(c) Sabine Rübensaat

Nur ein Isofluran-Gerät pro Betrieb wird gefördert

Die Verordnung zur Ferkelkastration durch den Tierhalter ist seit kurzem in Kraft. Auch die Isofluran-Förderrichtlinie, die Betriebe beim Kauf der nötigen Geräte unterstützen soll, wird in den nächsten Tagen wirksam.

Von Bettina Karl

Die Ferkelbetäubungssachkundeverordnung wurde am 16. Januar 2020 verkündet und ist somit am Tag darauf in Kraft getreten. Wie auf einer Fachveranstaltung zur Ferkelkastration am Dienstag in Berlin deutlich wurde, soll auch die Isofluran-Förderrichtlinie in den nächsten Tagen veröffentlicht werden. Demnach wird es für das Verfahren zur Ferkelkastration mit dem Narkosegas Isofluran folgende Fördermöglichkeiten geben:


  • Die Förderung ist für jeden Sauenhalter in Deutschland möglich. Pro Betrieb kann aber nur ein Isofluran-Gerät gefördert werden, egal wie groß der Betrieb ist.
  • Maximal können 60 % des Anschaffungspreises gefördert werden, aber höchstens 5.000 Euro pro Sauenhalter und Gerät.*
  • Es gibt eine Zweckbindungsfrist für die Förderung von fünf Jahren.
  • Es gibt ein geteiltes Antragsverfahren: Nach in Kraft treten der Isofluran-Förderrichtlinie muss der erste Antrag für eine Förderung bis zum 1. Juni 2020 bei der Bundesanstalt für Ernährung (BLE) gestellt werden. Der zweite Antrag für die Auszahlung des Geldes ist dann bis zum 1. September 2020 fällig.
  • Es gilt das Windhundprinzip: Wer zuerst kommt …

Für die Anschaffung von Narkosegeräten stehen im diesjährigen Haushalt des Bundeslandwirtschaftsministeriums bis zu 20 Mio. Euro zur Verfügung. Nach der neuen Verordnung müssen Landwirte, die ihre Ferkel unter Isoflurannarkose kastrieren wollen, einen Sachkundenachweis erbringen. Dazu muss ein Lehrgang über die erforderlichen theoretischen und praktischen Kenntnisse erfolgreich absolviert worden sein. Vorhandene Narkosegeräte dürfen weiterverwendet, ihr Einsatz muss jedoch im Einzelnen dokumentiert werden. bka (mit AgE)

*Hinweis der Redaktion: In einer älteren Fassung des Artikel wurde beim Hinweis auf den Anschaffungspreis eine Förderungshöhe von maximal 70% angegeben. Dies haben wir korrigiert.