Ausnahme-Regelung für Impfstoff gegen Blauzungenkrankheit verlängert
Update 22.11.: Die Blauzungenkrankheit (BTV-3) breitet sich in Deutschland weiter aus und kann für Schafe und Rinder schwere Folgen haben. Der einzige wirksame Schutz ist die Impfung. Das BMEL hat die Ausnahmeregelung für Impfstoffe gegen die Blauzungenkrankheit verlängert. Solange soll diese gelten:
Gute Nachrichten für Rinder-, Schaf- und Ziegenhalter: Sie können ihre Tiere weiterhin gegen die Blauzungenkrankheit impfen lassen. Die Ausnahmeregelung für drei Impfstoffe, die ursprünglich am 6. Dezember auslaufen sollte, wird nun unbefristet verlängert. Eine zeitliche Befristung gibt es nicht. Einer entsprechenden Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) stimmte am 22.11. auch der Bundesrat zu.
Bundesminister Cem Özdemir appellierte erneut an alle Tierhalter, ihre Tiere im eigenen Interesse vor Beginn der nächsten Gnitzensaison im Frühjahr 2025 impfen zu lassen.
Im Juni hatte das BMEL per Eilverordnung die sofortige Anwendung von drei vom Paul-Ehrlich-Institut benannten Impfstoffen für einen Zeitraum von sechs Monaten zugelassen. Mit der nun beschlossenen „Verordnung zur Änderung der Zweiten Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit“ wird die Möglichkeit geschaffen, die BTV-3-Impfstoffe auch über den 6. Dezember hinaus ohne Unterbrechung einzusetzen. Die erneute Ausnahmeregelung gilt so lange, bis ein entsprechender, in der Europäischen Union zugelassener Impfstoff zur Verfügung steht.
Was ist die Blauzungenkrankheit?
Bei der Blauzungenkrankheit (engl. Bluetongue, BT) handelt es sich um eine durch Gnitzen (mit etwa 1–3 mm Länge sehr kleine, blutsaugende Mücken) übertragene Viruserkrankung, für die Wiederkäuer anfällig sind. Die Krankheit tritt in der Regel in den warmen Monaten auf, wenn diese Gnitzen aktiv sind, und kann zu schweren gesundheitlichen Problemen bis zum Tod führen.
Für Menschen ist die Blauzungenkrankheit völlig ungefährlich. Von diesem Virus sind bislang mindestens 24 verschiedene Serotypen bekannt.
Der einzige wirksame Schutz gegen die Blauzungenkrankheit besteht in der Impfung. Schon im September 2023 gab es die ersten BTV-3-Nachweise in den Niederlanden, die im weiteren Verlauf insbesondere bei Schafen zu großen Verlusten geführt haben. Aber auch Rinderbestände waren betroffen, hier war unter anderem der Milchrückgang ein Leitsymptom. Ab Oktober 2023 wurde auch in Deutschland das BTV-3-Virus nachgewiesen (Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Rheinlad-Pfalz).
Blauzungenkrankheit: Rasche Ausbreitung befürchtet
Ebenso wie der an einem früheren Geschehen beteiligten Serotyp 8 (2006–2011) kann dieser Serotyp 3 schwere Symptome bei Schafen (bis zum Tode) und Rindern (massiver Rückgang der Milchleistung) verursachen. Infolge des neuerlichen Ausbruchsgeschehens wird das innergemeinschaftliche Verbringen von lebenden Wiederkäuern sowie Produkten, zum Beispiel Sperma oder Embryonen, für Deutschland eingeschränkt. Allerdings können Verbringungen in und aus BTV-freien Bundesländern weiterhin erfolgen. In betroffenen Regionen wurden Bekämpfungsprogramme sowie Verbringungsregeln für die Ausfuhr von Tieren aus diesen Gebieten erstellt. Auch in Ostdeutschland wurde Krankheit in allen Bundesländern nachgewiesen. Tausende Tiere sind betroffen.
Welche Symptome ruft die Blauzungenkrankheit hervor?
Die Infektion der Tiere geht mit starken klinischen Erscheinungen einher, die aber immer zwingend differenzialdiagnostisch abzuklären sind. In gefährdeten Gebieten sind alle Halter von empfänglichen Tierarten aufgefordert, ihre Tiere genau zu beobachten und bei Symptomen, die auf eine BT-Infektion hindeuten, das zuständige Veterinäramt zu informieren. Bei Fragen können die Veterinärämter, die Tiergesundheitsdienste und Tierärzte Auskunft geben.
Symptome der Blauzungenkrankheit sind:
- Läsionen der Maulschleimhaut und im Bereich der Nase
- Fieber
- Apathie
- Nasenausfluss
- Durchblutungsstörungen
- Lippen- und Zungenödeme mit Blaufärbung der Zunge
- Schwellungen und Verkrustungen der Naseneingänge
- Entzündungen am Kronsaum
- sinkende Milchleistung und Gewichtsentwicklung
- abnehmende Fruchtbarkeit infizierter Tiere
Welche Impfstoffe sind gegen BTV-3 verfügbar?
Der einzige wirksame Schutz vor einer Verbreitung und vor einer starken klinischen Ausprägung der Erkrankung sind die Impfung und ein grundsätzlich guter Gesundheitsstatus der Tierbestände. Derzeit gibt es noch keinen in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff.
Aufgrund der insbesondere aus den stark betroffenen Niederlanden berichteten schweren Symptome wollte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) jedoch schnellstens eine Impfmöglichkeit für die Tiere schaffen. Zudem flammt das Infektionsgeschehen aktuell wetterbedingt durch die Aktivität der Gnitzen wieder auf. Deshalb gestattet das BMEL per Eilverordnung die sofortige Anwendung von drei Impfstoffen gegen Infektionen mit dem BT-Virus des Serotyps 3.
Es stehen als Impfstoff zur Verfügung:
- Bultavo 3 (Boehringer Ingelheim Vetmedica),
- Bluevac-3 (CZ Vaccines S.A.U.)
- Syvazul BTV-3 (Laboratorios Syva S.A./ Vertrieb über Virbac)
Wie wird die Impfung durchgeführt?
Damit reagiert das BMEL auf das zuletzt stärkere Infektionsgeschehen bei Schafen und Rindern mit teilweise schweren Symptomen. Mit der Eilverordnung wird die Anwendung dieser nicht zugelassenen Impfstoffe bis zur Zulassung eines Impfstoffes gestattet – man folgt dem Beispiel der Niederlande und Belgiens. Die Impfung der Rinder, Schafe und Ziegen gegen die Blauzungenkrankheit wird von der ständigen Impfkommission und dem Friedrich-Loeffler-Institut uneingeschränkt empfohlen.
Nach einer aktuellen Mitteilung von Boehringer Ingelheim ist ausreichend Impfstoff auf Lager, sodass ab sofort mit der Impfung empfänglicher Tiere begonnen werden kann. Von den niederländischen Kollegen wurden bisher nur wenige Nebenwirkungen berichtet, obwohl bereits tausende Schafe gegen BTV-3 geimpft wurden.
Zu bedenken ist auch, dass eine belastbare Immunität erst 20–30 Tage nach Abschluss der Grundimmunisierung zu erwarten ist. Beim Rind sind zwei Impfungen gegen die Blauzungenkrankheit im Abstand von drei Wochen für die Grundimmunisierung notwendig, bei Schafen ist eine Injektion ausreichend. Für weibliche Ziegen ist eine Immunisierung nicht unbedingt notwendig. Grund ist der vergleichsweise milde Verlauf dieser Erkrankung bei Ziegen. Für Ziegenböcke ist aufgrund zu erwartender Fruchtbarkeitsstörrungen eine Impfung angeraten.
Eine amtliche Anordnung zur Impfung ist nicht vorgesehen, ebenso wenig wie eine Entschädigung für aufgrund der Blauzungenkrankheit verendete Tiere.
Viele Länder unterstützen die Impfung. Die Tierseuchenkasse trägt einen Teil der Kosten. Mehr dazu lesen Sie hier.
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