An den Schutz vor Emissionen stellt die künftige TA Luft höhere Anforderungen. (c) Sabine Rübensaat

TA Luft jetzt reif zur Vorlage

Nach rund zwei Jahren ist es soweit: Die Bundesministerien für Landwirtschaft und für Umwelt konnten sich auf eine Neufassung der TA Luft einigen. Im Februar soll sich der Bundesrat damit befassen.

Nach zähem Ringen mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium meldet das Bundesumweltministerium nun einen Erfolg: Sein Entwurf für die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) erhielt die Zustimmung der anderen Ressorts. Dabei dürften Abstimmungen mit dem Agrarministerium und mit dem für Wirtschaft die schwierigsten gewesen sein. Nach Informationen aus dem BMEL soll der Entwurf am 16. Dezember im Kabinett behandelt werden. Da die Bundesländer betroffen sein werden, muss auch der Bundesrat noch seine Zustimmung geben. Die Beteiligung der Länderkammer soll im Februar stattfinden.

Gegenüber den im Sommer 2018 vorgelegten Referentenentwurf wurden in der aktuellen Fassung einige der ursprünglich vorgesehenen Verschärfungen zumindest teilweise zurückgenommen. Dennoch verschärft der Entwurf, der der Bauernzeitung vorliegt, im Vergleich zur gegenwärtig noch gültigen TA Luft nach Ansicht von Experten eine ganze Reihe von Anforderungen.

Bauernverband enttäuscht von neuer TA Luft

Entsprechend scharf fällt die erste Reaktion des Deutschen Bauernverbandes (DBV) aus. Als „schlechtes Signal für die Tierhaltung am Standort Deutschland“ wertet Generalsekretär Bernhard Krüsken das bisherige Ergebnis. Damit werde nicht zuletzt die Weiterentwicklung des Tierwohls in Frage gestellt, erklärte Krüsken gegenüber dem Pressedienst Agra-Europe (AgE).

Für ihn sei nicht verständlich, „dass sich die Ressorts auf der einen Seite für eine bäuerliche Tierhaltung aussprechen und gleichzeitig mit neuen Auflagen einen weiteren Beschleuniger des Strukturwandels auf den Weg bringen“, so der Generalsekretär. Nach wie vor fehlten eine klare Priorität für die Ziele des Tierwohls in der Abwägung zwischen Tierwohl und Luftreinhaltung. Krüsken vermisst zudem den Vorrang für jede Verbesserung in Sachen Tierwohl und Luftreinhaltung.

Bundesrat soll „Kahlschlag“ verhindern

Nach Auffassung von Krüsken sollte die Bundesregierung die neue TA Luft nutzen, mehr Rechtssicherheit im Genehmigungsverfahren und Investitionen in mehr Tierwohl zu befördern. Stattdessen baue sie weitere Hürden auf. Nunmehr sei der Bundesrat gefordert, einen Kahlschlag in der bäuerlichen Tierhaltung aufgrund der weitreichenden Auflagen auch für bestehende Ställe zu verhindern.

Aus Sicht des Bundesumweltministeriums ist eine Neufassung erforderlich. Seit Inkrafttreten der aktuellen TA Luft habe sich der Stand der Technik in vielen Bereichen weiterentwickelt. Zudem seien Anpassungen an EU-Recht nötig. Neu in die TA Luft aufgenommen werden sollen Anforderungen an Geruchsimmissionen. Außerdem sind verfahrenslenkende Anforderungen zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) vorgesehen. red/AgE


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