Junglandwirte in Agrargenossenschaften sollten genauso behandelt werden wie die in Einzelbetrieben. Der Genossenschaftsverband ruft sie deshalb auf, die Junglandwirteprämie zu beantragen. (c) IMAGO/Countrypixel

Junglandwirte in Agrargenossenschaften: Prämie beantragen

Junge Landwirte, die Mitglied einer Agrargenossenschaft sind, haben Anspruch auf die Junglandwirteprämie. So sieht es der Genossenschaftsverband. Das Bundeslandwirtschaftsministerium geht da nicht mit. Und die Wissenschaft hält die Prämie für „weitgehend wirkungslos“.

Aus Sicht des Genossenschaftsverbandes – Verband der Regionen reicht die Mitgliedschaft eines Junglandwirtes in der Agrargenossenschaft aus, um Anspruch auf die Junglandwirteprämie zu haben. Nach Aussage des Verbandes vertritt das Bundeslandwirtschaftsministerium jedoch die Auffassung, dass ein Junglandwirt Vorstandsmitglied der Genossenschaft sein muss, damit die Prämie gewährt werden kann.

Dem widerspricht der Verband und kritisiert, dass damit „weiterhin eine Gleichbehandlung von Junglandwirten in Agrargenossenschaften verhindert“ werde.

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Junglandwirteprämie: Gleiche Chancen gefordert

Der Verband rief daher die jungen Mitglieder von Agrargenossenschaften auf, die Förderung im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu beantragen. Nötig sei lediglich, dass sie die grundsätzlichen Voraussetzungen für die Antragstellung 2023 erfüllten.

Die Landwirte müssen im Jahr der erstmaligen Antragstellung 41 Jahre oder jünger sein. Sie dürfen erst innerhalb der letzten fünf Jahre als Mitglied Kontrolle über eine Agrargenossenschaft ausgeübt haben. Zudem dürfen sie noch keinen Antrag auf eine Junglandwirteförderung gestellt haben.

Die Interessenvertreter wollen sich gegenüber dem Bundesministerium dafür einsetzen, dass auch reguläre Mitglieder in Agrargenossenschaften ein Anrecht auf die Förderung haben. Gleichzeitig schließt der Verband ein Widerspruchs- bzw. Klageverfahren nicht aus, um sicherzustellen, dass alle Junglandwirte gleiche Chancen erhalten. Junge Landwirte erhalten 134 €/ha für bis zu 120 ha, also maximal 16.080 € pro Betrieb und Jahr.

Zweifel am Sinn der Prämie

Diese Prämie spielt in der politischen Debatte stets eine große Rolle spielt. Doch ihr Beitrag zum Generationswechsel in der Landwirtschaft – ihr eigentlicher Zweck – ist umstritten. So kam eine internationale Studie unter Leitung der Universität Wageningen im Jahr 2020 zu dem Ergebnis, dass sie dafür keine Lösung bietet.

Das an dem Projekt beteiligte Leibniz-Institut für Agrarentwicklung in Transformationsökonomien (Iamo) in Halle bezeichnete die Prämien als „weitgehend wirkungslose Verschwendung von Steuermitteln“. Die Wissenschaftler kritisierten, dass sich die Beihilfen an der bewirtschafteten Fläche und nicht an einem Businessplan oder nachhaltigen Einkommensperspektiven des Betriebes orientierten.

Um den Agrarsektor zu unterstützen, sollte sich das politische Handeln auf die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für die Gewinnung qualifizierter Arbeitskräfte sowie innovative Neueinstiege in den Sektor konzentrieren, riet das Iamo. Zudem seien mehr Offenheit für alternative Geschäftsmodelle sowie klare, konsistente Politiken für eine langfristige Orientierung nötig.

von red/AgE

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