LALLF vergibt Fördergeld

Auch Deutsche Sattelschweine zählen zu den förderfähigen gefährdeten Nutztierrassen. Symbolbild (c) IMAGO / penofoto

Für den Erhalt einheimischer gefährdeter Nutztierrassen haben im vergangenen Jahr Züchter und Züchterinnen in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 159.365 Euro an Zuwendungen erhalten.

Darauf weist das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) in Rostock hin. Mit den Fördermitteln können Züchter, die diese Rassen in der Landwirtschaft und zur Landschaftspflege nutzen, anteilig Nachteile in der Wirtschaftlichkeit und Zucht der Tiere ausgleichen, so Siegfried Hoffmann, Abteilungsleiter Veterinärdienste und Landwirtschaft im LALLF.

Welche gefährdeten Nutztierrassen werden unterstützt?

Unterstützt wurden u. a. die Züchter Rauhwolliger Pommerscher Landschafe auf der Insel Rügen. „Diese genügsamen und widerstandsfähigen Schafe halten nicht nur die Landschaft frei. Es gibt auch Unternehmen, die die stahlblau bis graue Wolle zu Bekleidung höchster Qualität verarbeiten und sehr erfolgreich am Markt platzieren“, weiß Hoffmann.

Die Vermarktung von Fleisch besonderer Qualität ist ein anderes Beispiel als Ergebnis einer Erhaltungszucht. „Nahezu alle Teilstücke vom Sattelschwein erfüllen höchste Genussansprüche“, betont Hoffmann. Die schwarz pigmentierten Tiere mit weißer Sattelzeichnung bilden eine Lebendgenreserve. 2021 gab es bundesweit nur noch 391 Sauen und 123 Eber in Reinzucht.

In Mecklenburg-Vorpommern sind folgende gefährdete Rassen förderfähig:

Pferde:

  • Rheinisch-Deutsches Kaltblut

Rinder:

  • Deutsches Schwarzbuntes Niederungsrind
  • Deutsches Rotvieh/Angler
  • Gelbvieh (Zuchtrichtung Fleisch)

Schafe:

  • Rauhwolliges Pommersches Landschaf

Schweine:

  • Deutsches Sattelschwein
  • Leicoma
  • Deutsches Edelschwein
  • Deutsche Landrasse

Wissenswertes und Antragsunterlagen für diese Förderung, die vom BUND finanziert wird, finden Interessenten auf der Homepage des Landesamtes. Die Vergabe und Kontrolle der verwendeten Fördergelder obliegt dem LALLF.
Stichtag für Förderanträge ist der 30. April 2022. red