Eine Biogasanlage kompensiert mit der Gülle einer Kuh mehr Treibhausgasemissionen als ein Bundesbürger durch seinen Lebensmittelkonsum verursacht. (c) Sabine Rübensaat

ASP: Ist der Güllebonus in Gefahr?

Der ASP-Ausbruch hat auch Folgen für Agrarbetriebe und Biogaserzeuger in der Region. Wir fragten bei Ingo Baumstark vom Fachverband Biogas (FvB) nach, worauf Letztere in ASP-Zeiten achten müssen.

Die Fragen stelle Christoph Feyer

Bauernzeitung: Herr Baumstark, in Brandenburg ist bekanntlich unter Wildschweinen die Afrikanischen Schweinepest (ASP) ausgebrochen. Das machte die Ausweisung von gefährdeten Gebieten notwendig, in denen strenge Restriktionen gelten. Ist Ihnen bekannt, ob davon auch Biogasanlagenbetreiber betroffen sind?
Ingo Baumstark: Mir sind keine konkreten Biogasanlagen bekannt. Es werden aber sicherlich Biogasanlagen betroffen sein, wenn man bedenkt, dass laut Bauernverband allein in der Kernzone 350 Hektar Silomais stehen, der ja im Bundesschnitt zu rund 50 Prozent zur Energieproduktion angebaut wird.

Ingo Baumstark ist der Regionalreferent Ost im Fachverband Biogas (FvB).

Viele Biogasanlagen sind an schweinehaltende Betriebe gebunden, weil diese Gülle oder Mist liefern und sie häufig durch eine entsprechende EEG-Vergütung auch auf diese Substrate angewiesen sind – Stichwort Güllebonus. Was passiert mit diesem Zuschlag, wenn die Anlage nicht mehr mit Gülle aus einem infizierten Stall gefüttert werden darf?
Besonders zur EEG-Vergütung gab es bisher Unsicherheiten. Der Fachverband Biogas hatte diese Problematik früh erkannt, schon 2018 unmittelbar Initiative ergriffen und die Politik in vielen Gesprächen überzeugen können, dass eine schnelle Lösung nötig ist. Im Rahmen der Änderung des Tiergesundheitsgesetzes, des Bundesjagdgesetzes und des EEG vom 14. November 2018 wurden Regelungen getroffen, die den Anlagenbetreiber im Seuchenfall schützen sollen. Anstatt eines umfangreichen Verlustes der EEG-Vergütung soll lediglich vorübergehend der Anspruch auf den Güllebonus beziehungsweise auf Vergütung für eine Güllekleinanlage entfallen. Im Falle des Güllebonus lautet die Regelung: „Im Zeitraum der Sperre zuzüglich 30 Kalendertagen entfällt der Anspruch nur für die Kalendertage, in denen der Mindestanteil an Gülle nicht eingehalten wurde.“ Weitere Details hat der Fachverband in einer speziellen Arbeitshilfe zur ASP zusammengefasst.

Wie sollten sich Betreiber gegenüber einem viehhaltenden Betrieb, der ihre Biogasanlage mit Gülle beliefert, verhalten, wenn dessen Tiere mit ASP infiziert worden sind?
Wir empfehlen einen sofortigen Annahmestopp und das sich der Betrieb mit dem zuständigen Veterinäramt bespricht. Nur dann kann über eine Verwertung in der Biogasanlage nachgedacht werden. Es gibt Biogasanlagen, die nachweislich hygienisierend auf Krankheitserreger wirken. Ob dies auch für die ASP gilt, können wir derzeit nicht sagen.

Aber auch die eigene Tierhaltung kann betroffen sein. Veterinäre verlangen jetzt häufiger einen Tierseuchenplan, doch diese Pläne stellen nicht wenige Betreiber vor eine Herausforderung. Was können Sie ihnen raten?
Jede Biogasanlage, die als Einsatzstoff Gülle verwendet, muss ein Hygienekonzept nach HACCP-Richtlinien vorweisen können. Dazu gehören neben Schädlingsbekämpfungsplänen auch Arbeitsanweisungen an Personal und Lieferanten. Auch hierzu hat der Fachverband eine spezielle Arbeitshilfe erstellt.

Seit die ASP in Brandenburg amtlich festgestellt wurde, stehen Häcksler und Sämaschine nicht mehr still, weil die Gefahr droht, dass man später plötzlich in einer gefährdeten Zone liegt und dann erst einmal nicht mehr auf die Felder darf. Sollten Anlagenbetreiber jetzt ebenfalls besonders aktiv werden?
Schon die Corona-Pandemie hat uns sensibilisiert, was Stoffströme in Deutschland betrifft (Stichwort Pommeskartoffeln). Die ASP wird dies weiter verstärken, das Management sollte das genau im Auge behalten. Das jetzige angepasste Wirtschaften auf der Fläche, hervorgerufen durch die ASP, betrifft genauso den Anbau von nachwachsenden Rohstoffen. Durch die dezentrale Bioenergieproduktion sind zwar die im ASP-Gebiet ­liegenden Biogasanlagen betroffen, alle anderen aber eben nicht. Das ist bei der Schweinefleischproduktion anders. Auch hier ­stabilisiert die Erzeugung von Bioenergie die Wertschöpfung im ländlichen Raum.