Premiumförderungen für Geflügelställe sind 2021 in Brandenburg besonders häufig beantragt und bewilligt worden. (c) Heike Mildner

Worauf es bei der einzelbetrieblichen Investitionsförderung ankommt

Die einzelbetriebliche Investitionsförderung (EBI) ist das älteste landwirtschaftliche Förderprogramm in Brandenburg. Ein Gespräch mit Dr. Jonas Schäler über die Möglichkeiten der einzelbetrieblichen Investitionsförderung und ihre Nutzung.

Von Heike Mildner

Als Antragsteller für eine einzelbetriebliche Investitionsförderung (EBI) wendet man sich an die Investitions- und Landesbank (ILB). Was ist Ihre Aufgabe im Ministerium, wie lange gehen Sie ihr schon nach und wie intensiv ist Ihr Kontakt zu Landwirten ?
Im Juni vergangenen Jahres habe ich hier die Nachfolge von Frau Frenzel angetreten. Die Förderung erfolgt über verschiedene Programme auf Europa-, Bundes- und Landesebene. Meine Aufgabe ist es, unsere Richtlinie den sich ändernden Vorgaben anzupassen. 2020 gab es ca. 250 Anträge, im vergangenen Jahr waren es 134. Die ILB als Bewilligungsbehörde bearbeitet sie, ich habe die Fachaufsicht über Antragsstellung und Antragsprüfung. Dass sich Antragsteller bei mir persönlich melden, kommt auch vor, ist aber nicht die Regel. Mehrmals im Jahr bin ich aber auch im direkten Kontakt mit Investoren, wenn ich von uns geförderte Projekte in Augenschein nehme. Das ist wichtig, um vor Ort zu sehen, ob die Richtlinie die beabsichtigte Wirkung erzielt, und um zu schauen, was bei der Antragstellung verbessert werden kann.

Dr. Jonas Schäler ist im Ministerium für  Landwirtschaft,  Umwelt und  Klimaschutz für die  einzelbetriebliche  Investitionsförderung  zuständig.
Dr. Jonas Schäler ist im Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz für die einzelbetriebliche Investitionsförderung zuständig. (c) privat

In diesem Jahr gibt es zwei Termine für die Antragstellung. Warum?
Bei einem einmaligen Antragszeitraum müssen die Investoren, die zuerst beantragt haben, lange warten. Diesmal läuft die erste Antragsphase von 3. Februar bis 31. März, die zweite von Anfang April bis 31. Juni.

Das heißt, die Anträge werden gesammelt und dann wird ausgewählt, wer Geld bekommt?
Nach der Richtlinie muss eine Priorisierung erfolgen. Die Auswahlkriterien setzen wir im Ministerium fest. Wir arbeiten mit einem Punktesystem, das bei fünf zu erreichenden Punkten beginnt, die der Antrag haben muss, um überhaupt zum Antragsverfahren zugelassen zu werden. 95 Prozent der Anträge erreicht diese Mindestpunktzahl. Vielen sind die EBI-Anträge geläufig, es ist immerhin das älteste landwirtschaftliche Förderprogramm in Brandenburg, und die Berater und Betreuer kennen sich damit aus. Die Mittel sind großzügig bemessen, sodass wir bisher die Priorisierung nicht anwenden mussten. Kurz: Wer beantragt und alle Bedingungen erfüllt, bekommt derzeit auch eine Förderung.

Schwerpunkte der EBI-Förderung

Sie haben uns einen Überblick über die einzelbetriebliche Investitionsförderung im vergangenen Jahr geschickt. Demnach wurden unter Punkt A für die „Erzeugung, Verarbeitung und Direktvermarktung landwirtschaftlicher Produkte“ insgesamt 102 Anträge mit einem Investitionsvolumen von knapp 49 Mio. Euro gestellt. Wo liegen die Schwerpunkte?
Im Bereich A sind 2021 viele Premium-Stallbaumaßnahmen im Geflügelbereich dabei, Hähnchenmast- und Legehennenställe, eine Eiersortierung, mobile Hühnerställe. Ganz viel wurde auch in die Milchviehhaltung investiert. In diesem Bereich sind es vor allem Futtermischwagen, automatische Melktechnik und Bewässerung – genauer: Brunnenbau. Ein Antrag betraf den tiergerechten Ausbau einer Schweinehaltung. Zudem waren im vergangenen Jahr ein Pferdestall und ein Weingut im Bereich A dabei. Für Landwirte ist außerdem der Teil B, der eigentlich mehr gartenbauliche Betriebe und Imker im Blick hat, interessant, wenn es um die Anschaffung von Beregnungstechnik geht, also um mobile Bewässerungsmöglichkeiten wie beispielsweise Kreisberegnungsanlagen. Das wurde im vergangenen Jahr verstärkt angenommen.

EBI-Fördervolumen im Jahr 2021
A Erzeugung, Verarbeitung und Direktvermarktung landwirtschaftlicher Produkte: 102 gestellte Anträge, davon fünf abgelehnt, 13 zurückgezogen, 56 bewilligt, 28 in Bearbeitung. Gesamtinvestition: 48,9 Mio. €, Förderung: 9,3 Mio. €, davon 227.000 € ausgezahlt
B Unterstützung im Bereich Bewässerung, Gartenbau und Imkerei: 27 gestellte Anträge, keiner abgelehnt, zwei zurückgezogen, 16 bewilligt, neun in Bearbeitung. Gesamtinvestition: 5,9 Mio. €, Förderung: 1,9 Mio. €, davon 80.000 € ausgezahlt
C Diversifizierung hin zu nicht landwirtschaftlicher Tätigkeit: fünf gestellte Anträge, keiner abgelehnt, keiner zurückgezogen, zwei bewilligt, drei in Bearbeitung. Gesamtinvestition: 795.000 €, Förderung: 126.000 €, davon 0 € ausgezahlt

Erwarten Sie eigentlich in dem ein oder anderen Bereich mehr Anfragen, als Sie tatsächlich bekommen?
Was den Bereich C, die Möglichkeiten der Diversifizierung des Betriebes betrifft, hätte ich mehr Anträge erwartet. Es gab Jahre, da kam da gar nichts, in diesem Jahr waren es fünf Anträge. Teilfinanziert wird hier zum Beispiel die Ausstattung von Hofläden, Investitionen in Landurlaubsangebote. Vielleicht liegt es an den größeren Strukturen der Betriebe in Brandenburg. Aber gerade auch für Junglandwirte und Neueinsteiger, die mehr auf die Wertschöpfung vor Ort schauen, ist diese Möglichkeit eigentlich interessant. Wobei bauliche Angelegenheiten bei einem Hofladen über Teil A förderfähig sind, die Ausstattung des Hofladens über Teil C.

Muss sich eigentlich jeder Landwirt allein durch die Antragsseiten wurschteln? Vielleicht ist das manchem zu viel?
Bei baulichen Vorhaben über 100.000 Euro wird auch der Baubetreuer finanziert. Ansonsten habe ich daran gearbeitet, die Anträge verständlicher zu formulieren, sodass die innere Logik nachvollziehbarer wird. Aber es sind öffentliche Gelder und wir müssen uns beispielsweise darauf verlassen können, dass die betriebswirtschaftliche Konzeption tragfähig ist und die Zweckbindungsfristen überdauert: zwölf Jahre bei baulichen Maßnahmen und fünf Jahre bei mobilen Anschaffungen. Da geht es nicht ohne entsprechende Nachweise und Konzepte.

Wo liegen die Fördersätze? Und wie sind die Mindestinvestitionsbeträge gestaffelt, ab denen eine Maßnahme förderfähig ist?
Es müssen mindestens 20.000 Euro (A-Bereich), 5.000 Euro (B-Bereich) oder 10.000 Euro (C-Bereich) investiert werden, um eine Förderung zu beantragen. Im Bereich A gibt es zwischen 20 Prozent – zum Beispiel bei Melktechnik – bis maximal 40 Prozent der Investitionssumme für stallbauliche Anlagen der Premiumstufe. Junglandwirte bekommen zehn Prozent extra, aber insgesamt nicht über 40 Prozent. Im C-Bereich sind 25 Prozent zu bekommen und im B-Bereich – ich erinnere an die beweglichen Bewässerungsanlagen – 20 Prozent.


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Warum Antrage abgelehnt werden

Können Sie etwas zu den Ablehnungsgründen sagen? Und sind die offenen 28 Bearbeitungen normal oder coronabedingt?
Gründe sind beispielsweise unvollständige Unterlagen wie mangelhafte Projektbeschreibung, Investitionskonzept oder Sicherung von der Hausbank. Wir haben im vergangenen Jahr nochmal eine dritte Antragsrunde eröffnet, die ging bis zum 20. Dezember. Von den über 40 Anträgen, die eingegangen sind, sind noch diese 28 übrig. Das ist eigentlich ganz gut.

Sie passen jetzt die Richtlinie an den GAK-Rahmenplan an, der am 1. Januar in Kraft getreten ist. Was wird sich ändern?
Im baulichen Bereich liegt der Schwerpunkt auf Investitionen in Umwelt- und Klimaschutz. Es werden auch nichtproduktive Anlagen wie Anlagen zur Abluftreinigung und Abdeckungen für Güllebehälter mit einem hohen Fördersatz förderfähig sein, also auch Nachrüstungen von Anlagen, die beispielsweise dem Immissionsschutz dienen.

Macht Ihnen Ihre Arbeit für die Landwirte Freude?
Wir freuen uns über viele Anträge! Die EBI ist die älteste Förderrichtlinie im Hause und ich wünsche mir, dass sie weiterhin in Anspruch genommen wird. Wir arbeiten daran, die Anträge weiter zu verschlanken und setzen schon jetzt auf mehrere kurze Antragszeiträume. Wer eine lange Bearbeitungsdauer fürchtet, weil es vor zwei Jahren wegen Corona zu Verzögerungen gekommen ist, kann im Zweifel einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn beantragen.

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