an der Grenze zu Polen und dem westlichen Ufer der Neiße liegt. Den Zaun hatte das Tier demnach nicht überwunden. Es gehörte zu einer Rotte, die ständig von Polen auf das deutsche Neißeufer und zurück wechselt.

Festzaun soll mobile Barriere an der Grenze ersetzen

Gleichwohl will das Ministerium den Elektrolitzenzaun an der polnischen Grenze jetzt durch einen festen Zaun ersetzen lassen. Dies hatte Sozialministerin Petra Köpping (SPD) bereits vor Wochen angekündigt, ohne dass es bisher zur Umsetzung gekommen war. Offenbar fehlte die Rechtsgrundlage für die präventive Errichtung eines Festzauns. Dies hätte der Ausrufung des Krisenfalls bedurft, wovon man dem Vernehmen nach im Sozialministerium wegen der dadurch erwarteten Absatzschwierigkeiten für Schlachtschweine abgesehen hat. Derzeit steht Material für 25 Kilometer Zaunlänge zur Verfügung, weitere Materialien für bis zu 100 km sind bereits bestellt. Mit der Wirksamkeit der mobilen Wildbarriere habe man jedoch gute Erfahrungen gemacht, hieß es vorige Woche aus dem Sozialministerium. Dies sei auch auf die „hervorragende Wartung durch die Mitarbeiter der Landestalsperrenverwaltung“ zurückzuführen. Größte Schwierigkeiten bereiteten indes Diebstahl und Vandalismus. Schadensmeldung nehme die Landestalsperrenverwaltung möglichst mit Ortangabe und Bildmaterial per E-Mail entgegen (schadensmeldung-swb@ltv.sachsen.de).

Von Seiten der Landwirtschaft gibt es indes Zweifel an der Wirksamkeit des bestehenden Litzenzauns. Der Zaun sei zwar optisch intakt, würde aber einer Rotte Wildschweine kaum standhalten, sagte der Geschäftsführer des Bauernverbandes Oberlausitz, Eric Krems. Der Freistaat hätte den Bau eines Festzauns viel früher beginnen müssen, um Schaden von den Betrieben abzuwenden. Auch der Verein Land schafft Verbindung Sachsen e. V. (LsV Sachsen) wies Anfang der Woche darauf hin, dass er schon lange den Bau eines festen Zauns gefordert habe. Vorsitzender Paul Kompe erinnerte zudem in einer Pressemitteilung an den Vorschlag des LsV Sachsen, die Wildbrücken über die Autobahnen in Sachsen zu sperren. So ließe sich die Verbreitung des ASP-Virus‘ durch umherziehende Wildschweinrotten effizient verhindern.  Nun sei konsequentes Handeln gefordert, um der unkontrollierten Ausbreitung der Seuche entgegenzuwirken, so Kompe.

Sozialministerium: ASP-Früherkennung hat sich bewährt

Offiziell hat Sachsen seit vorigen Sonnabend den ersten Fall von Afrikanischer Schweinepest (ASP). An diesem Tag hatte das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) den Verdacht auf eine Infektion bei einem Wildschwein bestätigt. Die Überläufer-Bache war am Dienstag voriger Woche auf dem Gebiet der Gemeinde Krauschwitz geschossen worden.

Das Tier hatte äußerlich keine Symptome gezeigt, war aber routinemäßig beprobt worden. Dies wird bei allen erlegten Wildschweinen in den Landkreisen Görlitz und Bautzen praktiziert. Die Landesuntersuchungsanstalt (LUA) sprach am Freitag voriger Woche den Verdacht auf ASP aus, den die anschließende Untersuchung durch das FLI bestätigte.  Ein zeitgleich geschossener Frischling wies ein negatives Testergbnis auf. Das sächsische Sozialministerium (SMS) sieht mit dem Nachweis seine Strategie bestätigt. Durch Untersuchung aller im grenznahen Bereich zu Polen geschossenen Wildschweine sei man früh über das  Auftreten der Krankheit gewarnt.  Mit der Bestätigung der Infektion sind der SMS-Krisenstab und das Landestierseuchenbekämpfungszentrum aktiv geworden. Sie legen die die weiteren  Maßnahmen zur Eindämmung der Seuche fest.