Umsetzung der Düngeverordnung

Bund will eine Milliarde Euro bereitstellen

(c) Sabine Rübensaat
News
Artikel teilen

Am morgigen Freitag wird der Bund den nachgebesserten Entwurf für die neue Düngeverordnung in Brüssel vorlegen. Eine Milliarde Euro sollen helfen, die damit verbundenen Belastungen für die Landwirtschaft auszugleichen.

Die bisherigen Pläne für die neue Düngeverordnung werden so angepasste, wie es die Europäische Kommission fordert. Darauf hat sich der Koalitionsausschuss mit den Spitzen der Union und SPD gestern Abend in Berlin verständigt.

Die zuständigen Bundesministerien für Landwirtschaft und für Umwelt sollen dem Beschluss zufolge bis zum Ablauf der von Brüssel gesetzten Frist am 31. April der Kommission einen gemeinsamen Verordnungsentwurf übermitteln. Ziel sei es, eine Klageerhebung im Zweitverfahren zur Düngeverordnung abzuwenden.

Für die Stickstoffgaben im Frühjahr gilt voraussichtlich noch die aktuelle Düngeverordnung, die aber schon im Sommer hinfällig sein könnte. (c) Sabine Rübensaat
Für die Stickstoffgaben im Frühjahr gilt voraussichtlich noch die aktuelle Düngeverordnung, die aber schon im Sommer hinfällig sein könnte. (c) Sabine Rübensaat

„Bauernmilliarde“ soll Anpassung fördern

Bestandteil des Beschlusses ist weiterhin, dass der Bund zum Ausgleich für daraus resultierende Belastungen der Landwirtschaft in den nächsten vier Jahren zusätzlich eine Milliarde Euro zur Verfügung. Die zugesagten Fördermittel sollen für Agrarumweltprogramme und Investitionen eingesetzt werden.

Es gehe darum, die Landwirte bei dem anstehenden Transformationsprozess zu unterstützen, heißt es in dem veröffentlichten Ergebnispapier. Der von CSU-Chef Markus Söder geprägte Begriff „Bauernmilliarde“ machte schnell die Runde.

Bauernverband: Kritische Gebiete schärfer abgrenzen

Die Kritik der EU-Kommission am bisher vorgelegten Entwurf der Bundesregierung bestätigt aus Sicht des Deutschen Bauernverbandes (DBV) seine Forderung nach einer realistischen Erfassung der Nitratbelastung.

Eine stärkere regionale Differenzierung bei der Festsetzung der Roten Gebiete sei in diesem Streit ein wesentlicher Knackpunkt, erklärte DBV-Präsident Joachim Rukwied. „Die Bundesregierung muss dringend die Bundesländer zu einer stärkeren räumlichen Abgrenzung und zu einer Binnendifferenzierung verpflichten“, betonte er.

DBV-Präsident Joachim Rukwied (c) DBV/Breloer

Die Länder müssten als Grundsatz zur Gebietsabgrenzung im Düngerecht akzeptieren, dass „grüne Teilgebiete“ ausgenommen werden, so Rukwied weiter. Es sei ein Gebot der Verhältnismäßigkeit und der Gerechtigkeit, „die strengeren Regelungen des Düngerechts nur dort zur Anwendung zu bringen, wo tatsächlich Handlungsbedarf bei der Erreichung der Grundwasserschutzziele besteht und nicht in großen, pauschal abgegrenzten Grundwasserkörpern.“

Klöckner sieht wenig Spielräume

Ihre Position zu den neuerlichen Forderungen der EU-Kommission hat Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner am Donnerstag in einem Brief an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages dargelegt. Darin verteidigte sie erwartungsgemäß ihr Vorgehen und machte deutlich, wo sie noch Verhandlungsspielraum sieht und wo nicht.


 Julia Klöckner hat am Montag in einem Schreiben u. a. Abgeordnete des Bundestages zu dem aktuellen Stand der Düngeverordnung informiert.


Für ausgeschlossen hält die CDU-Politikerin unter Berufung auf die Fachleute ihres Ministeriums, dass die Kommission Abstrichen an der um 20 % reduzierten Düngung in roten Gebieten und verkürzten Sperrfristen zustimmen wird. Dagegen sieht Klöckner Möglichkeiten, mit Brüssel über die zusätzlichen Auflagen zum Gewässerschutz oder „Klarstellungen zur Verbesserung des Vollzugs“ zu verhandeln. ste