Frühlingskreuzkraut: Warnung vor der giftigen Pflanze
Das giftige Frühlingskreuzkraut breitet sich in Brandenburg und Sachsen weiter stark aus. Eine vorzeitige Mahd auf Brachflächen ist in Brandenburg wieder genehmigungsfähig, die Prämien bleiben erhalten. Wie man das Kreuzkraut erkennt, welche Flächen betroffen sind und was man gegen die Pflanze tun kann:
In Brandenburg wird vor dem giftigen Frühlingskreuzkraut gewarnt und zur raschen Bekämpfung geraten. Landwirtschaft, Kommunen und Straßenmeistereien gehen bereits gegen die rasche Ausbreitung des giftigen Kreuzkrautes vor. Dazu müssen Brachflächen gemulcht, Straßenränder und Grünflächen gemäht werden. Im Extremfall muss auch Grünland umgebrochen und neu eingesät werden.
Genehmigung zur vorzeitigen Mahd
Der Pflanzenschutzdienst Brandenburg warnt, dass sich aktuell wieder Kreuzkräuter und andere Giftpflanzen auf landwirtschaftlichen, insbesondere nichtproduktiven Flächen (Brachen) weiter ausbreiten. Auch in diesem Jahr bestehe daher wieder die Möglichkeit, dass aufgrund eines massenhaften und bekämpfungswürdigen Befalls mit Kreuzkräutern oder anderen Giftpflanzen auf nichtproduktiven Flächen eine Ausnahmegenehmigung nach §3 Absatz 3 GAPKondG zur vorzeitigen Mahd erteilt werden kann.
Wie das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) am 5. Mai informierte, kann nach aktueller Mitteilung des Bundeslandwirtschaftsministeriums eine entsprechende Genehmigung nun auch für ÖR1a-Brachen erteilt werden. Die beantragte Prämie bleibt dabei gewährleistet. Die zugehörigen Antragsformulare würden diesbezüglich aktualisiert und behielten weiter ihre Gültigkeit, so der Pflanzenschutzdienst.
Grundsätzlich sollte das anfallende Mähgut abgefahren werden, um eine weitere Samenbildung zu verhindern. Kreuzkräuter können auch nach der Mahd ausreifen und Samen bilden.
Die darin enthaltenen Pyrrolizidinalkaloide (PAs) können bei Schafen, Rindern, Mensch und vor allem Pferden leberschädigend wirken. Sie reichern sich über Jahre in der Leber der Tiere an, machen sie krank oder führen zu Fehl- und Totgeburten der Jungtiere. Der PA-Gehalt des Frühlingskreuzkrautes (Senecio vernalis) ist ähnlich dem von Jakobskreuzkraut (Senecio jacobaea).
Frühlingskreuzkraut unbedingt rechtzeitig entfernen
Als fremdländische Pflanze (Neophyt) besiedelt es insbesondere sandige Trockenrasen, Ödland und Ruderalflächen. Zunehmend erscheint es an Straßenrändern, Wegen und auf Schotterflächen. Von dort breitet es sich in Wiesen und Weiden aus.

Weidetiere meiden es. Allerdings können sie es im Heu nicht mehr erkennen. Daher gilt: Wehret den Anfängen. Solange das Frühlingskreuzkraut noch keine größeren Bestände gebildet hat, lässt es sich während der Blüte durch tiefes Ergreifen samt Wurzel herausreißen. So wird seine Ausbreitung verhindert oder zumindest eingedämmt.
Da es schnell zur Notreife von Samen kommt, dürfen die Pflanzen keinesfalls liegen bleiben, sondern müssen unschädlich beseitigt werden. Geringe Mengen des Mähguts können in der Restmülltonne, größere Mengen müssen in Kompostieranlagen entsorgt werden. Mahd oder Mulchen müssten vor (!) der Blüte erfolgen. Größere Mengen können auch über Biogas-Anlagen unschädlich gemacht werden. Andere Bekämpfungsmaßnahmen sind bisher wenig erfolgreich.
Frühlingskreuzkraut: So erkennt man es
Als gelbblühender Korbblütler mit beblättertem Stängel ist es von den ebenfalls derzeit gelb blühenden Wildkräutern Löwenzahn (Taraxacum spec.) und Schöllkraut (Chelidonium majus) sicher zu unterscheiden. Die wechselständigen Blätter sind meist mit watteartigen Fäden dürftig bedeckt.
Die Sprossachse kann sowohl einstängelig bleiben und am Ende nur einen Blütenkopf ausbilden, oft teilt sie sich vielfach. Die Wuchshöhe liegt bei 15 bis 45 cm. Mit zunehmender Wuchshöhe der Gräser wird es daher schwer erkennbar.

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