Symbolbild des Europäischen Luchses Lynx lynx in einem Wald © imageBROKER/Davidx&xMichaxSheldon

Auswilderung: Der Luchs soll zurück

Sachsens Landesumweltamt will im Erzgebirge 20 Raubkatzen ansiedeln. Die Jägerschaft reagiert mit Blick auf Birkhuhn und Verbiss entsetzt.

Bis 2026 sollen im Erzgebirge und seiner Umgebung 20 Luchse ausgewildert werden. Sie kommen aus Wildfängen oder aus einem Zuchtprogramm in den Karpaten. Nach Medienberichten geht es darum, mit der Auswilderung des Luchses im Erzgebirge einen Beitrag zur langfristigen Erhaltung der Art in Europa zu leisten.

Aktuelle Ausgabe
Bauernzeitung 17/2024

Unsere Top-Themen

  • BraLa 2024: Trecker, Tiere und Talente
  • Strategien im Maisanbau
  • Wertvoller Wirtschaftsdünger
  • Märkte und Preise
Zur aktuellen Ausgabe

Landesjagdverband Sachsen lehnt Auswilderung des Luchses im Erzgebirge strikt ab

Die Notwendigkeit des Projekts ergebe sich aus Gründen des Artenschutzes, zitiert der MDR das sächsische Landesumweltamt. „Da die Biotopqualität des Erzgebirgswaldes sehr gut für Luchse geeignet ist, bietet sich die Umsiedlung in diese Region an“, heißt es. Der Landesjagdverband Sachsen lehnt die Auswilderung der katzenartigen Raubtiere strikt ab. Das Projekt würde jegliche Bemühungen zum Erhalt des Birkhuhns und des Niederwildes konterkarieren, wendet er ein. Erst 2019 habe sich Sachsen dazu verpflichtet, Lebensräume für das Birkhuhn zu sichern, die den etwa 50 Tieren im Erzgebirge zugutekommen sollen. Zudem befürchtet der Verband, dass durch die zusätzliche Beunruhigung potenzieller Beutetiere, vor allem der Rehe, die Verbissschäden im Wald zunehmen könnten.

Gegenüber dem MDR reagierte das Dresdener Umweltamt gelassen auf die Bedenken. Zwar könnten lokale Schwankungen im Verhalten der Beutetiere auftreten, große negative Konsequenzen erwarte man jedoch nicht. In Westeuropa galt das nach Bär und Wolf drittgrößte Landraubtier bis in die 1970er-Jahre flächendeckend nahezu als ausgerottet.

Auch interessant
Wie Netzfänge funktionieren, ließen sich Sozialministerin Köpping (l.) und Staatssekretär Vogel (3. v. l.) erklären.
Wie Netzfänge funktionieren, ließen sich Sozialministerin Köpping (l.) und Staatssekretär Vogel (3. v. l.) erklären. © Karsten Bär

Ganzjährige Schonzeit für Luchse

Die FFH-Richtlinie legt verbindliche Ziele auch für den Luchs fest. Er ist nach Anhang IV der Richtlinie wie Bär und Wolf eine streng geschützte Art. Die nach den typischen Ohren auch als Pinselohr bezeichnete Großkatze unterliegt dem Jagdrecht und genießt ganzjährige Schonzeit. Damit besteht für Jäger die Verpflichtung zur Hege. Der Deutsche Jagdverband (DJV) erklärte schon 2016, die natürliche Rückwanderung in für ihn geeignete Lebensräume zu unterstützen. Alle bedeutenden Vorkommen in Deutschland gingen jedoch auf Wiederansiedlungsprojekte zurück.

Der DJV fordert, Wiederansiedlungen nur nach den Richtlinien der Weltnaturschutzunion (IUCN) und unter sorgfältiger wissenschaftlicher Kontrolle und Dokumentation durchzuführen. Wichtiger sei es, geeignete Lebensräume zu bewahren bzw. zu schaffen. Hierzulande leben nach Schätzungen des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) derzeit zwischen 125 und 135 Exemplare. Die größten Vorkommen sind im Pfälzerwald, im Bayerischen Wald, Fichtelgebirge und im Harz anzutreffen.