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Kulap: Bis 15.12. Anträge zur Förderung von Ökolandbau, Blühstreifen und Co. stellen

Noch bis 15.12. können Landwirte in Brandenburg Anträge nach dem Kulturlandschaftsprogramm (Kulap) stellen. Außerdem kann Fördergeld nach der Richtlinie zur Förderung naturbetonter Strukturelemente im Ackerbau beantragt werden – auch im Land Berlin.

Von Heike Mildner

2015 beziehungsweise 2016 begonnene Kulap-Verpflichtungen können jetzt um ein weiteres Jahr verlängert werden. Neuanträge sind für die Kulap-Programme „Ökologischer Landbau“ und „Moorschonende Stauhaltung“ möglich. Sie können für einen Zeitraum von drei Jahren gestellt werden. Die im Vergleich zum bisherigen fünfjährigen Verpflichtungszeitraum verkürzte Zeitspanne ergibt sich aus der Übergangsphase von der aktuellen in die neue EU-Förderperiode.

Kulap: Höhere Fördersätze für Ökogemüse und Öko-Dauerkulturen

Im Ökolandbau erhalten Personen, die einen neuen Antrag stellen, eine auf zwei Jahre befristete Einführungsprämie. Dabei wurden die Fördersätze für Ökogemüse und Öko-Dauerkulturen erhöht. Sie beträgt ab 2021 935 Euro je Hektar Gemüse- und Zierpflanzenbau (inkl. Erdbeeren, Spargel, Rhabarber, Heil- und Gewürzpflanzen), 1.275 Euro je Hektar Stein- und Kernobstanlagen sowie entsprechende Baumschulkulturen, sowie 1.125 Euro je Hektar bei Dauerkulturen von Beeren- und Wildobst sowie entsprechende Baumschulkulturen. Die entsprechende Richtlinie ist hier nachzulesen.

Damit wird die Umstellungsphase unterstützt, in der die erzeugten Produkte noch nicht als Ökoware vermarktet werden können. Für alle antragstellenden Personen im ökologischen Landbau wird es zudem ab 2021 einen Zuschuss zu den gesetzlich vorgeschriebenen Ökokontrollen geben.

In Brandenburg werden gegenwärtig mehr als 13 Prozent der Landwirtschaftsfläche ökologisch bewirtschaftet. Ziel des Ministeriums ist es, den Ökolandbau bis 2024 auf 20 Prozent auszudehnen. Dafür werde zurzeit gemeinsam mit Akteurinnen und Akteuren aus Land- und Ernährungswirtschaft, Politik und Verwaltung ein Ökoaktionsplan erarbeitet, heißt es vonseiten des Ministeriums.

Nur noch mehrjährige Blühstreifen förderfähig

Für das Förderprogramm Blüh- und Ackerrandstreifen ändern sich ab 2021 die Bedingungen für die Förderung. „Es können mehrjährige Blühstreifen und Ackerrandstreifen beantragt werden, die in den dafür vorgesehenen Kulissen anzulegen sind“, teilt das Ministerium mit.

Informationen, darunter der Zugang zum elektronischen Antragsportal WebClient und die Hinweisbroschüre zur Antragstellung, finden sich hier. Bis zum Ende der Antragsfrist am 15.Dezember 2020 gibt es wochentags in der Zeit von 9 bis 15 Uhr technische Unterstützung per E-Mail: hotline_bb.profilnet@data-experts.de.