Ab morgen muss Hausgeflügel in ausgewiesenen Risikogebieten in den Stall. (c) Heike Mildner

Wegen Geflügelpest: Stallpflicht in Risikogebieten

Ab morgen muss in ausgewiesenen Risikogebieten in Brandenburg das Hausgeflügel in den Stall. Insgesamt sind rund 15 Prozent der Landesfläche von der Geflügelpest-Stallpflicht betroffen.

Nach bereits vier Fällen von Geflügelpest bei Nutzgeflügel und sechs positiv getesteten Wildvögeln in dieser Saison in Brandenburg und nach der Warnung des Friedrich-Löffler-Instituts vor einer dramatischen Lage in diesem Winter ordnet das zuständige Verbraucherministerium die risikoorientierte Stallpflicht und weitere Schutzmaßnahmen für Hausgeflügel an. Der Erlass gelte für ausgewiesene Risikogebiete wie sogenannte Ramsar-Gebiete, Feuchtgebiete oder Uferflächen, in denen Wildvögel üblicherweise rasten, erläutert die Brandenburgische Verbraucherschutzministerin Ursula Nonnemacher. Insgesamt seien rund 15 Prozent der Landesfläche betroffen. „Die Stallpflicht ist allerdings kein Allheilmittel, darum bitte ich Tierhalterinnen und Tierhalter zusätzlich um verstärkte Vorsicht und Aufmerksamkeit“, so Nonnemacher.


Weitere 16.500 Puten mussten wegen eines zweiten Geflügelpestfalls im brandenburgischen Landkreis Märkisch-Oderland getötet werden. (c) Imago/blickwinkel

Geflügelpest: Weitere 16.500 Puten in Brandenburg getötet

Im Landkreis Märkisch-Oderland wurde erneut der Geflügelpesterreger H5N1 (Geflügelpest, Vogelgrippe) in einem Nutzgeflügelbestand nachgewiesen. In dem Betrieb mit rund 16.500 Puten waren zunächst Tierverluste festgestellt worden. mehr


Auch Gebiete mit besonders viel Nutzgeflügel ausgewiesen

Mit dem Erlass ist in den Landkreisen und kreisfreien Städten unverzüglich in ausgewiesenen Risikogebieten die Aufstallung von Geflügel anzuordnen. Das Aufstallungsgebot soll ab morgen (8. Januar 2022) gelten. Vom Aufstallungsgebot betroffen sind

  1. Gebiete in einem Randstreifen von mindestens einen Kilometer um Ramsar-Gebiete (Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung nach Ramsar-Abkommen von 1971) und weitere Wildvogeleinstandsgebiete, in denen ein erhöhtes Wildvogelaufkommen festgestellt wird. Diese Gebiete werden durch die Amtstierärzte in Abstimmung mit den unteren Umwelt- bzw. Naturschutzbehörden festgelegt (siehe Karte).
  2. in definierten Gebieten, in denen besonders viel Nutzgeflügel gehalten wird (siehe Karte).
Quelle: MSGIV

Kontakt zu Wildvögeln ist zu vermeiden

Zur Minimierung des Risikos eines Erregereintrags in Nutzgeflügelhaltungen sind alle Geflügelhalter aufgefordert, sicherzustellen, dass ein Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln vermieden wird und die vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnamen konsequent umgesetzt werden. Insbesondere ist die durch die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte in Risikogebieten angeordnete Stallpflicht strikt einzuhalten.

Im Falle von vermehrten Erkrankungen im Geflügelbestand oder Auftreten von erhöhten Tierverlusten ist unverzüglich der Amtstierarzt hinzuzuziehen. Das Ministerium weist erneut auf die Pflicht aller Geflügelhalter zur Anmeldung ihrer Geflügelbestände bei dem zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt hin, sofern dies noch nicht erfolgt ist.

Verstärktes Wildvogel-Monitoring

Der Erlass sieht auch ein verstärktes Wildvogelmonitoring in den Landkreisen und kreisfreien Städten insbesondere bei verendet aufgefundenen Wildvögeln vor. Sofern Bürgerinnen und Bürger ein vermehrtes Wildvogelsterben beobachten, bitten das Ministerium, die zuständigen Veterinärämter zu benachrichtigen.

Im Herbst und Winter 2021/22 mussten wegen der Geflügelpest in Brandenburg bereits rund 36.000 Tiere, zum größten Teil Puten, getötet werden. mil

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