Material für den ASP-Zaunbau in Sachsen. (c) Karsten Bär

ASP-Restriktionszonen in Sachsen erweitert

Nach dem Fund eines infizierten Wildschweins außerhalb des gefährdeten Gebietes hat Sachsen die ASP-Restriktionszonen erweitert. Demnächst soll der Bau weiterer Zäune beginnen.

Der Freistaat Sachsen hat die Restriktionszonen für die Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) neu festgelegt. Das „gefährdete Gebiet“ dehnt sich nun nach Süden bis zur Höhe der Gemeinde Horka aus. Damit verdoppelten die Behörden dessen Fläche. Sie umfasst nach Auskunft des Sozialministeriums statt 157 nunmehr 322 Quadratkilometer.  Notwendig wurde die Ausweitung, weil ein infizierter Wildschweinkadaver außerhalb des bisherigen gefährdeten Gebietes gefunden worden war.

Pufferzone bis zur A4 ausgeweitet

Der bereits bestehende feste Wildschweinzaun an der Grenze zu Polen schließt das erweiterte gefährdete Gebiet nach Osten ab. Die Pufferzone weitet sich nunmehr auf den gesamten Landkreis Görlitz nördlich der A4 aus. Diese Zone, die das gefährdete Gebiet zum Landesinneren hin umschließt, vergrößert sich von 605 auf 826 Quadratkilometer.  Die dafür notwendigen Allgemeinverfügungen der Landesdirektion Sachsen legen die neuen ASP-Restriktionszonen als auch die Maßnahmen innerhalb dieser Gebiete fest. Sie sind auf der Website der Landesdirektion veröffentlicht.

Sozialministerin Petra Köpping (SPD) sagte, die Behörden des Freistaates und des Landkreises Görlitz harmonierten bei der Bekämpfung der ASP gut. Nun gehe es darum, die nötigen Einzäunungen um die neuen Gebiete vorzunehmen, auf Fallwild abzusuchen und die tierseuchenrechtliche Entnahme zu beginnen. Als Sofortmaßnahme kündigte sie an, dass im Radius von rund drei Kilometern um den Fundort des infizierten Schweines ein mobiler Zaun errichtet wird. Er soll die Versprengung infizierter Tiere vermeiden. Das Technische Hilfswerk habe seine Hilfe beim Bau der Zäune in der erweiterten ASP-Restriktionszone zugesagt. „Unser Fokus liegt jetzt darauf, näheres über das konkrete Infektionsgeschehen im neuen Teil des gefährdeten Gebiets herauszufinden“, so Köpping weiter. Davon würden die weiteren Maßnahmen abhängen.

Jagd in den ASP-Restriktionszonen verboten

Innerhalb der jetzt räumlich in den ASP-Restriktionszonen neu einbezogenen Gebiete gelten die bekannten Vorschriften, die bei Neuausweisung eines gefährdeten Gebiets erforderlich sind. Dort gilt ein Jagdverbot für Schwarzwild. Auch die Ausübung der Jagd auf anderes Wild als Schwarzwild ist im neu hinzugekommen Teil bis auf weiteres untersagt. Auslauf und Freilaufhaltung von Hausschweinen sind untersagt. Diese dürfen nicht mit Wildschweinen in Berührung kommen. Schweinehalter müssen in ihren Betrieben strenge Biosicherheitsmaßnahmen einhalten. Dazu gehören geeignete Desinfektionsmöglichkeiten an den Ein- und Ausgängen der Ställe. Für Hunde gilt in dieser Zone Leinenzwang. Verendete und erkrankte Wildschweine sind sowohl im gesamten gefährdeten Gebiet als auch in der Pufferzone unverzüglich gegenüber dem Veterinäramt anzuzeigen und auf Afrikanische Schweinepest zu untersuchen.