Symbolbild (c) Sabine Rübensaat

Landesjagdnovelle ist heiß umstritten

Vergangenen Freitag ließ Agrar-Forst-Minister Axel Vogel die Katze namens Jagdgesetznovelle aus dem Sack. Schon vor der Sitzung des Jagdbeirates war über einen seit Anfang Februar in der Jägerschaft kursierenden Entwurf heftig diskutiert worden, nun hat die Diskussion ihre offizielle Basis.

Die Verbändebeteiligung für ein neues Landesjagdgesetz ist seit dem 4. März eröffnet. Mit der Novelle solle „eine bessere Regulierung des Wildbestandes bei höherem Tierschutz“ erreicht werden, erklärte Axel Vogel im Jagdbeirat. Das sei eine wesentliche Voraussetzung für das Gelingen des Waldumbaus hin zu klimaresilienten Beständen.

Was beinhaltet die novelle?

Waldeigentümer sollten bei der Jagd mehr Mitspracherechte und unmittelbare jagdliche Einflussmöglichkeiten bekommen. Mit Blick auf die angespannte Situation in den Wäldern werde ein Jagdgesetz gebraucht, das die Verantwortung der Jäger als Dienstleister und Partner für die Flächeneigentümer aufgreife.

Vorgesehen sei, dass das bestehende System der Jagdgenossenschaften erhalten bleibe. Außerdem sollten bei einer Eigentumsfläche von mindestens zehn Hektar Eigenjagdbezirke gegründet werden können. Eigentümer, die Jäger sind oder einen Jäger beauftragten, dürften dann auf ihrem Eigentum Wildbestände selbst regulieren. Mir ist wichtig, das unmittelbare Jagdausübungsrecht beim Eigentümer zu stärken. Wir müssen Mindestpachtzeiten reduzieren und mehr Flächeneigentümerinnen und -eigentümern die Eigenbejagung ermöglichen. Mit Blick auf die angespannte Situation in den Wäldern brauchen wir ein Jagdgesetz, das die Verantwortung der Jäger als Dienstleister und Partner für die Flächeneigentümer aufgreift“, so Vogel. Die nach derzeitiger Rechtslage von den Jägerinnen und Jägern zu erfüllende Abschussplanung stehe einer effektiven Bejagung des Schalenwildes entgegen, heißt es in der Pressemitteilung des Ministeriums. Die Gesetzesnovelle solle die behördlichen Abschussplanungen für Hirsche und Wildschweine abschaffen. Die Bejagung solle sich an der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung mit dem Ziel der Vermeidung übermäßiger Wildschäden orientieren, heißt es.

LBV kritisiert Jagdgesetznovelle

Der Landesbauernverband Brandenburg (LBV) kritisierte den Gesetzentwurf: „Die bisher vorbildlich organisierten Jagdgenossenschaften, die zum Zweck des Wildschutzes zusammenhängende, natürliche und kulturlandschaftliche Lebensräume pflegen, bejagen und verwalten, würden nach den neuen Maßgaben für die Gesetzesnovelle zerschlagen.

Das Ergebnis wäre eine kleinteilige Struktur von Eigenjagdflächen, die sinnvoll zusammengelegte Jagdreviere auseinanderreißt, den Wildbestand auf Aufforstungs- und landwirtschaftlich genutzten Flächen innerhalb eines Jagdreviers unkontrollierbar macht und eine Lawine von Auseinandersetzungen zwischen den verschiedenen Eigentümern und Pächtern nebeneinanderliegender Jagd- und Agrarflächen zu Haftungsfragen bei Wildschäden auslöst“, befürchtet der LBV.

Waldbesitzerverband Brandenburg: Spaltung statt Dialog

Auch der Waldbesitzerverband Brandenburg ist unzufrieden: „Die geplante Novelle gefährdet die Balance zwischen wirkungsvollem Umweltschutz und nachhaltiger Landnutzung. Hierbei trägt der Entwurf des Ministeriums für Landwirtschaft und Klimaschutz mehr zur Spaltung als zum Dialog zwischen den betroffenen Waldbesitzenden, Landwirten und Jägern bei.“

Die im Forum Natur Brandenburg e. V. organisierten Landnutzerverbände hatten einen eigenen Vorschlag für die Novelle des brandenburgischen Jagdgesetzes vorgelegt, nachdem die Landesregierung in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart hatte, dass das Gesetz umfassend überarbeitet werden soll. Die bereits im Sommer 2021 vorgestellte Konsenslösung werde von Minister Vogel nur unzureichend berücksichtigt. Daher fordert der Waldbesitzerverband, dass eine Arbeitsgruppe die vorgelegten Positionen miteinander in Einklang bringt. Ziel dieses Prozesses müsse es sein, eine praxistaugliche Ausgestaltung des Gesetzes zu erreichen, die auf den Praxiserfahrungen der Betroffenen basiert.

LJVB: „Frontalangriff auf die Jagdgenossenschaften“

Der Landesjagdverband Brandenburg (LJVB) wertete die Novelle als „Frontalangriff auf die Jagdgenossenschaften und einen systematischen Feldzug gegen das Schalenwild“ und unterstützt die Initiative „Wild. Wald. Wir.“, deren Ziel eine praxistaugliche Anpassung des Jagdgesetzes sei, die auch auf den Praxiserfahrungen der Betroffenen basiere, so der LJVB.

Freie Bauern Brandenburg: „praxisferne Regelungen“

Auch die Freien Bauern Brandenburg mahnte. Die Absicht, die Wildbestände zugunsten des Waldes zu dezimieren, könne durch die „Summe praxisferner Regelungen“ in ihr Gegenteil verkehrt werden. Der Waldbauernverband setzt sich mit Naturschutzverbänden dagegen dafür ein, dass eine Bejagung von Eigentumsflächen ab einem Hektar möglich sein wird.

Zufrieden zeigten sich bisher nur NABU, BUND, Grüne Liga, Waldbauernverband, Ökologischer Jagdverein (ÖJV) und Arbeitsgemeinschaft Naturgemäße Waldwirtschaft (ANW). Diese Verbände hatten die Möglichkeit der Bejagung eigener Flächen ab einem Hektar Größe gefordert. In ihrer Stellungnahme zum vorgelegten Entwurf heißt es: „In der jetzt beginnenden formalen Beteiligung aller Verbände, Organisationen bzw. Institutionen werden sicher noch eine Vielzahl von Detailfragen und Formulierungen zu diskutieren sein. Insgesamt aber stellt der vorgelegte Gesetzentwurf eine gute Grundlage für ein modernes und zielführendes Jagdgesetz dar und die hier genannten Verbände werden den damit verbundenen, längst überfälligen Paradigmenwechsel nach Kräften unterstützen. Es muss aber betont werden, dass eine Überarbeitung des alten Jagdgesetzes in homöopathischen Dosen diesen Paradigmenwechsel nicht herbeiführen würde.“ mil/AGE

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