Wolf getötet: Gericht spricht Jäger frei

Wie viele Wölfe schon im Land heulen, ist trotz aufwendigen Monitorings gar nicht genau bekannt. (c) imago images / Blickwinkel

Das Amtsgericht Potsdam hat am Montag einen Jäger freigesprochen, der wegen der Tötung eines Wolfes angeklagt war.

Der Niederländer (61) hatte im Januar 2019 bei einer Gesellschaftsjagd bei Rabenstein (Fläming) das unter strengem Schutz stehende Tier erschossen, nachdem es mehrere Jagdhunde angegriffen und zum Teil schwer verletzt hatte.

Wolfstötung aus Sicht des Amtsgerichtes gerechtfertigt

Zeugen bestätigten, dass sich der Wolf durch Rufen und Klatschen sowie einen Warnschuss nicht vertreiben ließ. Damit war die Wolfstötung aus Sicht des Amtsgerichtes gerechtfertigt, weil das Leben eines ausgebildeten Jagdhundes das Artenschutzinteresse überwiegt.

Der Deutsche Jagdverband (DJV) begrüßte das Urteil, forderte jedoch zugleich den Gesetzgeber auf, klarere Regeln für mehr Rechtssicherheit zu schaffen. Ein Beispiel könnte die Regelung in Schweden sein. Dort können laut DJV Wölfe, die Nutztiere angreifen und sich nicht durch Rufe oder Warnschüsse vertreiben lassen, zur Abwehr getötet werden.

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