Besitzer von Kleinwald können sich über höhere Förderungen freuen (c) Ralf Stephan

Besitzer von Kleinwald können hohen Zuschuss erhalten

In Berlin hat sich der zuständige Planungsausschuss auf eine Unterstützung von Waldbesitzern geeinigt. Wer einen Kleinwald unterhält, kann nun bis 90 % Zuschuss erhalten.

Für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) hat sich der zuständige Planungsausschuss (Planak) in Berlin verständigt. Neben der Unterstützung von Waldbesitzern zur Bewältigung der Folgen von Extremwetterereignissen hat der Planak den neuen, mit 50 Mio. € dotierten Sonderrahmenplan „Maßnahmen zum Insektenschutz in der Agrarlandschaft“ beschlossen. Unterstützt werden können Maßnahmen zur Förderung der Anlage und Pflege von Blühflächen, Hecken, Sträuchern und Streuobstwiesen, der extensiven Nutzung von Dauergrünland sowie des ökologischen Landbaus.

Förderfähig sind auch „nicht-produktive Investitionen“ im Naturschutz und Maßnahmen der Landwirte im Rahmen des Vertragsnaturschutzes. Im Sonderrahmenplan ländliche Entwicklung wurden die Förderziele um eine erreichbare Grundversorgung, lebendige Ortskerne sowie die Beseitigung von Gebäudeleerständen ergänzt. Die bisher im Bundesprogramm Wolf bereitgestellten 1,05 Mio. € zur Prävention und zum Ausgleich von Schäden werden künftig über die GAK ausgezahlt. Zudem werden die Förderbedingungen in den Ländern vereinheitlicht. 

Höhere Fördersätze für Besitzer von Kleinwald

Für die Schadholzräumung, die Wiederaufforstung sowie den Umbau zu standort- und klimaangepassten Mischwäldern stellt der Bund in den nächsten vier Jahren 478 Mio.  € zur Verfügung. Mit der mit Kofinanzierung der Länder steigt die Summe auf knapp 800 Mio. €. Für die Verteilung auf die Länder wurde ein neuer Schlüssel vereinbart. Er orientiert sich nun an der förderfähigen Waldfläche der Länder. Dafür wird der Privat- und Kommunalwald zugrundegelegt.

Für Besitzer von Kleinwald mit weniger als 20  ha gelten künftig höhere Fördersätze von bis zu 90 % der nachgewiesenen Ausgaben. Förderfähig ist die Entnahme von befallenen und befallsgefährdeten Bäumen sowie von Bäumen zur Beseitigung von resultierenden Gefahren. Ebenfalls gefördert werden kann die Wiederbewaldung aus Naturverjüngung. Nur in Ausnahmefällen förderfähig sind Nadelbaumreinbestände. AGE/RED