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Coronakrise: Die wichtigsten Alltagsfragen

Veranstaltungsausfälle, Reisestornierungen, Kinderbetreuung – durch die Coronakrise ergeben sich eine Vielzahl von Problemen und Ungewissheiten. Wir geben Antworten auf einige der wichtigsten Alltagsfragen.

Die Coronakrise erschüttert die ganze Welt, auch in Deutschland verbreitet sich das Virus rasant. Neben der wachsenden Sorge um eine Infektion und die sehr konkreten Folgen für die Landwirtschaft gibt es aber auch überall viele Probleme im Alltag, die sich durch die Coronakrise ergeben und die ebenso gelöst werden müssen.

Kurzarbeit oder Zwangsurlaub

Rückwirkend zum 1. März können Betriebe Kurzarbeitergeld bereits nutzen, wenn nur zehn Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind. Mit Kurzarbeit besteht das Arbeitsverhältnis fort und wird durch die Zahlung von Kurzarbeitergeld stabilisiert, die Mitgliedschaft und Beitragszahlung in der Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung werden weitergeführt. Während der Zeit der Kurzarbeit erhalten die Arbeitnehmer für den ausgefallenen Lohn ein gekürztes Arbeitsentgelt. Es beträgt in Abhängigkeit von den persönlichen Voraussetzungen 60  bzw. 67 Prozent  der Nettoentgeltdifferenz. Eine vollständige Übernahme der Einkommensverluste der betroffenen Beschäftigten ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen. 

Zudem ist es möglich, Urlaub anzuordnen, soweit die betreffenden Urlaubstage nicht schon genehmigt sind. Urlaub, der schon genehmigt ist, könne vom Arbeitgeber nicht ohne Weiteres wieder gestrichen werden, sagt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Seiner Einschätzung nach kann es aber in einer Pandemie-Situation durchaus möglich sein, dass Arbeitnehmer die Hälfte oder zwei Drittel ihres Urlaubsanspruchs erst einmal einsetzen müssen. Dringende betriebliche Gründe stehen dann den Urlaubswünschen der Arbeitnehmer entgegen. Selbstständige erhalten kein Kurzarbeitergeld, weil sie  nicht in der Arbeitslosenversicherung pflichtversichert sind.

Veranstaltung abgesagt – welche Rechte?

Wenn ein Veranstalter ein Ereignis an einem bestimmten Termin komplett absagt, können Ticketinhaber ihr Geld zurückverlangen. Es besteht ein Erstattungsanspruch, weil der Veranstalter seiner Leistungspflicht nicht nachkommt. Dabei spielt es keine Rolle, ob er etwas dafür kann oder nicht. Es ist auch egal, ob das Ticket personalisiert ist und damit nicht übertragbar. 

  • Verschiebt der Veranstalter das Event, müssen Ticketinhaber unterscheiden, ob das Ereignis ursprünglich an einem festen Termin stattfinden sollte oder nicht. Steht auf der Karte ein festes Datum, müssen Betroffene sich auf die Verschiebung nicht einlassen. Sie müssen den Ersatztermin nicht wahrnehmen, können ihr Ticket zurückgeben und den Eintrittspreis zurückverlangen. Anders sieht es aus, wenn das Ticket für einen Zeitraum gilt wie bei einem Festival oder einer Messe oder gar kein bestimmtes Datum festgelegt ist. In so einem Fall muss man sich auf den Ersatztermin einlassen – und kann kein Geld zurückfordern. 
  • Wer sein Ticket aus Angst vor Corona zurückgeben will, hat keinen Anspruch auf Rückerstattung. Allerdings sollte man beim Veranstalter nachfragen, ob man dennoch sein Geld zurückbekommt. Das gilt unabhängig davon, wie viele Teilnehmer eine Veranstaltung hat. Wer eine Ticketversicherung hat, sollte sich die AGB sowie die Versicherungsbedingungen genau anschauen. Hat der Versicherungsanbieter das Coronavirus bereits in die Ausschlussgründe aufgenommen, greift die Versicherung nicht. 
  • Bei einer Fußballdauerkarte gilt: Besitzer können aus Sorge vor dem Virus die Dauerkarte nicht einfach stornieren. Allerdings ist es möglich, für eine einzelne Veranstaltung, die abgesagt wurde, den Preis anteilig zu ermitteln und sich diesen zurückerstatten lassen, selbst wenn es in den AGB anders steht. Besitzer einer Dauerkarte sollten sich an die Kartenvorverkaufsstelle oder den Veranstalter wenden. Wer über ein Buchungsportal ein Ticket gekauft hat, muss sich in der Regel an den Veranstalter wenden, um sein Geld für eine abgesagte Veranstaltung zurückzubekommen.

Greift die Reise- Rücktrittsversicherung?

Wegen Corona helfen diese Versicherungen oft nicht. Eine Reiserücktrittskostenversicherung tritt grundsätzlich nicht ein, wenn es Krisen im Reiseland gibt. Vielmehr geht es bei dieser Versicherung um Fälle, in denen Reisende selbst krank oder durch bestimmte Ereignisse wie Tod von Verwandten verhindert sind und nicht wie geplant reisen können. 

Da die Weltgesundheitsorganisation WHO Corona inzwischen offiziell als Pandemie einstuft, wird nun eine Erstattung schwierig sein, falls der Reisende selbst an Corona erkrankt ist und eine Reise nicht antreten kann oder abbrechen muss. Denn viele Versicherer sehen vor, dass „Schäden, Erkrankungen und Tod infolge von Pandemien“ nicht versichert sind.

Coronavirus - greift die Reiserücktrittsversicherung
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  • Wenn Länder wegen Corona ihre Grenzen schließen und man hatte dort eine Reise gebucht,  bleibt man in den meisten Fällen nicht auf den Kosten sitzen. Pauschalreisende sind ohnehin gut abgesichert und bekommen vom Veranstalter ihr Geld zurück. Einen zusätzlichen Schadenersatz gibt es aber nicht, weil es sich um außergewöhnliche Umstände handelt. Auch bei individuellen Buchungen von Hotels oder Ferienhäusern gilt nach Einschätzung von Reiserechtsexpertin Sabine Fischer-Volk: Kann ich das Ziel überhaupt nicht erreichen, bekomme ich das Geld zurück. 
  • Die Fluggesellschaften annullieren in aller Regel ihre Flüge, sobald ein Land Einreisestopp verhängt hat. „Sobald die Fluggesellschaft den Flug einstellt, erstattet sie den Ticketpreis“, sagt die Juristin. Eine Entschädigung nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung gebe es aber nicht, da außergewöhnliche Umstände vorlägen.
  • Urlauber können ein gebuchtes Hotel in Deutschland wegen der Coronakrise nicht ohne Weiteres kostenlos stornieren. „Es handelt sich um einen Mietvertrag. Solange das Hotel offen ist, muss ich bezahlen – auch wenn ich nicht anreise“, erklärt die Reiserechtsexpertin Sabine Fischer-Volk. Eine Ausnahme bestehe, wenn vor Ort Quarantäne herrsche. Allerdings ist es derzeit angeraten, private Reisen zu unterlassen, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen. „Wenn ich bezahlen muss, aber nicht anreisen will, dann würde ich versuchen, eine Umbuchung auf einen späteren Zeitpunkt oder einen Gutschein auszuhandeln“, rät die Juristin. 
  • Und wie sieht es mit Urlaub in einigen Wochen aus? „Wenn eine Buchung für einen Zeitraum nach der Einreisesperre besteht, rät Sabine Fischer-Volk: „Bitte jetzt nicht stornieren. Sonst riskiere man Stornogebühren. Am besten warten Urlauber schlicht ab. „Dann wird es rechtlich leichter.“
  • Was mache ich mit der gekauften Fahrkarte der Deutschen Bahn (DB)?  Für Reisende mit Fahrscheinen in das vom Coronavirus besonders betroffene Italien hält die DB ihre Kulanzregelung aufrecht: Kunden, die ihre Reise nicht mehr antreten möchten, können ihren Fahrschein kostenfrei erstatten lassen. Gleiches gilt  für Reisende mit einer Fahrkarte der DB, bei denen der konkrete Reiseanlass (wie Messe, Konzert, Sportevent) entfällt. Die kostenfreie Erstattung gilt auch für den Fall, dass ein gebuchtes Hotel unter Quarantäne steht. Betroffene Kunden wenden sich an die Verkaufsstellen und den Kundenservice der Deutschen Bahn.

Was gilt für Fitnessclubs & Co?

Coronakrise-Fitnessraum
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Grundsätzlich gilt: „Wenn eine Leistung nicht erbracht werden kann, muss es auch keine Gegenleistung geben“, erklärt Eugénie Zobel von der Stiftung Warentest. Das bedeutet: Das Geld für ein Ticket müsste erstattet werden, Mitgliedsbeiträge müssten nicht unbedingt gezahlt werden, solange ein Sportclub geschlossen hat. Wollen Verbraucher auf ihre Ansprüche nicht gänzlich verzichten, können sie die Mitgliedsbeiträge unter Vorbehalt weiter zahlen, rät Michael Hummel von der Verbraucherzentrale Sachsen. Das kann man entweder im Überweisungsfeld eintragen oder dem Anbieter in einem Brief schriftlich mitteilen. Zobel rät, für eine Lösung mit dem Anbieter Kontakt aufzunehmen. 

Wer gehört zu den Risikogruppen?

Dazu gehören vor allem ältere Menschen. Das Risiko einer schweren Erkrankung steigt ab 50 bis 60 Jahren stetig mit dem Alter an, so das Robert-Koch-Institut.

Auch Herzkreislauferkrankungen, Diabetes, Erkrankungen des Atmungssystems, der Leber und der Niere sowie Krebserkrankungen scheinen unabhängig vom Alter das Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf zu erhöhen.  Für Patienten mit unterdrücktem Immunsystem (z. B. aufgrund einer Erkrankung, die mit einer Immunschwäche einhergeht, oder wegen Einnahme von Medikamenten, die die Immunabwehr unterdrücken wie Cortison) besteht ebenfalls ein höheres Risiko.

Auch Raucher sind gefährdet, sagt Prof. Michael Pfeifer von der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie. Sie haben grundsätzlich ein höheres Risiko, Virusinfektionen zu erleiden, weil durch die Belastung des Rauchens die Abwehrkräfte des Bronchialsystems eingeschränkt sind. Viren & Co. haben so leichteres Spiel. 

Blutspenden sind auch in Zeiten des Coronavirus möglich  und werden nach wie vor dringend gebraucht. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für Transfusionsmedizin und Immunhämatologie (DGTI) hin. Bei einem Blutspendetermin bestehe kein erhöhtes Ansteckungsrisiko: Die Hygienestandards seien durchgängig hoch. Die Notfallversorgung mit Blut sei nach aktuellem Stand  noch gesichert.

Womit sollte man sich bevorraten?

Coronakrise-Alltagsfrage-Hamsterkäufe-Toilettenpapier
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Sich einen vernünftigen Vorrat  anzulegen, heißt nicht Konserven, Fertiggerichte und Toilettenpapier zu horten. Unabhängig vom Coronavirus raten Innenministerium und Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe ohnehin dazu, für Situationen wie Stromausfälle, Überschwemmungen oder starken Schneefall, immer genügend Vorräte für etwa zehn Tage im Haus zu haben. Das Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung bietet auf seiner Internetseite einen Vorratskalkulator.

Wie sollen Anleger auf Kursrutsche reagieren?

Aktienbesitzer sollten sich jetzt nicht zu Panikverkäufen verleiten lassen. „Panik ist nie ein guter Ratgeber“, sagt Jürgen Kurz von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz. Der Rückgang der Börsenkurse sei aber nicht nur von reiner Panik, sondern auch von einer Neubewertung getrieben. Generell könne eine Krise sogar ein guter Zeitpunkt zum Einstieg bei Aktien sein. red