Deutschland erhält den EU-weit größten Zuschuss, um Käse einlagern zu lassen. (c) Christian Mühlhausen/landpixel.de

Brüssel gibt Millionen für die Lagerhaltung

Nach anfänglicher Zurückhaltung gibt die Europäische Kommission nun doch Forderungen nach, die private Lagerhaltung für Milchprodukte unterstützen. Damit soll der in der Coronakrise angespannte Markt wieder mehr Luft bekommen.

Von Ralf Stephan

Nach am Donnerstag noch unbestätigten Informationen soll die Einlagerung von Magermilchpulver, Butter und Käse mit rund 30 Mio. Euro bezuschusst werden. Insgesamt will Brüssel 80 Mio. Euro für Lagerbeihilfen ausgeben, um den Milchmarkt in der Coronakrise zu entlasten. Über den Umfang für die Lagerhaltung von Rindfleisch-Edelteilen sowie Lamm- und Ziegenfleisch gab es noch keine genaueren Angaben.

Mindestens drei Monate Lagerzeit

Dem Vernehmen nach sind sechs Millionen Euro für die Einlagerung von 90.000 t Magermilchpulver vorgesehen. Für 100.000 t Käse sollen weitere zehn Millionen Euro bereitstehen. Für 140.000 t Butter sind 14 Mio. Euro eingeplant. Die Einlagerungszeiten für diese drei Milcherzeugnisse sollen zwischen 90 und 210 Tagen betragen. Deutschland soll für die Private Lagerhaltung von Käse ein Kontingent von 21.726 t zugewiesen bekommen. 18.394 t sind für Frankreich vorgesehen, für Italien 12.654 t. 

Zudem will die Kommission mehr Flexibilität bei den Marktstützungsprogrammen zulassen. Vorgesehen ist dies unter anderem für die Segmente Wein, Obst und Gemüse, Olivenöl sowie Imkerei und für das EU-Schulprogramm für Milch, Obst und Gemüse. Die Mitgliedstaaten sollen die betreffenden Programme für Krisenmanagementmaßnahmen nutzen können.

Mehr Spielraum für die Branchen

Außerdem sollen während der Coronakrise „außergewöhnliche Abweichungen von den EU-Wettbewerbsregeln“ erlaubt werden. Akteure im Milch-, Blumen- und Kartoffelsektor sollen in eigener Regie Maßnahmen zur Marktstabilisierung umsetzen dürfen. Als Beispiel nennt die Kommission die abgestimmte Planung zur Drosselung der Milchproduktion. Der Blumen- und Kartoffelsektor darf Produktmengen vom Markt nehmen.

Allerdings stellt die EU-Behörde klar, dass solche Vereinbarungen und Entscheidungen nur für einen Zeitraum von maximal sechs Monaten zulässig sein würden. Die Entwicklung der Verbraucherpreise werde man genauestens beobachten.

DBV: Molkereien sollen selbst handeln

Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat die Entscheidung begrüßt. In der jetzigen Ausnahmesituation sei die Förderung der EU für die PLH von Milch- und Fleischprodukten das Instrument der Wahl, um schnell und punktgenau Stabilität an den Agrarmärkten zu gewinnen, erklärte DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken am Mittwoch in Berlin.

DBV-Generalsekretär Krüsken.
(c) Hagen Fricke/DBV

Der DBV-Vertreter forderte Molkereien mit Absatzeinbrüchen auf, auch „selbst handeln und sich darum bemühen, ihre Liquidität über den Corona-Rettungsschirm abzusichern“. In diesem Rahmen könnten dann auch einzelunternehmerische Entscheidungen zur vorübergehenden Mengendrosselung notwendig sein.

Einer erneuten Diskussion um eine staatlich verordnete Milchmengenverringerung erteilte Krüsken indes eine klare Absage. Eine solche Debatte sei nicht hilfreich, weil sie kurzfristig ergebnislos bleiben werde und zudem noch relativ gut laufende Marktsegmente beeinträchtigen würde. Anstelle der Wiederholung „ergebnisloser Grundsatzdebatten“ sei jetzt „wirtschaftlicher Pragmatismus“ angesagt.  (mit AgE)