Afrikanischen Schweinepest

ASP-Zonen in Sachsen deutlich ausgeweitet

Auch das neu ausgewiesene gefährdete Gebiet erhält eine Umzäunung. (c) Karsten Bär
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Der Freistaat Sachsen hat die Restriktionszonen zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) nach weiteren Funden infizierter Wildschweine deutlich ausgeweitet. Die Pufferzone um das gefährdete Gebiet im Landkreis Görlitz reicht nun bis in den Landkreis Bautzen.

Die neue Festlegung der ASP-Restriktionszonen hat die Landesdirektion Sachsen gestern (11. März) in zwei Allgemeinverfügungen bekannt gegeben. Das gefährdete Gebiet als Kern der beiden ASP-Zonen weitet sich demnach deutlich aus. Es reicht nunmehr im Süden bis an die A 4 und im Westen bis nach Boxberg. Seine Fläche vergrößert sich von bislang 322 auf 989 Quadratkilometer.

Pufferzone reicht bis in Den Landkreis Bautzen

Die Pufferzone reicht künftig im Süden bis zu einer Linie auf der Höhe Löbau und im Westen bis zu einer gedachten Linie der Gemeinden Kubschütz, Großdubrau und Lohsa. Die Fläche dieser Zone, die das gefährdete Gebiet westlich und südlich umschließt, umfasst künftig 790 Quadratkilometer.

Sozialministerin Petra Köpping (SPD) erklärte, dass nun umgehend mit der Umzäunung des gefährdeten Gebietes begonnen werde. „Zwar sehen wir weiterhin keine Ausbreitung der Tierseuche aus dem bisherigen Gebiet heraus“, sagte sie. „Aber wir brauchen einen Sicherheitsabstand zu den ASP-freien Gebieten. Deshalb erfolgt die Erweiterung der Flächen, auf denen jetzt wieder die Fallwildsuche beginnt, um ein genaues Bild über das Seuchengeschehen zu bekommen. Es wird ein mühsamer und langer Weg, diese Tierseuche einzudämmen.“

Bekannte Vorschriften gelten weiter

Innerhalb der erweiterten ASP-Zonen gelten die bekannten Vorschriften für Jäger, Landwirtschaft und Öffentlichkeit. Im gefährdeten Gebiet gilt ein Jagdverbot für Schwarzwild. Stattdessen wird eine tierseuchenrechtliche Entnahme durchgeführt. Schweinehalter müssen in ihren Betrieben strenge Biosicherheitsmaßnahmen einhalten. Auslauf und Freilandhaltung von Schweinen sind verboten. Wer innerhalb beider Zonen verendete oder erkrankte Wildschweine findet, muss darüber unverzüglich das Veterinäramt informieren, das dann die Untersuchung der Kadaver auf Afrikanische Schweinepest veranlasst.

In  Sachsen sind bisher 61 Fälle von ASP bei Wildschweinen aufgetreten. red/kb