Photovoltaikanlage auf einer Freifläche. (c) Sabine Rübensaat

Verschlafen wir wieder einen internationalen Trend?

Was das Thema Agri-Photovoltaik betrifft, ist uns beispielsweise Frankreich Meilen voraus. Wenn Deutschland seine internen Regelungen nicht etwas lockert, laufen wir Gefahr auch diesen internationalen Trend zu verpassen.

Von Christoph Feyer

Als diese Ausgabe am Dienstagabend gedruckt wurde, startete die deutsche Fußballnationalmannschaft gegen die Equipe Tricolore in diese merkwürdige Europameisterschaft. Sie werden das Ergebnis des Spiels nun bereits kennen. Ich kann jetzt beim Schreiben dieser Zeilen nur befürchten, dass Frankreich es wohl besser machen wird – genau wie bei der Agri-Photovoltaik.

Stromerzeugung und Landwirtschaft

Redakteur Christoph Feyer
Christoph Feyer, Chef vom Dienst

Agri-Photovoltaik oder auch kurz Agri-PV ist das gleichzeitige Nutzen einer Fläche für solare Stromerzeugung und Landwirtschaft. Wenn man den ungebremsten Flächenschwund – auch durch die konventionellen Solarparks – bedenkt und weiß, dass die Konkurrenzsituation von Agrar- und Energieerzeugung in einigen Gebieten bereits die Pachtpreise beeinflusst, ist das eine durchaus vielversprechende Idee.
Zumal man davon ausgehen kann, dass es in diesem Jahrzehnt zu einem starken Ausbau der Photovoltaik kommen wird – Energiewende sei Dank. Betrachtet man Agri-PV aber aus der Nähe (so wie die TFZ-Wissenschaftler auf den Seiten 33 bis 35), stoßen hohe Kosten für die aufwendigen Montagesysteme und geringere Erträge bei den Feldfrüchten schnell sauer auf.

Darüber hinaus verlieren Landwirte ihren Anspruch auf EU-Beihilfen, wenn sie auf ihren Äckern und Weiden Solarstrom ernten. Und eine EEG-Vergütung ist für Sonnenstrom aus Agri-PV-Anlagen oft auch nur schwer zu bekommen. Noch ärgerlicher wird das Ganze, wenn man weiß, dass die EU ihren Mitgliedstaaten hier durchaus Handlungsspielräume gewährt und Deutschland diese zu Unrecht einschränkt, wie jetzt ein Gerichtsurteil aus Regensburg zeigt.

Ein Schäfer aus Bayern hatte gegen den Wegfall seiner Flächenprämie vor dem Regensburger Verwaltungsgericht geklagt. Er betreibt eine Freiflächenanlage, in der auch seine Schafe weiden. Die Verwaltungsrichter gaben ihm in erster Instanz Recht: Ein genereller Ausschluss der Agrarzahlungen bei dieser Art der Nutzung ist nicht europarechtskonform! Jetzt liegt der Fall beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof und das Urteil der süddeutschen Juristen wird einschneidende Konsequenzen für die weitere Entwicklung der Agri-PV-Szene haben.

Frankreich weit vorraus

Nun mag der eine oder andere anmerken, dass im neuen EEG die Rahmenbedingungen für Agri-PV doch schon verbessert wurden. Schließlich startet 2021 die Innovationsausschreibung für „Besondere Solaranlagen“. Dazu gehören allerdings auch schwimmende Photovoltaikmodule und Solarpaneele auf Parkplatzüberdachungen.

Und auch wenn das Ausschreibungskontingent des EEG 2021 von 50 MW im Entwurf auf 100 MW erhöht wurde, soll dies nur auf Agri-PV von Ackerflächen beschränkt sein. Sonderkulturen und Grünflächen bleiben außen vor. Die Projektgröße ist übrigens auf 2 MW beschränkt. Und dass Auktionen lediglich für zwei Jahre vorgesehen sind, steigert auch nicht gerade die Investitionssicherheit. Was zudem noch fehlt, ist die Möglichkeit, den Agri-PV-Strom selbst zu verbrauchen. Bislang sind im EEG nur Einspeiseanlagen vorgesehen.

Nicht wenige Photovoltaikexperten sehen daher die Gefahr, dass wir (mal wieder) einen internationalen Trend verschlafen. Frankreich zum Beispiel fördert jährlich 140 MW bei Agri- und Carport-PV. Die Projektgröße ist auf 5 MW beschränkt. Und bis 2026 soll es für 840 MW finanzielle Beihilfe geben. So einfach kann Fußball – äh, ich meine Agri-PV sein.