Symbolfoto/Montage (c) Sabine Rübensaat

ASP-Sperrzonen erneut deutlich erweitert

Die Landesdirektion Sachsen hat die Restriktionszonen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) deutlich ausgeweitet. Die Jagd auf alle Wildarten ist in den ASP-Sperrzonen wieder erlaubt.

Das sächsische ASP-Gebiet hat sich gegenüber der Ausweisung im März noch einmal deutlich vergrößert. Es reicht nunmehr weit in den Landkreis Bautzen hinein. Die Grenze der Sperrzone I („Pufferzone“) verläuft in etwa von Bernsdorf über Kamenz bis Bischofswerda und weiter nach Süden entlang der B 98. Hier wollen die Behörden einen weiteren Zaun errichten lassen.

Die Grenze der Sperrzone II („gefährdetes Gebiet“) schlägt einen Bogen von Hoyerswerda über Bautzen und Löbau bis Ostritz an der Staatsgrenze zu Polen. Die Erweiterung des Gebietes ist Bestandteil zwei neuer Allgemeinverfügungen der Landesdirektion Sachsen, die am Mittwoch (14. Juli) in Kraft traten.

Jäger sollen verstärkt Wildschweine erlegen

Innerhalb beider ASP-Sperrzonen ist die Jagd auf alle Wildarten wieder erlaubt. Einschränkung ist das Verbot des Einsatzes von Stöberhunden und von Treibern. Die verstärkte Bejagung auf Schwarzwild hat die Landesdirektion in der Sperrzone II (gefährdetes Gebiet) sogar angeordnet. „Die Jagdausübungsberechtigten sind in ihrem jeweiligen Revier zur Mitwirkung verpflichtet“, heißt es in den Allgemeinverfügungen. Wenn ein Jagdausübungsberechtigter die verstärkte Bejagung nicht hinreichend sicherstellen kann, kann die Landesdirektion Sachsen die Bejagung durch andere Personen vornehmen lassen.

ASP-Sperrzonen im Juli 2021 in Sachsen.
Seit 14. Juli gilt die vergrößerte Kulisse für die ASP-Sperrzonen in Sachsen. (c) Screenshot geoviewer.sachsen.de

Die Jäger haben im gefährdeten Gebiet nunmehr die Wahl: Sie können gesund erlegte Wildschweine entweder gegen Entschädigung verwerfen oder aber als Wildbret verwerten. Sie müssen dann jedoch weiterhin Schwarte und Aufbruch verwerfen und nach näherer Anweisung des örtlich zuständigen Landratsamtes über den Zweckverband Tierkörperbeseitigung entsorgen. Die Untersuchung auf ASP bleibt Pflicht. Wildschweinfleisch darf das gefährdete Gebiet oder die Pufferzone nicht verlassen.


Wildschweine als Überträger der Afrikanischen Schweinepest (ASP)

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Wildbret aus ASP-Sperrzonen ist verwertbar

Wenn Jäger können auch darauf verzichten, das Wildbret zu nutzen. Stattdessen ist die unschädliche Entsorgung des gesund erlegten Wildschweins möglich. Die Aufwandsentschädigung für Anzeige, Probenahme und Entsorgung beträgt hierbei 150 Euro pro Stück Schwarzwild. Jäger und Landwirte hatte die zwangsläufige Entsorgung erlegten Schwarzwildes zuletzt immer wieder kritisiert. Den Jägern fehle der Anreiz, Schwarzwild in den ASP-Sperrzonen zu schießen, hieß es.  

Jäger in den ASP-Sperrzonen sind verpflichtet, in ihrem Revier an der Fallwildsuche mitzuwirken. Auch müssen sie die Suche durch andere Kräfte dulden.

Schweinehaltern ist es nicht gestattet, Tiere, Zuchtmaterial und Schweinefleisch aus dem gefährdeten Gebiet zu verbringen. Das Landratsamt kann aber Ausnahmen erlauben. Schweinehalter in der Pufferzone müssen die zuständigen Behörden über die Anzahl, den Standort und die Nutzung der Schweine unverzüglich informieren. Aus dieser Zone können Schweine genehmigungsfrei innerhalb Deutschlands verbracht werden. Ins Ausland dürfen Tiere jedoch nur mit Genehmigung der Behörden.

Laut Tierseucheninformationssystem des Friedrich-Loeffler-Instituts sind in Sachsen (Stand 15. Juli) bisher 299 Fälle von ASP bei Wildschweinen aufgetreten. Allein im Juli waren bis zu diesem Zeitpunkt 17 Fälle ASP-positiv.

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